Lasst Euch das in Ruhe erklären, ruft auch bei der KK an oder
geht mal hin (vor Ort mit betroffenem Kind auftauchen und
sitzen beiben, bis man schlau ist, bringt manchmal mehr) und
fragt nach, ob das alles seine Richtigkeit hat bzw., wie die
KK die Sache sieht.
Servus Paran,
manchmal schau’ ich meine Beiträge der letzten Zeit noch einmal nach, um zu sehen, ob da noch neue Fragen dazugekommen sind. Deshalb meine reichlich verspätete Reaktion auf Deinen Beitrag:
Ein Krankenkassenmitarbeiter, der sich das ‚betroffene Kind anschauen‘-, und dann auch noch zahnmedizinishe Ratschläge erteilen würde, verstieße gegen das Zahnheilkundegesetz und würde sich strafbar machen.
Auskünfte von Zahnärzten können schon mal unterschiedlich
ausfallen, selbst von einem einzigen Zahnarzt (mal geht Krone
nur mit Brücke wegen Krankenkassenvorgaben, eine Weile nach
„Brücke will ich absolut nicht“ geht Krone doch auch solo -
und das bei einem an sich wirklich sehr fähigen und fleißigen
Zahnarzt).
Dieses - scheinbar unprofessionelle - Verhalten wird erklärlich, wenn man die deutschen Verhältnisse bedenkt:
Für den kassenzahnärztlichen Bereich soll Zahnersatz der Wiederherstellung der (Kau)funktion dienen. In Deinem Beispiel stünde ein, per se überkronungsbedürftiger, Zahn (dann ist er soweit zerstört, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist) neben einer Zahnlücke. Es ist durchaus vorstellbar, dass so eine Lücke schon länger besteht und dass ein Patient sich damit arrangiert hat. Jetzt kommt die Erfordernis dazu, einen der Zähne zu überkronen, die neben der Lücke stehen. Auf dem Heil- und Kostenplan für die Kasse steht der Gebissbefund. Der Kassenmitarbeiter kann dann nicht einfach die Einzelkrone genehmigen (der ZA dürfte sie nicht einmal beantragen), sondern muss (nach dem ‚Wiederherstellungsprinzip‘) die Planung einer Brücke verlangen.
Der Privatzahnarzt könnte sich - nach entsprechender Aufklärung und Einwilligung - mit dem Patrienten auf die ‚kleine Lösung‘ einigen und wäre dann nach Deinen Maßstäben wohl ein bemühter und kompetenter Fachmann. Für den Kassenzahnarzt träfe das dann eben nicht zu.
In D kann ein Zahnarzt also dann schlecht sein, wenn er gut ist und umgekehrt - such is life.
Gruß
Kai Müller