Abzocke bei fester Zahnspange - hilft Beschwerde?

Unsere Tochter soll eine feste Zahnspange bekommen.
Nachdem beui der Voruntersuchung schon gründlich auf sie eingewirkt wurde (Kassenmodell ist Vorkriegstechnik) hat man uns gleich eine Eigenkostenvereinbahrung mitgegeben. Bevor ein Befund erstellt war…

Wir haben nicht unterzeichnet. Deshalb weigerte sich der Arzt, mit uns einen Heil und Kostenplan zu besprechen. Eingereicht an die Kasse wird erst nach erfolgter Untrschrift.
Die Einstufung (Sufe 3) habe ich gesehen, aber die bleibt unter Verschluss, bis wir die Unterschrift leisten.

Unsere Kasse unternimmt nichts - hat uns lediglich gesagt, wir könnten einen anderen Arzt wählen.

Wir werden also den Arzt wechseln und hoffen, dass es dann besser läuft.

Eine Beschwerde bei der Zahn-Kassenärztlichen Vereinigung habe ich geplant.
Hat jemand Erfahrung, ob das hilft?

Gruß,
S.

Servus S.,

was war jetzt die ‚Abzocke‘?

Ohne Unterschrift darf der KfOt den Plan gar nicht an die Kasse schicken, und das ist gut so. Das kann also keine Abzocke gewesen sein.

Ich würde Dir Recht geben, wenn Du schreiben würdest, dass Dir nicht hinreichend deutlich gemacht wurde, warum in diesem Fall eine ‚Kassenspange‘ (also z.B. ein herausnehmbares Gerät) nicht in Erwägung gezogen wurde. Diese Aufklärung ist der Kieferorthopäde tatsächlich schuldig. Verzeih mir, wenn ich den Eindruck habe, dass Du da möglicherweise etwas ‚selektiv‘ gehört hast.
Natürlich ist es ungut, wenn die ‚Aufklärung‘ über eine mehrjährige, kostenintensive Behandlung so endet, dass die solchermaßen Aufgeklärte sich hinterher bei w-w-w schlau machen möchte.

Das wird wohl nix mehr mit dem notwendigen Grundvertrauen. Deine Kasse scheint sich auch nicht so richtig überanstrengt zu haben, bei Fragen, die ja den administrativen Aspekt einer Behandlung betreffen.

Pleite auf der ganzen Linie also. Da wirst Du wohl den ‚Reset‘-Knopf drücken, oder?

Gruß

Kai Müller

Hallo,

ein anderer Zahnarzt ist auf jeden Fall die beste Lösung.
Lasst Euch das in Ruhe erklären, ruft auch bei der KK an oder geht mal hin (vor Ort mit betroffenem Kind auftauchen und sitzen beiben, bis man schlau ist, bringt manchmal mehr) und fragt nach, ob das alles seine Richtigkeit hat bzw., wie die KK die Sache sieht.

Auskünfte von Zahnärzten können schon mal unterschiedlich ausfallen, selbst von einem einzigen Zahnarzt (mal geht Krone nur mit Brücke wegen Krankenkassenvorgaben, eine Weile nach „Brücke will ich absolut nicht“ geht Krone doch auch solo - und das bei einem an sich wirklich sehr fähigen und fleißigen Zahnarzt).

Das Wichtigste ist wohl gerade in solchem Fall, einen wirklich guten und bemühten Zahnarzt zu finden.
Hört Euch mal im weiteren Bekanntenkreis um, Erfahrungen hat da ja fast jeder und die weniger Guten fallen mit der Zeit schon auf.

Gruß, Paran

Lasst Euch das in Ruhe erklären, ruft auch bei der KK an oder
geht mal hin (vor Ort mit betroffenem Kind auftauchen und
sitzen beiben, bis man schlau ist, bringt manchmal mehr) und
fragt nach, ob das alles seine Richtigkeit hat bzw., wie die
KK die Sache sieht.

Servus Paran,

manchmal schau’ ich meine Beiträge der letzten Zeit noch einmal nach, um zu sehen, ob da noch neue Fragen dazugekommen sind. Deshalb meine reichlich verspätete Reaktion auf Deinen Beitrag:

Ein Krankenkassenmitarbeiter, der sich das ‚betroffene Kind anschauen‘-, und dann auch noch zahnmedizinishe Ratschläge erteilen würde, verstieße gegen das Zahnheilkundegesetz und würde sich strafbar machen.

Auskünfte von Zahnärzten können schon mal unterschiedlich
ausfallen, selbst von einem einzigen Zahnarzt (mal geht Krone
nur mit Brücke wegen Krankenkassenvorgaben, eine Weile nach
„Brücke will ich absolut nicht“ geht Krone doch auch solo -
und das bei einem an sich wirklich sehr fähigen und fleißigen
Zahnarzt).

Dieses - scheinbar unprofessionelle - Verhalten wird erklärlich, wenn man die deutschen Verhältnisse bedenkt:

Für den kassenzahnärztlichen Bereich soll Zahnersatz der Wiederherstellung der (Kau)funktion dienen. In Deinem Beispiel stünde ein, per se überkronungsbedürftiger, Zahn (dann ist er soweit zerstört, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist) neben einer Zahnlücke. Es ist durchaus vorstellbar, dass so eine Lücke schon länger besteht und dass ein Patient sich damit arrangiert hat. Jetzt kommt die Erfordernis dazu, einen der Zähne zu überkronen, die neben der Lücke stehen. Auf dem Heil- und Kostenplan für die Kasse steht der Gebissbefund. Der Kassenmitarbeiter kann dann nicht einfach die Einzelkrone genehmigen (der ZA dürfte sie nicht einmal beantragen), sondern muss (nach dem ‚Wiederherstellungsprinzip‘) die Planung einer Brücke verlangen.

Der Privatzahnarzt könnte sich - nach entsprechender Aufklärung und Einwilligung - mit dem Patrienten auf die ‚kleine Lösung‘ einigen und wäre dann nach Deinen Maßstäben wohl ein bemühter und kompetenter Fachmann. Für den Kassenzahnarzt träfe das dann eben nicht zu.

In D kann ein Zahnarzt also dann schlecht sein, wenn er gut ist und umgekehrt - such is life.

Gruß

Kai Müller