Ich habe 2017 einen Vertrag ohne Handy bei mobilcom debitel abgeschlossen, für 2 Karten, also eine für Telefonie etc. und eine als Datenkarte mit 12 GB Datenvolumen. Kosten für beide zusammen damals ca. 24€/mtl.
Sollte damals angeblich auch monatlich Kündbar sein.
Jedenfalls habe ich seit geraumer Zeit viel zu hohe Kosten, und habe mich leider auch gestern damit befasst warum das so ist.
Habe gestern lange hinterher telefoniert, der Vertrag wurde angeblich im September 2020 verlängert um 2 Jahre(wo ich definitiv nie zugestimmt habe).
Muss der Anbieter die Gesprächsaufzeichnung aufbewahren?
Außerdem wurde im Januar 2021 angeblich noch eine take away flat mit 4GB für 15€/mtl dazu gebucht, wo ich ebenfalls nie zugestimmt habe, und welche ich auch gar nicht gebrauchen kann da ich mein Datenvolumen sowieso nie annähernd aufbrauche,hierzu soll mir in 2 Wochen die Gesprächsaufzeichung gesendet werden.
Zu der Vertragsverlängerung gab es widersprüchliche Aussagen, die ersten beiden Mitarbeiter sagten mir dazu wäre ebenfalls eine Aufzeichnung hinterlegt und die Dame aus der Reklamationsabteilung würde sich dazu bei mir melden, das tat Sie auch, jedoch sagte Sie mir dann zu der Vertragsverlängerung gäbe es keine Aufzeichnung mehr.
Ja ich weiß, ich kümmere mich viel zu spät darum, trotzdem möchte ich das nicht einfach so hinnehmen.
Man muss Vertragsverlängerung nicht zustimmen, meist muss man nämlich selbst aktiv widersprechen, damit es sich nicht automatisch verlängert. Das ist in den Verträgen so vereinbart.
hast Du also widersprochen ? Offenbar nein. Also kannst du erst zum nächsten Termin raus. Kündige vorsorglich gleich jetzt schriftlich mit Nachweis.
Den take away Tarif hätte man wohl aktiv bestellen müssen, dass kannst nur du wissen, ob du dem nicht doch zugestimmt hast. ein Klick reicht ja meist aus.
Widerspreche dem doch schriftlich, dann wäre es an Mobilcom nachzuweisen,du hast doch bestellt.
So wie ich das verstanden habe ist das keine einfache Verlängerung (die auch nur um ein weiteres Jahr verlängert werden dürfte) sondern eine Aufstockung. Das würde sich auch mit der neuen Vertragslaufzeit von 24 Monaten decken.
Der Vertragspartner muss aber den Vertragsabschluss nachweisen können. Mindestens bis zum Ende der Laufzeit.
Vielen Dank für dein Feedback. Grundsätzlich widerspreche ich am Telefon immer, genau um sowas eigentlich zu vermeiden.
Ich frage mich allerdings ob Sie die Gesprächsaufzeichnung aufbewahren müssten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Wie bekommst du deine Rechnungen?
Da muss doch drauf stehen welche Verträge du hast und wie die Laufzeit bzw. Kündigungsfrist ist.
Man muss immer genau aufpassen. Sonst geht es dir wie meinem Kunden der einen Telefon Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter hat, aber keinen PC und trotzdem seine Rechnungen per Mail zugestellt bekam.
Klar hätte er sich seine Rechnungen auch im Internetcafe runterladen können. Aber mit 80 Jahren?
[quote=„Tokei_ihto, post:7, topic:9493826“]
Zusatz, … sinnvoll?
[/quote] Bei postalischer Kommunikation -und deren Nachweis- sollte ein Bote als Zeuge des Inhalts (inkl. Einschreiben mit Rückschein) verwendet werden (bietet auch keine 100% Sicherheit und wird eher bei „wertvolleren“ Angelegenheiten verwendet).
Ansonsten könnte die Empfangsstelle die Existenz des Schreibens bezweifeln oder behaupten es wäre nur ein Briefumschlag (evtl. inkl. leerem Papier) gekommen…