Abzocke bei Rutschunfall; Haftung?!

Hallo zusammen,

wir sind gerade am diskutieren.
Nehmen wir an, ein Autofahrer - äußerst vorsichtige Fahrweise - kommt auf leicht bedeckter und nicht gesalzener Straße in einer leichten Kurve ins Rutschen. Bundesstraße innerhalb geschlossener Ortschaft!! Der Autofahrer rutscht über die Gegenfahrbahn, den Bürgersteig hinauf in eine Mauer, die als Zaun dient. Das Auto fährt, aber um nicht in Schwierigkeiten zu geraten, hinterlässt der AF in der Tankstelle direkt neben dem Wohnhaus mit der Mauer seine Kontaktdaten. Der Tankstellenbesitzer schaut sich die Mauer zusammen mit dem AF an und kann, außer ein paar Farbstreifer, keinen Schaden entdecken. Der AF u der Tankstellenbesitzer klingeln gemeinsam bei dem Wohnhaus, es öffnet aber niemand. Mit dem Wissen, einen Zeugen zu haben, verlässt der AF den Unfallort. Nehmen wir an, am eigenen Auto ist nur die Stoßstange kaputt sowie der Rahmen leicht verzogen.

Der AF erhält ein paar Tage später einen Brief der Mauerbesitzerin mit dem Hinweis, dass ein Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben wird, um die Mauer zu reparieren. (die aber, nach Ansicht des AF, keinen Schaden davon getragen hat), zumindest nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Aber nehmen wir einfach mal an, die Mauer wäre nicht kaputt.

Nehmen wir weiter an, die Hauptstraße war so glatt, dass der Af den Unfall nicht hätte verhindern können. Wer hat die Streupflicht für den Bürgersteig? Wäre es einleuchtend zu sagen, wenn der Bürgersteig gestreut gewesen wäre, wäre das Auto vor der Mauer zum STehen gekommen? Nehmen wir weiter an, dass sich der AF weigern würde eine Reparatur für eine nicht-defekte Mauer zu begleichen… hätte der Mauerbesitzer eine Möglichkeit seine „Kosten“ gewinnversprechend einzuklagen?!
Was hätte der AF im Vorfeld zu seiner Absicherung tun müssen?!

Danke :smile: … bin gespannt!
Tanja

Hallo,

der AF hat die Möglichkeit den Schaden von seiner Versicherung regeln zu lassen. Sollte der Schaden nicht vorhanden sein, wird die Versicherung wehren.

Das der Geschädigte den Schaden beheben lässt ist sein gutes Recht. Und wenn der Rahmen verzogen wurde, hat es doch ordentlich gerumst.

Ob der Gehweg gestreut war oder nicht, ist deshalb irrelevant weil sich Autos auf der Straße bewegen sollen. Zudem kann von einer vorsichtigen Fahrweise nicht gesprochen werden, wenn sogar die Gegenfahrbahn ausgeht.

Der AF soll froh sein, dass nicht Personen geschädigt wurden, ist beim unkontrollierten Rutschen über die Gegenfahrbahn und Gehweg nicht so selbstverständlich.

Gruß

hartmut

Zaun dient. Das Auto fährt, aber um nicht in Schwierigkeiten
zu geraten, hinterlässt der AF in der Tankstelle direkt neben
dem Wohnhaus mit der Mauer seine Kontaktdaten. Der
Tankstellenbesitzer schaut sich die Mauer zusammen mit dem AF
an und kann, außer ein paar Farbstreifer, keinen Schaden
entdecken. Der AF u der Tankstellenbesitzer klingeln gemeinsam
bei dem Wohnhaus, es öffnet aber niemand. Mit dem Wissen,
einen Zeugen zu haben, verlässt der AF den Unfallort. Nehmen

Wieso wurde nicht die Polizei verständigt?

Nehmen wir weiter an, die Hauptstraße war so glatt, dass der
Af den Unfall nicht hätte verhindern können.

Hier greift wieder das Totschläger-Argument der gesamten StVO: Bei angepasster und vorausschauender Fahrweise wäre das nicht passiert.

Was hätte der AF im Vorfeld zu seiner Absicherung tun müssen?!

Fotos machen, Polizei verständigen. Das hätte dann zwar evtl. ein Bußgeld gekostet (30 Euro?), aber immerhin nimmt die Polizei sichtbare Schäden mit in den Unfallbericht auf. Grade erst vor ein paar Tagen erlebt. Alle beteiligten stellen fest: Keine (sichtbaren) Schäden an den Unfallfahrzeugen (und die Polizei notiert dies so in ihrem Bericht). Vor Gericht existieren auf einmal Fotos mit einer großen Beule.

Hier tut sich meiner Meinung nach die Frage auf, ob eine Unfallflucht vorliegt.

Hallo,

das ist mal recht einfach…

Das Auto fährt, aber um nicht in Schwierigkeiten
zu geraten, hinterlässt der AF in der Tankstelle direkt neben
dem Wohnhaus mit der Mauer seine Kontaktdaten.

Dürfte trotzdem Unfallflucht sein… da der Geschädigte nicht informiert wird. Alternative wäre gewesen: zur Polizei.

am eigenen Auto ist nur die Stoßstange kaputt sowie
der Rahmen leicht verzogen.

„nur“ der Rahmen verzogen… schön formuliert.

Der AF erhält ein paar Tage später einen Brief der
Mauerbesitzerin mit dem Hinweis, dass ein Kostenvoranschlag in
Auftrag gegeben wird

Dann ist doch noch Zeit genug, das zu prüfen! Auto-Versicherer informieren und fertig, der kümmert sich.

Nehmen wir weiter an, die Hauptstraße war so glatt, dass der
Af den Unfall nicht hätte verhindern können.

Diese Art von Entlastung ist nicht möglich, schon wg. der sog. Gefährdungshaftung. Bei Abkommen von der Fahrbahn in dieser Art ist aber definitiv auch ein Verschulden gegeben.

Wäre es einleuchtend zu
sagen, wenn der Bürgersteig gestreut gewesen wäre, wäre das
Auto vor der Mauer zum STehen gekommen?

Nein

hätte der Mauerbesitzer
eine Möglichkeit seine „Kosten“ gewinnversprechend
einzuklagen?!

Ja. Zumal ausschließlich der Versicherer berechtigt ist, entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Was hätte der AF im Vorfeld zu seiner Absicherung tun müssen?!

Führerscheinprüfung ?! :smile:

Grüße, M