Hallo!
es haben sich sicherlich keine Anwälte verschworen, aber ich
bin jetzt leider zweimal an scheinbar nicht gerade die besten
Verteter der Zunft geraten. Dies führt natürlich durch die
doppelte Erfahrung zu mangelndem Vertrauen gegenüber einer
ganzen Branche. Ich möchte es verständlicherweise kein drittes
Mal riskieren, ohne für mich ein zählbares Ergebnis zu
erhalten, Geld zu verschwenden. Dann müsste ich doch mit dem
Klammerbeutel gepudert sein. Gebranntes Kind scheut das Feuer.
Da spende ich es lieber für wohltätige Zwecke.
Ich kann natürlich jetzt nicht beurteilen, ob Fehler vorlagen. Sollte das der Fall sein, wäre das natürlich fatal.
Also entweder zahlen oder klagen lassen und das ganze mit oder
ohne Anwalt.
Kann ich denn klagen ohne Anwalt und würde das überhaupt Sinn
machen?
Ich meinte klagen lassen. Wenn du der Meinung bist, dass du nicht zahlen musst, dann zahl nicht und lass dich klagen (damit du dann auch gewinnst wäre es halt sinnvoll, sich zuerst rechtlich beraten zu lassen).
Kann ich denn als Mandant auch Akteneinsicht verlangen? Ich
dachte, das könnte nur ein Anwalt.
Das weiß ich nicht, wie das in Deutschland ist, wenn aber keine Anwaltspflicht besteht, kannst du sicher alles selber machen.
Im Übrigen ist es Unsinn, dass ein Anwalt seinen Mandanten
gegen einen anderen Anwalt nicht vertritt, da hätte ich mir
die Haftungsprozesse, die ich selbst bearbeitet habe und die
Urteile die ich gelesen habe, nur eingebildet.
Spricht ja für Dich Tom. Es gibt sicherlich solche und solche,
in jeder Branche, auch bei Ärzten, Priestern, Politikern,
Polizisten, Gastronomen und und und …
Als juristischer Laie kann man das aber im Vorfeld nicht
beurteilen an wen man gerät.
Das ist richtig - daher besteht natürlich eine überdurchschnittlich große Verantwortung der Anwaltschaft, der manche leider durchaus nicht gerecht werden.
Beide Anwälte machten im
Erstgespräch noch einen auf den ersten Blick seriösen
Eindruck. Leider nur auf den ersten Blick. Aber auch der
kostet schon Geld und meiner Meinung nach viel zu viel. Ein
Schnuppergespräch dürfte meiner Meinung nach bestimmte
finanzielle Grenzen nicht überschreiten. In den meisten
Branchen ist eine Erstberatung kostenlos.
Wie das in Deutschland üblich ist, weiß ich nicht. In Österreich ist das Erstgespräch üblicherweise (aber nicht vom Tarif her) kostenlos (wobei das österreichische Tarifrecht nicht so streng ist und durchaus erlaubt, einmal etwas nachzulassen, solange es kein Preisdumping gibt). Das kostenlose Erstgespräch ist üblicherweise Kundenservice.
Danach wird erst
verdient. Entsprechend bemüht sich auch der Dienstleister, der
um Deinen Auftrag wirbt.
Ja werben dürfen Anwälte ja nicht.
Beim Anwalt kostet hingegen der Griff
zur Türklinke ähnlich viel Geld wie beim Arzt. Deshalb rauchte
der von mir gemeinte Anwalt auch schon beim Erstgespräch dicke
Zigarren und verabredete sich zwischendurch zum Golfen. Meine
10 Minuten haben ihm das ja bereits finanziert. Ob mir dabei
geholfen wird, spielte nach meinem natürlich subjektiven
Eindruck wohl eine eher untergeordnete Rolle.
Also auf eine Diskussion über die Honorarhöhe lasse ich mich nicht ein. Anwälte sind genausowenig wie Ärzte überdurchschnittlich teuer, nur dass man halt geistige Arbeit weniger sieht als zB eine Autoreparatur (und der Stundensatz in der Werkstatt ist bei den meisten Verkehrsunfällen höher als der Stundensatz der Anwälte für die Rechtsberatung davor). Bei einem reparierten Auto sieht man ja die Arbeit, nicht aber, wenn einem ein Anwalt seine Rechtsansicht dann in einem zehn Minuten Gespräch erklärt (aber an dieser rechtlichen Prüfung sieben Stunden gearbeitet hat - wie es mir vor kurzem ging). Die meisten Anwälte sind übrigens keine Spitzenverdiener, sondern Durchschnittsverdiener. Außerdem hat man sehr viel zu tun und angesichts der vielen Arbeit und auch der langen Ausbildung (in Österreich sind das mit Studium und RAA Zeit zusammen mindestens 9 Jahre, in Deutschland ein paar Jährchen weniger), in der man entweder gar nichts verdient (Studium) oder weniger verdient als die Putzfrau in der Kanzlei (Stundensatz des RAA) habe ich nicht das Gefühl, dass Anwälte großartig bevorzugt werden. Nach der Ausbildung beginnt der schwierige Weg in die Selbstständigkeit (das solltest du ja auch kennen) - und wenn dann ein Anwalt mit 45 Jahren sehr gut verdient - dann hat er sich das auch verdient.
Wie gesagt, ich finde weder Ärztehonorare noch Anwaltshonorare zu hoch. Etwas anderes ist es, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, aber so zu tun, als ob alle Anwälte „Abzocker“ sind ist nicht der Realität entsprechend.
Wie gesagt, ich gehöre nicht zu denen, die über den eigenen Beruf dauernd jammern, ich mag es aber nicht sehr, wenn eine sehr harte Arbeit geringgeschätzt wird, nur weil sich ein anderer nicht vorstellen kann, dass es harte Arbeit ist, als Anwalt zu arbeiten.
Gruß
Tom