Abzocke beim Anwalt

Da arbeitet ich auch schon mal am wochenende nur um meinen
guten ruf zu bewahren— unzwar für nating.Das macht ein
anwalt garantiet nicht

Natürlich nicht…Anwälte sind ja berufsmäßige Abschneider!
Und natürlich sind auch alle CNC-Fräser hohle Stammtischredenschwinger, die „BILD“ als ausreichende Informationsquelle betrachten…

mußte jetzt sein!

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Hi Kater,

Rechtsanwälte werden für ihre Bemühungen bezahlt, nicht nach Leistung. Was Bemühungen in bar wert sind, ist in der BRAGO geregelt und richtet sich nach dem Streitwert, die Leistungen hingegen schätzt der Anwalt selbst ein.

Gruß Ralf

Sonst geht’s dir gut?
Hallo!

Was soll das nun wieder? Also ich muss sogar als unselbstständiger RAA am Wochenende gratis arbeiten und arbeite 50-60 Stunden in der Woche (bei 40 Stunden Bezahlung). Ein selbstständiger Anwalt muss jedenfalls hart arbeiten und leider auch oft am Wochenende - das ist leider so und ich gehöre nicht zu denen, die glauben, dass es gut ist, wenn am Wochenende gearbeitet wird. Ich gehöre auch nicht zu denjenigen, die allen anderen immer alles neidig sind (ich weiß schon, dass viele Leute denken, sie sind die einzigen die arbeiten und alle anderen sind faul), sondern ich denke vielmehr, dass Arbeitsplätze mit genügend Freizeig die richtigen Arbeitsplätze sind und dass die anderen diesen angepasst gehören (und nicht verkehrt herum, wie das manche wollen).

Andererseits ist es reichlich unangebracht, diese Arbeit geringzuschätzen und nur Ausdruck gänzlicher Unkenntnis der Realität!

Gruß
Tom

Hallo Kater,

Guten Rat bezahlt man ja auch gerne. Nur leider scheint
schlechter Rat oder kein Rat manchmal auch teuer zu sein.

das ist leider so. Mich hat das mal DM 2000 gekostet. Der Anwalt meinte hinterher, da hätte er mich wohl falsch beraten …
Falsch hätte ich das allein auch machen können!
An den Kosten hat das nichts geändert.

Gruß, Rainer

Der schlimmste Feind des Anwalt ist
der eigene Mandant.

Das könnte daran liegen, daß der Anwalt schon mal aus Desinteresse einen größeren Schaden anrichtet als ein Prozessgegner.

Mir fällt jetzt aus dem Stand kein anderer Beruf ein, in dem man sagen kann: ‚Ich habe schlecht gearbeitet, jetzt bezahl mich dafür‘.

Gruß, Rainer

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Rechtsanwälte werden für ihre Bemühungen bezahlt, nicht nach
Leistung. Was Bemühungen in bar wert sind, ist in der BRAGO
geregelt und richtet sich nach dem Streitwert, die Leistungen
hingegen schätzt der Anwalt selbst ein.

Hallo Ralf,

danke für die Info. Da besteht aber ja bei weniger seriösen Anwälten immer die Gefahr, dass der Anwalt seine Leistungen zu hoch „einschätzt“. O.K., das gibt es natürlich auch in anderen Branchen, aber ein Anwalt scheint einer der ganz wenigen zu sein, die selbst dann noch kräftig kassieren dürfen, wenn sie Mist gebaut haben. Ich bin auch selbständig. Wenn ich Mist baue, komme ich erst gar nicht auf die Idee, das dem Kunden in Rechnung zu stellen. Wenn meine erbrachte Leistung nicht mit der vereinbarten Leistung übereinstimmen sollte, würde ich natürlich auch nicht die ursprüngliche Summe in Rechnung stellen. Bei einem Anwalt sieht das scheinbar anders aus. Der orientiert sich immer am Streitwert, unabhängig von seiner Leistung. Dies ist meiner Meinung nach eine falsche, aber für den Anwalt lohnende Abrechnung. Auch Anwälte sollten nach Leistung, Aufwand und entstandenen Kosten entlohnt werden.

Gruß

Kater

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Mir kommt hier in letzter Zeit das Wort „Abzocke“ zu oft vor.

Woran könnte das liegen? Leider häufen sich gerade in letzter
Zeit auch Presseberichte über die Abzockmethoden der Anwälte.
Alles Zufall? Auch ich habe den Eindruck gewonnen, dass für
viele Anwälte nicht mehr der Mandant im Mittelpunkt des
Interesses steht, sondern die Rechnung.

Nein, jeder, der nicht imstande ist, ein preisgespräch zu führen bzw. sich „vorher“ über Kosten und Modalitäten zu informieren, spricht gleich von Abzocke, anstatt vor der eigenen Tür zu kehren.

  1. Vertragsrecht anwälte: hierzu den anwalt befragen.

??? Den Anwalt nach Vertragsrecht befragen? Welchen Anwalt
warum?

den bei dem du deine Sache vorträgst: Beispiel: Ich habe ein Problem mit x, der … und ich … und ich glaube, daß …

wenn sie mich jetzt beraten, was kostet das, und wenn sie dann für mich die vertretung übernehmen, was kostet das? und welche Vorschüsse muss ich zahlen, wie hoch? wie lange dauert das Verfahren? Bestehen chanchen, daß ich das Verfahren gewinne? etc. Was ksotet die zweite Instanz? machen Sie mir ein schriftliches Angebot.

Wieder 170 €uro oder mehr in den Wind schießen?

Sorry, den Sinn dieses Hinweises verstehe ich absolut nicht.

Kein Wunder!

Danke, Du musst mir nicht erklären, was ein Vorschuss ist.
Aber warum muss ein Vorschuss drei mal so hoch sein wie die zu
erwartenden Kosten? Wenn unvorhergesehene Leistungen erbracht
werden sollen, kann man ja immer noch einen weiteren Vorschuss
vereinbaren. Aber warum muss man dem Anwalt mehr als 200 % der
zu erwartenden Kosten leihen?

  1. Wenn Streithähne kommen, wehrt man diese am besten mit
    hohen Kostenanforderungen ab. Weil erst streiten sie sich mit
    dem Gegener und dann mit dem Anwalt.

Wer sind bitte Streithähne? Leute, die einen Anwalt aufsuchen?

Streithähne sind Leute, die nach gesundem Menschenverstand im unrecht sind, aber das BVG bemühen wollen, weil sie nicht einsehen können, daß sie nicht recht haben. (Und die eh nicht verstehen was man sagt, weil sie so haßerfüllt und verblendet in ihren Streitfall sind, daß sie auch noch unbeteiligte Ratgeber mit hineinziehen, indem sie auf Antworten mit Beschimpfungen reagieren)

Danke für Deine Antwort, aber sie hilft mir leider in keinem
einzigen Punkt weiter. Du hast hier ein Plädoyer für die
pauschal ehrlichen Anwälte und gegen die pauschal furchtbaren
Mandanten gehalten. Mehr nicht.

Hättest du erst gelesen und dann versucht zu verstehen, und dann geantwortet, hättest du einen billigeren anwalt gefunden. wenn so ein Mandant wie du vor mir sitzen würde, dem wüürde ich sagen: Ich bin Staranwalt und arbeite nicht unter 10 000 am Tag.

gruss

Nein, jeder, der nicht imstande ist, ein preisgespräch zu
führen bzw. sich „vorher“ über Kosten und Modalitäten zu
informieren, spricht gleich von Abzocke, anstatt vor der
eigenen Tür zu kehren.

Sorry, aber Du bist scheinbar nicht in der Lage zu lesen. Die Kosten und Modalitäten wurden vorher geklärt. Nur dass der Anwalt nach Ablehnung durch die RSV einen Vorschuss in dreifacher Höhe verlangte und anschließend für das Nicht tätig werden die gleiche Summe verlangte, die er verlangt hätte, wenn er tätig geworden wäre.

den bei dem du deine Sache vorträgst: Beispiel: Ich habe ein
Problem mit x, der … und ich … und ich glaube, daß …

wenn sie mich jetzt beraten, was kostet das, und wenn sie dann
für mich die vertretung übernehmen, was kostet das? und welche
Vorschüsse muss ich zahlen, wie hoch? wie lange dauert das
Verfahren? Bestehen chanchen, daß ich das Verfahren gewinne?
etc. Was ksotet die zweite Instanz? machen Sie mir ein
schriftliches Angebot.

Und dann? Hat man wiederum ein Beratungsgespräch gehabt. Zahlt wiederum 170 €uro und die Chance, dass die eine Krähe der anderen ein Auge aushackt ist wohl eher gering.

Streithähne sind Leute, die nach gesundem Menschenverstand im
unrecht sind, aber das BVG bemühen wollen, weil sie nicht
einsehen können, daß sie nicht recht haben. (Und die eh nicht
verstehen was man sagt, weil sie so haßerfüllt und verblendet
in ihren Streitfall sind, daß sie auch noch unbeteiligte
Ratgeber mit hineinziehen, indem sie auf Antworten mit
Beschimpfungen reagieren)

So wie Du Dich hier aufführst, bist Du wahrscheinlich die einzige, die in der Lage ist gesunden Menschenverstand zu beurteilen.

Hättest du erst gelesen und dann versucht zu verstehen, und
dann geantwortet, hättest du einen billigeren anwalt gefunden.
wenn so ein Mandant wie du vor mir sitzen würde, dem wüürde
ich sagen: Ich bin Staranwalt und arbeite nicht unter 10 000
am Tag.

Ich bin sicher, dass Du kein Anwalt bist. Ansonsten würdest Du nämlich eindeutig gegen die BRAO verstoßen. In Deiner Visitenkarte steht jedenfalls Sicherheitsbeauftragte. So wie Du hier rumpolterst vermute ich, dass Du stellvertretende Nachtschichtleiterin in einer Hundestaffel bist.

Gruß

Kater

Hallo!

Ehrlich gesagt - es weiß glaube ich keiner, was du wirklich willst. Alleine die Feststellung, dass dir die 170€ zu teuer erscheinen (ob zu Recht oder Unrecht kann hier niemand sagen) nutzt ja nichts - es kommt ja auf die Konsequenz daraus an.

Du hast eigentlich zwei Möglichkeiten: entweder du bittest einen Anwalt um Überprüfung der Abrechnung (oder wendest dich einmal an die Kammer - wenn es offensichtlicher Betrug ist, dann machen die jedenfalls was) und zahlst oder zahlst nicht und erhebst im Prozess Einwendungen, oder du fragst keinen Anwalt, weil sich alle Anwälte gegen dich verschworen haben, und zahlst oder zahlst nicht und erhebst im Prozess Einwendungen.

Also entweder zahlen oder klagen lassen und das ganze mit oder ohne Anwalt.

Im Übrigen ist es Unsinn, dass ein Anwalt seinen Mandanten gegen einen anderen Anwalt nicht vertritt, da hätte ich mir die Haftungsprozesse, die ich selbst bearbeitet habe und die Urteile die ich gelesen habe, nur eingebildet.

Gruß
Tom

Du hast eigentlich zwei Möglichkeiten: entweder du bittest
einen Anwalt um Überprüfung der Abrechnung (oder wendest dich
einmal an die Kammer - wenn es offensichtlicher Betrug ist,
dann machen die jedenfalls was) und zahlst oder zahlst nicht
und erhebst im Prozess Einwendungen, oder du fragst keinen
Anwalt, weil sich alle Anwälte gegen dich verschworen haben,
und zahlst oder zahlst nicht und erhebst im Prozess
Einwendungen.

Hallo Tom,
es haben sich sicherlich keine Anwälte verschworen, aber ich bin jetzt leider zweimal an scheinbar nicht gerade die besten Verteter der Zunft geraten. Dies führt natürlich durch die doppelte Erfahrung zu mangelndem Vertrauen gegenüber einer ganzen Branche. Ich möchte es verständlicherweise kein drittes Mal riskieren, ohne für mich ein zählbares Ergebnis zu erhalten, Geld zu verschwenden. Dann müsste ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Gebranntes Kind scheut das Feuer. Da spende ich es lieber für wohltätige Zwecke.

Also entweder zahlen oder klagen lassen und das ganze mit oder
ohne Anwalt.

Kann ich denn klagen ohne Anwalt und würde das überhaupt Sinn machen?
Kann ich denn als Mandant auch Akteneinsicht verlangen? Ich dachte, das könnte nur ein Anwalt.

Im Übrigen ist es Unsinn, dass ein Anwalt seinen Mandanten
gegen einen anderen Anwalt nicht vertritt, da hätte ich mir
die Haftungsprozesse, die ich selbst bearbeitet habe und die
Urteile die ich gelesen habe, nur eingebildet.

Spricht ja für Dich Tom. Es gibt sicherlich solche und solche, in jeder Branche, auch bei Ärzten, Priestern, Politikern, Polizisten, Gastronomen und und und …
Als juristischer Laie kann man das aber im Vorfeld nicht beurteilen an wen man gerät. Beide Anwälte machten im Erstgespräch noch einen auf den ersten Blick seriösen Eindruck. Leider nur auf den ersten Blick. Aber auch der kostet schon Geld und meiner Meinung nach viel zu viel. Ein Schnuppergespräch dürfte meiner Meinung nach bestimmte finanzielle Grenzen nicht überschreiten. In den meisten Branchen ist eine Erstberatung kostenlos. Danach wird erst verdient. Entsprechend bemüht sich auch der Dienstleister, der um Deinen Auftrag wirbt. Beim Anwalt kostet hingegen der Griff zur Türklinke ähnlich viel Geld wie beim Arzt. Deshalb rauchte der von mir gemeinte Anwalt auch schon beim Erstgespräch dicke Zigarren und verabredete sich zwischendurch zum Golfen. Meine 10 Minuten haben ihm das ja bereits finanziert. Ob mir dabei geholfen wird, spielte nach meinem natürlich subjektiven Eindruck wohl eine eher untergeordnete Rolle.

BRAO § 43 Allgemeine Berufspflicht
Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.

Das sollte bei manchem Anwalt ganz dick an der Wand hängen.

Gruß

Kater

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Hallo!

es haben sich sicherlich keine Anwälte verschworen, aber ich
bin jetzt leider zweimal an scheinbar nicht gerade die besten
Verteter der Zunft geraten. Dies führt natürlich durch die
doppelte Erfahrung zu mangelndem Vertrauen gegenüber einer
ganzen Branche. Ich möchte es verständlicherweise kein drittes
Mal riskieren, ohne für mich ein zählbares Ergebnis zu
erhalten, Geld zu verschwenden. Dann müsste ich doch mit dem
Klammerbeutel gepudert sein. Gebranntes Kind scheut das Feuer.
Da spende ich es lieber für wohltätige Zwecke.

Ich kann natürlich jetzt nicht beurteilen, ob Fehler vorlagen. Sollte das der Fall sein, wäre das natürlich fatal.

Also entweder zahlen oder klagen lassen und das ganze mit oder
ohne Anwalt.

Kann ich denn klagen ohne Anwalt und würde das überhaupt Sinn
machen?

Ich meinte klagen lassen. Wenn du der Meinung bist, dass du nicht zahlen musst, dann zahl nicht und lass dich klagen (damit du dann auch gewinnst wäre es halt sinnvoll, sich zuerst rechtlich beraten zu lassen).

Kann ich denn als Mandant auch Akteneinsicht verlangen? Ich
dachte, das könnte nur ein Anwalt.

Das weiß ich nicht, wie das in Deutschland ist, wenn aber keine Anwaltspflicht besteht, kannst du sicher alles selber machen.

Im Übrigen ist es Unsinn, dass ein Anwalt seinen Mandanten
gegen einen anderen Anwalt nicht vertritt, da hätte ich mir
die Haftungsprozesse, die ich selbst bearbeitet habe und die
Urteile die ich gelesen habe, nur eingebildet.

Spricht ja für Dich Tom. Es gibt sicherlich solche und solche,
in jeder Branche, auch bei Ärzten, Priestern, Politikern,
Polizisten, Gastronomen und und und …
Als juristischer Laie kann man das aber im Vorfeld nicht
beurteilen an wen man gerät.

Das ist richtig - daher besteht natürlich eine überdurchschnittlich große Verantwortung der Anwaltschaft, der manche leider durchaus nicht gerecht werden.

Beide Anwälte machten im
Erstgespräch noch einen auf den ersten Blick seriösen
Eindruck. Leider nur auf den ersten Blick. Aber auch der
kostet schon Geld und meiner Meinung nach viel zu viel. Ein
Schnuppergespräch dürfte meiner Meinung nach bestimmte
finanzielle Grenzen nicht überschreiten. In den meisten
Branchen ist eine Erstberatung kostenlos.

Wie das in Deutschland üblich ist, weiß ich nicht. In Österreich ist das Erstgespräch üblicherweise (aber nicht vom Tarif her) kostenlos (wobei das österreichische Tarifrecht nicht so streng ist und durchaus erlaubt, einmal etwas nachzulassen, solange es kein Preisdumping gibt). Das kostenlose Erstgespräch ist üblicherweise Kundenservice.

Danach wird erst
verdient. Entsprechend bemüht sich auch der Dienstleister, der
um Deinen Auftrag wirbt.

Ja werben dürfen Anwälte ja nicht.

Beim Anwalt kostet hingegen der Griff
zur Türklinke ähnlich viel Geld wie beim Arzt. Deshalb rauchte
der von mir gemeinte Anwalt auch schon beim Erstgespräch dicke
Zigarren und verabredete sich zwischendurch zum Golfen. Meine
10 Minuten haben ihm das ja bereits finanziert. Ob mir dabei
geholfen wird, spielte nach meinem natürlich subjektiven
Eindruck wohl eine eher untergeordnete Rolle.

Also auf eine Diskussion über die Honorarhöhe lasse ich mich nicht ein. Anwälte sind genausowenig wie Ärzte überdurchschnittlich teuer, nur dass man halt geistige Arbeit weniger sieht als zB eine Autoreparatur (und der Stundensatz in der Werkstatt ist bei den meisten Verkehrsunfällen höher als der Stundensatz der Anwälte für die Rechtsberatung davor). Bei einem reparierten Auto sieht man ja die Arbeit, nicht aber, wenn einem ein Anwalt seine Rechtsansicht dann in einem zehn Minuten Gespräch erklärt (aber an dieser rechtlichen Prüfung sieben Stunden gearbeitet hat - wie es mir vor kurzem ging). Die meisten Anwälte sind übrigens keine Spitzenverdiener, sondern Durchschnittsverdiener. Außerdem hat man sehr viel zu tun und angesichts der vielen Arbeit und auch der langen Ausbildung (in Österreich sind das mit Studium und RAA Zeit zusammen mindestens 9 Jahre, in Deutschland ein paar Jährchen weniger), in der man entweder gar nichts verdient (Studium) oder weniger verdient als die Putzfrau in der Kanzlei (Stundensatz des RAA) habe ich nicht das Gefühl, dass Anwälte großartig bevorzugt werden. Nach der Ausbildung beginnt der schwierige Weg in die Selbstständigkeit (das solltest du ja auch kennen) - und wenn dann ein Anwalt mit 45 Jahren sehr gut verdient - dann hat er sich das auch verdient.

Wie gesagt, ich finde weder Ärztehonorare noch Anwaltshonorare zu hoch. Etwas anderes ist es, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, aber so zu tun, als ob alle Anwälte „Abzocker“ sind ist nicht der Realität entsprechend.

Wie gesagt, ich gehöre nicht zu denen, die über den eigenen Beruf dauernd jammern, ich mag es aber nicht sehr, wenn eine sehr harte Arbeit geringgeschätzt wird, nur weil sich ein anderer nicht vorstellen kann, dass es harte Arbeit ist, als Anwalt zu arbeiten.

Gruß
Tom

Wie das in Deutschland üblich ist, weiß ich nicht. In
Österreich ist das Erstgespräch üblicherweise (aber nicht vom
Tarif her) kostenlos (wobei das österreichische Tarifrecht
nicht so streng ist und durchaus erlaubt, einmal etwas
nachzulassen, solange es kein Preisdumping gibt). Das
kostenlose Erstgespräch ist üblicherweise Kundenservice.

Der Weg nach Österreich ist leider zu weit. Das wird dann doch ein teures Erstgespräch. :wink:

Beim Anwalt kostet hingegen der Griff
zur Türklinke ähnlich viel Geld wie beim Arzt.

Also auf eine Diskussion über die Honorarhöhe lasse ich mich
nicht ein. Anwälte sind genausowenig wie Ärzte
überdurchschnittlich teuer, nur dass man halt geistige Arbeit
weniger sieht als zB eine Autoreparatur (und der Stundensatz
in der Werkstatt ist bei den meisten Verkehrsunfällen höher
als der Stundensatz der Anwälte für die Rechtsberatung davor).

Bei der Autoreparatur kostet aber nicht schon das Gespräch mit dem Meister Geld, sondern die Reparatur. Beim Autoverkäufer wirst Du bei einem Beratungsgespräch sogar hofiert.

Bei einem reparierten Auto sieht man ja die Arbeit, nicht
aber, wenn einem ein Anwalt seine Rechtsansicht dann in einem
zehn Minuten Gespräch erklärt (aber an dieser rechtlichen
Prüfung sieben Stunden gearbeitet hat - wie es mir vor kurzem
ging).

Im genannten Fall waren es aber definitiv nur 10 Minuten plus eine Anfrage an die Rechtsschutzversicherung. Das Schreiben der Rechnung nahm wahrscheinlich schon ein Drittel der Gesamtzeit in Anspruch.

Nach der Ausbildung
beginnt der schwierige Weg in die Selbstständigkeit (das
solltest du ja auch kennen) - und wenn dann ein Anwalt mit 45
Jahren sehr gut verdient - dann hat er sich das auch verdient.

Das gönnt ihm doch auch jeder. Jeder, der Leistung bringt, soll auch verdienen. Wer gute Leistungen bringt, soll auch gut verdienen. Der von mir angesprochene Anwalt soll aber mit und ohne Leistung gleich viel verdienen? Ich hätte ja sehr gerne 170 €uro gezahlt, wenn er denn auch dafür wie vereinbart die Leistung erbracht hätte. Aber Du zahlst die Putzfrau doch auch nicht genau so hoch fürs Putzen wie für das Nichtputzen.

Wie gesagt, ich finde weder Ärztehonorare noch Anwaltshonorare
zu hoch. Etwas anderes ist es, wenn die Leistung nicht
vertragsgemäß erbracht wird, aber so zu tun, als ob alle
Anwälte „Abzocker“ sind ist nicht der Realität entsprechend.

Wie bereits erwähnt, es gibt solche und solche, in jeder Branche.
Die BRAGO macht es den schwarzen Schafen aber scheinbar zu leicht.

Wie gesagt, ich gehöre nicht zu denen, die über den eigenen
Beruf dauernd jammern, ich mag es aber nicht sehr, wenn eine
sehr harte Arbeit geringgeschätzt wird, nur weil sich ein
anderer nicht vorstellen kann, dass es harte Arbeit ist, als
Anwalt zu arbeiten.

Es ist absolut keine Geringschätzung, sondern in meinem Fall verlorenes Vertrauen, verbunden mit dem Gefühl über den Tisch gezogen worden zu sein. Nochmal: Wenn jemand mein Auto gut repariert, soll er dafür gutes Geld bekommen. Wenn ein Anwalt gute Arbeit leistet, ebenfalls. Bei mir war das aber nicht der Fall, sondern es wurde nur Akteneinsicht vereinbart (aber nicht druchgeführt) und die Kostenübernahme durch die RSV überprüft.

Gruß

Kater

Hallo Bea,
meine Anwaltsgeschichten kannst Du unter Sonstigen Fragen lesen, falls noch nicht geschehen. Ich nehme grundsätzlich keinen Anwalt mehr. Wenn Du Fragen hast, dann melde Dich einfach bei mir. Anwälte, Richter und Politiker haben Cliquen gebildet, um Unwissende ausbeuten zu können. Sie machen Gesetze und Verordnungen nur für den eigenen Geldbeutel. Das siehst Du daran, dass nur Anwälte beraten dürfen. Die Preise kennst Du ja.
Beste Grüße
Franz

(noch vor dem 1. Juli). Meine Frage konnte er nicht
beantworten, da er sich erst einmal informieren musste. Er
sagte mir zu, dass ich am nächsten Tag telefonisch bei mir
meldet. Er meldete sich nicht. Am übernächsten Tag rief ICH
dann in der Kanzlei an und teilte hier mit, dass ich doch sehr
enttäuscht sei, da der Anwalt wusste, dass ich auf die
wichtige Antwort wartete. Ich bat um die Rechnung. 5 Minuten
später rief mich der Anwalt an und wollte sich rechtfertigen,
er habe erst am Vortag um 17:00 Uhr die Auskunft erhalten und
er habe ja noch mehr Mandanten usw. Außerdem erhielt ich noch
einen unverschämten Brief zusammen mit der Rechnung in Höhe
von Euro 160,00, in welchem er nochmals äußerte, dass ich
nicht die einzige Mandantin wäre und er sich auch aus
gesundheitlichen Gründen nicht unter Druck setzen läßt. Ich
habe mich gefragt, ob das sein Ernst ist. Unverschämt, wie ich
finde.

Gruß Bea

Ach, ich wuste garnicht das anwälte auch BILD lesen.
Ich nicht!!Habe da garkeine zeit zu.
Habe leider nur praktische erfahrung mit anwälte.
Da soll es auch gut und schlechte geben wie in meiner sparte.
Wir haben leider nicht das glück in die goldkiste zu greifen
genauso wie ärzte und schornsteinfeger.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mein erstes Beratungsgespräch
Was ich mir hätte sparen sollen
Gespräch mit dem Kanzleichef (Doktor)
Ich musste ihm erklären, dass jeder Arbeitnehmer Urlaubsanspruch hat und nicht fristlos gekündigt werden kann, nur weil er seine Rechte in Anspruch nimmt. Nach fünf Minuten wurde es ihm langweilig und verlangte 120 DM. Ich sagte, ich hätte Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dann musste ich 20 DM zahlen, sonst hätte er die Polizei holen lassen.

Danke für die Info. Bis zu 170 €uro! Da hat der Herr RA
ja die Obergrenze schamlos ausgenutzt.

Gruß

Kater

Abzocke beim Anwalt und vor Gericht

Mir kommt hier in letzter Zeit das Wort „Abzocke“ zu oft vor.

Woran könnte das liegen? Leider häufen sich gerade in letzter
Zeit auch Presseberichte über die Abzockmethoden der Anwälte.
Alles Zufall? Auch ich habe den Eindruck gewonnen, dass für
viele Anwälte nicht mehr der Mandant im Mittelpunkt des
Interesses steht, sondern die Rechnung.

Richter und Anwälte müssen das nicht lesen
So wird abgezockt: Vermieter stellt Nebenkostenabrechnung in beliebiger Höhe aus. Mieter beschwert sich und will nicht zahlen. Vermieter schaltet Anwalt ein. Anwalt kennt einen guten Richter. Richter sieht Rechnung als angemessen an. Mieter bezahlt Gericht, Anwalt und Vermieter, bevor die Gerichtsvollzieherin mit Polizei kommt.

Hallo!

…wie gesagt - ich habe ja schonmal vom Sachwalter gesprochen…

Ich möchte nicht ja nicht gerne unfreundlich sein, aber warum anscheinend Wahnsinnige hier das Forum mit ihrem zumüllen können sollen, sehe ich dann auch wieder nicht ein.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Ich meinte klagen lassen. Wenn du der Meinung bist, dass du
nicht zahlen musst, dann zahl nicht und lass dich klagen
(damit du dann auch gewinnst wäre es halt sinnvoll, sich
zuerst rechtlich beraten zu lassen).

Beraten lassen natürlich von einem Anwalt. Genau so habe ich es gemacht, fataler Fehler!

Gruß, Rainer

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Hallo Tom,

Ich möchte nicht ja nicht gerne unfreundlich sein, aber warum
anscheinend Wahnsinnige hier das Forum mit ihrem zumüllen
können sollen, sehe ich dann auch wieder nicht ein.

bei der Diskussion hier ist mir aufgefallen, daß es nur Beiträge von Anwälten und unzufriedenen Kunden gibt. Zufriedene Kunden scheinen rar zu sein. Ob da die Anwälte ein wenig beteiligt sind?

Gruß, Rainer

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Hallo!

bei der Diskussion hier ist mir aufgefallen, daß es nur
Beiträge von Anwälten und unzufriedenen Kunden gibt.
Zufriedene Kunden scheinen rar zu sein. Ob da die Anwälte ein
wenig beteiligt sind?

Natürlich sind da auch Anwälte beteiligt. Kein Dienstleister kann behaupten, dass er keine Fehler macht und dass (unabhängig davon ob Fehler gemacht werden oder nicht!) nicht alle Kunden zufrieden sind. Außerdem gibt es Anwälte, die ihre Arbeit nicht ordentlich machen. Ich würde hier jedes Pauschalurteil falsch finden und Selbstkritik schadet niemandem.

Dass aber Mandanten generell unzufrieden wären mit ihren Anwälten, kann ich nicht bestätigen. Abgesehen davon, ist im konkreten Fall überhaupt nicht erkennbar, ob ein Fehler des Anwaltes vorlag oder nicht - das bleibt ja hier völlig offen. Eines ist mir aber aus meiner Praxiserfahrung klar: am lautesten schimpfen meistens diejenigen auf die Anwälte (und Richter und Ärzte usw.), die selbst im Unrecht sind. Diese Leute hört man am lautesten, diese Leute gehen in die Zeitung, die den Blödsinn dann auch noch schreibt (und die Justiz kann sich dann auf Grund der Schweigepflicht gegen Falschbehauptungen nicht wehren, wie wir es vor kurzem in Österreich im Fall „Christian“ hatten).

Die meisten machen ihre Arbeit ernsthaft und sehr ordentlich, wobei eine ordentliche Arbeit aber eben nicht so auffällt, wie eine schlechte. Das ist aber keine Eigenheit der Anwaltschaft.

Leider sind aber auch viele Leute unbelehrbar. Viele Leute verstehen auch nicht, dass es genügend Verfahren gibt, deren Ausgang ungewiss ist und ganz viele Leute fühlen sich subjektiv so im Recht, dass sie nicht mehr im Stande sind, einmal sachlich über ihren eigenen Standpunkt nachzudenken. Geht dann der Prozess verloren, ist jedenfalls ein anderer Schuld, der sich irgendwelche Bosheiten ausgedacht hat oder schlecht arbeitet.

Gruß
Tom