Abzocke beim Anwalt

Hallo!

Es hindert dich doch niemand daran, dich nicht von einem Anwalt beraten zu lassen, in einem solch einen Fall würde ja sowieso keine Anwaltspflicht bei Gericht bestehen.

Ich habe aber eben lange genug bei Gericht gearbeitet und weiß, dass das oft gut geht, aber sehr oft eben schief geht (und zwar viel öfters, als dass Anwälte Fehler machen - auch wenn das durchaus vorkommt) und zwar meistens deshalb, weil Risken falsch abgeschätzt werden und unsinniges Vorbringen erstattet wird.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Natürlich sind da auch Anwälte beteiligt. Kein Dienstleister
kann behaupten, dass er keine Fehler macht und dass
(unabhängig davon ob Fehler gemacht werden oder nicht!) nicht
alle Kunden zufrieden sind. Außerdem gibt es Anwälte, die ihre
Arbeit nicht ordentlich machen. Ich würde hier jedes
Pauschalurteil falsch finden und Selbstkritik schadet
niemandem.

Das sollte auch kein Pauschalurteil werden.

Dass aber Mandanten generell unzufrieden wären mit ihren
Anwälten, kann ich nicht bestätigen.

Das wird auch nicht so sein.

Abgesehen davon, ist im
konkreten Fall überhaupt nicht erkennbar, ob ein Fehler des
Anwaltes vorlag oder nicht - das bleibt ja hier völlig offen.

Darum geht ja auch die Diskussion an der Stelle gar nicht mehr.

Eines ist mir aber aus meiner Praxiserfahrung klar: am
lautesten schimpfen meistens diejenigen auf die Anwälte (und
Richter und Ärzte usw.), die selbst im Unrecht sind. Diese
Leute hört man am lautesten, …

Das geht Handwerkern ähnlich. :wink:

Die meisten machen ihre Arbeit ernsthaft und sehr ordentlich,
wobei eine ordentliche Arbeit aber eben nicht so auffällt, wie
eine schlechte. Das ist aber keine Eigenheit der Anwaltschaft.

Volle Zustimmung.

Leider sind aber auch viele Leute unbelehrbar. Viele Leute
verstehen auch nicht, dass es genügend Verfahren gibt, deren
Ausgang ungewiss ist und ganz viele Leute fühlen sich
subjektiv so im Recht, dass sie nicht mehr im Stande sind,
einmal sachlich über ihren eigenen Standpunkt nachzudenken.
Geht dann der Prozess verloren, ist jedenfalls ein anderer
Schuld, der sich irgendwelche Bosheiten ausgedacht hat oder
schlecht arbeitet.

Auch das ist rictig.

Einen Unterschied gibt es aber doch.
Ein Handwerker, der einen Auftrag ausführt und dabei an anderer Stelle etwas kaputt macht, zahlt den Schaden. Ein Handwerker, der seinen auftrag nicht ordnungsgemäß ausführt, bekommt kein Geld.

Ein Anwalt, der der schlecht berät, indem er zur Klage rät und hinterher sagt ‚Ich habe sie falsch beraten, ich hätte wissen müssen, daß die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.‘ verdient an der schlechten Arbeit mehr, als an der guten. Er hat keinen Grund, seine Arbeit gut zu machen. Sobald er zum langen Weg rät, ist das gut für ihn. Egal, ob das auch gut für den Mandanten ist. Wenn die Interessen zusammen fallen, ist das gut für den Mandanten. Das muß aber nicht zwingend beabsichtigt sein. Das gilt meines Wissens für keine andere Berufsgruppe.

Gruß, Rainer

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Hallo Tom,
gerade, weil ich die Situation nicht selbst einschätzen konnte, bin ich blauäugig zum Anwalt und habe mich beraten lassen. Seinem Rat habe ich vertraut. Was auch sonst? Wenn ich dem nicht trauen kann, kann ich mir die Beratung ja auch sparen.
Es wurde eine lange und einträgliche Geschichte für den Anwalt.
Hinterher meinte er lapidar, daß er mich ganz am Anfang falsch beraten hätte.
Folgen hatte das nur für mich negative. ;-(
Das soll nicht heißen, daß das jeder Anwalt so gemacht hätte, der hat aber! Gibt es eine Möglichkeit, sich zu schützen, außer selbst Jura zu studieren?
Gruß, Rainer

Hallo!

Einen Unterschied gibt es aber doch.
Ein Handwerker, der einen Auftrag ausführt und dabei an
anderer Stelle etwas kaputt macht, zahlt den Schaden. Ein
Handwerker, der seinen auftrag nicht ordnungsgemäß ausführt,
bekommt kein Geld.

Das ist eigentlich wenn man es genau nimmt, bei Anwälten nicht anders, als bei Handwerkern. Verursacht ein Anwalt (schuldhaft) einen Schaden, dann haftet er dafür. Das andere ist oft ein Mißverständnis, selbst bei Anwälten: ein Handwerker, der sich zB verpflichtet irgendetwas zu reparieren schließt einen Werkvertrag, verpflichtet sich daher zu einem bestimmten Arbeitserfolg. Ein Anwalt schuldet als Mandatar (ähnlich wie ein Dienstnehmer oder ein freier Dienstnehmer) eine Tätigkeit, die er selbstverständlich richtig machen muss, jedoch keinen Erfolg. Es sehr wohl Pflicht des Anwaltes im Prozess „richtig“ zu vertreten, es ist aber nicht Pflicht des Anwaltes, den Prozess zu gewinnen. Nur deswegen, weil zB ein Prozess verloren geht, heißt es noch nicht, dass das Mandat nicht richtig ausgeführt wurde, man kann daher aus dem Erfolg (oder Nichterfolg) noch nicht auf die Honorarfrage schließen.

Erfüllt der Anwalt allerdings seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag nicht, erbringt er also seine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß, so ist das natürlich eine Leistungsstörung, wie bei jedem anderen Vertrag auch. Auch ein Anwalt kann nicht seinerseits die Leistung nicht erbringen und andererseits sein Honorar fordern. Das würde gegen alle zivilrechtlichen Grundsätze sprechen.

Ein Anwalt, der der schlecht berät, indem er zur Klage rät und
hinterher sagt ‚Ich habe sie falsch beraten, ich hätte wissen
müssen, daß die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.‘ verdient
an der schlechten Arbeit mehr, als an der guten.

Sollte dadurch ein Schaden entstanden sein, macht er sich dafür ersatzpflichtig. Wenn er dir zur Klage geraten hat, obwohl die Erfolgsaussichten schlecht waren, er dies vorhersehen konnte und dich nicht darüber aufgeklärt hat und du bei richtiger Aufklärung auch nicht geklagt hättest - dann würde ich überlegen, den Anwalt zu klagen, wobei man die Erfolgsschancen dann nur durch einen Anwalt wirklich abklären lassen wird können.

Er hat keinen
Grund, seine Arbeit gut zu machen. Sobald er zum langen Weg
rät, ist das gut für ihn. Egal, ob das auch gut für den
Mandanten ist.

Es gibt wirklich solche Anwälte, mir ist vor kurzem selbst ein solcher Fall untergekommen. Meine Gegnerin hat mir richtig leid getan, dass sie so schlecht vertreten wird. Es ging um eine verarmte Frau, die wir, in Vertretung eines Gläubigers, geklagt haben. Also ganz einfach: sie hatte zu wenig Geld und konnte ihr Darlehen nicht mehr zahlen. Damit die Sache nicht verjährt haben wir geklagt. Die Sach- und Rechtslage war völlig klar. Aber anstatt ein Versäumungsurteil ergehen zu lassen und mit uns über Zahlungsvereinbarungen zu sprechen, wurde eine Klagebeantwortung (mit juristisch völlig unsinnigem Inhalt) erstattet. Dann vorbereitende Tagsatzung bei Gericht, dann Schriftsatzwechsel (die Gegnerin hat den gleichen Unsinn wiederholt). Dann Streitverhandlung, in der die Richterin die Gegnerin gefragt hat, ob sie ihr Vorbringen wirklich ernst meint, woraufhin die Gegnerin anerkannt hat und ein Anerkenntnisurteil erging. Weil der Streitwert so hoch war, hat damit die gegnerische Anwälten für ihre Mandantin, die sowieso schon kein Geld hat, mehrere Tausend Euro Kosten produziert und das gleiche Ergebnis erzielt, als hätte sie nichts gemacht (was richtig gewesen wäre).

Du siehst, mir ist durchaus klar, dass es Kostenschinder gibt und mich ärgert das besonders, weil das erstens Verrat am eigenen Mandanten ist und überdies einen ganzen Berufsstand in Verruf bringt. Es ist aber sicherlich nicht so, dass das generell so gehandhabt wird. Normalerweise sind Anwälte sehr korrekt mit ihrem Honorar und nehmen ihre Tätigkeit ernst.

Gruß
Tom

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Hallo!

Ich kann das wirklich nachvollziehen. Insb. Anwälte sind zB wie Ärzte Leute, denen die „Kunden“ voll vertrauen können müssen. Als Nichtjurist ist man ja meistens ahnungslos und begibt sich sozusagen vertrauensvoll in fremde Hände. Als Anwalt vergisst man dabei gern einmal, dass völlig klare Dinge für einen Laien vielleicht völlig unklar und nicht selbstverständlich sind.

Dass man da misstrauisch ist, wenn dann etwas schief geht ist mir durchaus klar. Deswegen gehört es zu den Pflichten eines Anwaltes nicht nur zu vertreten, sondern auch umfassend aufzuklären und insbesondere auch zu erklären, was gemacht wird und was gemacht werden kann und welche Risken womit verbunden sind.

Grundsätzlich sind hiezu aber die Standesrichtlinien streng und die Anwaltskammer achtet auch darauf, dass das ordentlich gemacht wird. Die Kontrolle, was dies anbelangt ist bei Anwälten sicher strenger, als bei anderen Berufen. Dass es dennoch Probleme gibt, sollte man aber nicht ignorieren.

Gruß
Tom

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Hallo Tom,

Nur deswegen, weil zB ein
Prozess verloren geht, heißt es noch nicht, dass das Mandat
nicht richtig ausgeführt wurde, man kann daher aus dem Erfolg
(oder Nichterfolg) noch nicht auf die Honorarfrage schließen.

Das ist logisch.

Ein Anwalt, der der schlecht berät, indem er zur Klage rät und
hinterher sagt ‚Ich habe sie falsch beraten, ich hätte wissen
müssen, daß die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.‘ verdient
an der schlechten Arbeit mehr, als an der guten.

Sollte dadurch ein Schaden entstanden sein, macht er sich
dafür ersatzpflichtig. Wenn er dir zur Klage geraten hat,
obwohl die Erfolgsaussichten schlecht waren, er dies
vorhersehen konnte und dich nicht darüber aufgeklärt hat und
du bei richtiger Aufklärung auch nicht geklagt hättest - dann
würde ich überlegen, den Anwalt zu klagen, wobei man die
Erfolgsschancen dann nur durch einen Anwalt wirklich abklären
lassen wird können.

1.) Die Geschichte ist über 10 Jahre her. Ja, der anwalt hat das vorher gewußt und wider besseres Wissen gahandelt. das hat er mir aber nur gesagt, beweisen hätte ich das nicht können. Ich habe das als Lehrgeld abgebucht. Einen Anwalt werde ich nur noch konsultieren, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. So viel habe ich dabei gelernt.
2.) Einen Anwalt um Rat fragen? Noch einmal Lotto spielen?
Wenn ich einen Anwalt kennen würde, dem ich vertraue, wäre ich ja nicht zu dem anderen gegangen. So müßte ich wieder auf gut Glück einem Anwalt vertrauen, da ist es billiger, auf das Geld zu verzichten und mich zu ärgern.

Du siehst, mir ist durchaus klar, dass es Kostenschinder gibt
und mich ärgert das besonders, weil das erstens Verrat am
eigenen Mandanten ist und überdies einen ganzen Berufsstand in
Verruf bringt.

Da muß ich Dir zustimmen. Sollte ich noch einmal in so eine Situation kommen werde ich selbstkritisch prüfen, ob ich obejtiv etwas falsch gemacht haben könnte und im Zweifel lieber ungerechtfertigter Weise zahlen, als einen Anwalt um Rat zu fragen.

Es ist aber sicherlich nicht so, dass das
generell so gehandhabt wird. Normalerweise sind Anwälte sehr
korrekt mit ihrem Honorar und nehmen ihre Tätigkeit ernst.

Davon gehe ich aus. Nur kenne ich keine Anwälte, kann sie nicht einschätzen. Weil man aber eben auch pech haben kann, …

Gruß, Rainer

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Mail rech!
Hallo Tom,
ich würde Dir zum besseren Verständnis gern die ganze Geschichte erzählen, auch mit den Fehlern, die ich selbst gemacht habe. :wink:
Danach kannst Du selbst urteilen. Einverstanden?
Gruß, Rainer

Hallo!

Danach kannst Du selbst urteilen. Einverstanden?

Ja klar

Gruß
Tom

nicht dumm

Hallo!

Sag mal Deinen Anwaltskollegen, dass sie die Originalrechnungen der letzten vier Jahre vorlegen sollen, sonst gibt es kein Geld mehr.

anscheinend Wahnsinnige hier das Forum mit ihrem zumüllen
können sollen, sehe ich dann auch wieder nicht ein.

Gruß
Tom

Hey Normalo!

Hallo!

Ich bin schon drei Mal geflogen!
Wahnsinn!

…wie gesagt - ich habe ja schonmal vom Sachwalter
gesprochen…

Fliegen kann ich allein.

Ich möchte nicht ja nicht gerne unfreundlich sein, aber warum
anscheinend Wahnsinnige hier das Forum mit ihrem zumüllen
können sollen, sehe ich dann auch wieder nicht ein.

gewissenlos
Was macht eigentlich Deine geistig gesunde Richterfreundin, die einem gewalttätigen Vater das Besuchsrecht gestattete, damit er seine Tochter abstechen kann? Schämt sie sich wenigstens?

Ich möchte nicht ja nicht gerne unfreundlich sein, aber warum
anscheinend Wahnsinnige hier das Forum mit ihrem zumüllen