Hallo!
Einen Unterschied gibt es aber doch.
Ein Handwerker, der einen Auftrag ausführt und dabei an
anderer Stelle etwas kaputt macht, zahlt den Schaden. Ein
Handwerker, der seinen auftrag nicht ordnungsgemäß ausführt,
bekommt kein Geld.
Das ist eigentlich wenn man es genau nimmt, bei Anwälten nicht anders, als bei Handwerkern. Verursacht ein Anwalt (schuldhaft) einen Schaden, dann haftet er dafür. Das andere ist oft ein Mißverständnis, selbst bei Anwälten: ein Handwerker, der sich zB verpflichtet irgendetwas zu reparieren schließt einen Werkvertrag, verpflichtet sich daher zu einem bestimmten Arbeitserfolg. Ein Anwalt schuldet als Mandatar (ähnlich wie ein Dienstnehmer oder ein freier Dienstnehmer) eine Tätigkeit, die er selbstverständlich richtig machen muss, jedoch keinen Erfolg. Es sehr wohl Pflicht des Anwaltes im Prozess „richtig“ zu vertreten, es ist aber nicht Pflicht des Anwaltes, den Prozess zu gewinnen. Nur deswegen, weil zB ein Prozess verloren geht, heißt es noch nicht, dass das Mandat nicht richtig ausgeführt wurde, man kann daher aus dem Erfolg (oder Nichterfolg) noch nicht auf die Honorarfrage schließen.
Erfüllt der Anwalt allerdings seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag nicht, erbringt er also seine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß, so ist das natürlich eine Leistungsstörung, wie bei jedem anderen Vertrag auch. Auch ein Anwalt kann nicht seinerseits die Leistung nicht erbringen und andererseits sein Honorar fordern. Das würde gegen alle zivilrechtlichen Grundsätze sprechen.
Ein Anwalt, der der schlecht berät, indem er zur Klage rät und
hinterher sagt ‚Ich habe sie falsch beraten, ich hätte wissen
müssen, daß die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.‘ verdient
an der schlechten Arbeit mehr, als an der guten.
Sollte dadurch ein Schaden entstanden sein, macht er sich dafür ersatzpflichtig. Wenn er dir zur Klage geraten hat, obwohl die Erfolgsaussichten schlecht waren, er dies vorhersehen konnte und dich nicht darüber aufgeklärt hat und du bei richtiger Aufklärung auch nicht geklagt hättest - dann würde ich überlegen, den Anwalt zu klagen, wobei man die Erfolgsschancen dann nur durch einen Anwalt wirklich abklären lassen wird können.
Er hat keinen
Grund, seine Arbeit gut zu machen. Sobald er zum langen Weg
rät, ist das gut für ihn. Egal, ob das auch gut für den
Mandanten ist.
Es gibt wirklich solche Anwälte, mir ist vor kurzem selbst ein solcher Fall untergekommen. Meine Gegnerin hat mir richtig leid getan, dass sie so schlecht vertreten wird. Es ging um eine verarmte Frau, die wir, in Vertretung eines Gläubigers, geklagt haben. Also ganz einfach: sie hatte zu wenig Geld und konnte ihr Darlehen nicht mehr zahlen. Damit die Sache nicht verjährt haben wir geklagt. Die Sach- und Rechtslage war völlig klar. Aber anstatt ein Versäumungsurteil ergehen zu lassen und mit uns über Zahlungsvereinbarungen zu sprechen, wurde eine Klagebeantwortung (mit juristisch völlig unsinnigem Inhalt) erstattet. Dann vorbereitende Tagsatzung bei Gericht, dann Schriftsatzwechsel (die Gegnerin hat den gleichen Unsinn wiederholt). Dann Streitverhandlung, in der die Richterin die Gegnerin gefragt hat, ob sie ihr Vorbringen wirklich ernst meint, woraufhin die Gegnerin anerkannt hat und ein Anerkenntnisurteil erging. Weil der Streitwert so hoch war, hat damit die gegnerische Anwälten für ihre Mandantin, die sowieso schon kein Geld hat, mehrere Tausend Euro Kosten produziert und das gleiche Ergebnis erzielt, als hätte sie nichts gemacht (was richtig gewesen wäre).
Du siehst, mir ist durchaus klar, dass es Kostenschinder gibt und mich ärgert das besonders, weil das erstens Verrat am eigenen Mandanten ist und überdies einen ganzen Berufsstand in Verruf bringt. Es ist aber sicherlich nicht so, dass das generell so gehandhabt wird. Normalerweise sind Anwälte sehr korrekt mit ihrem Honorar und nehmen ihre Tätigkeit ernst.
Gruß
Tom