Die Geschichte beginnt: Person X (volljahrig) nimmt an einem IQ TEST
teil. Person X übersieht jedoch eine Klausel in der AGB wo für den Dienst 30€ aufgeboten wird. Ca. Eine Woche später bekommt Person X eine Zahlungsaufvorderung von 30€.Dazu gibt es noch Drohungen mit einer Inkassofirma. Person X bekommt jedoch nicht die genaue Datum`s Angabe d.h Bsp. (anfang September oder ende Oktober) mittgeteilt. Stattdessen wird die gespeicherte IP Adresse angezeigt.
Jetzt meine Frage:
Muss man bei solch einem unseriösen Anbieter Zahlen und ist solch eine Rechnung überhaubt per Mail als Medium zugelassen ???
ICH HOFFE IHR KÖNNT MIR WEITERHELFEN
Die Geschichte beginnt: Person X (volljährig) fährt mit dem Bus. Person X übersieht jedoch eine Klausel in der AGB wo für der den Dienst 2,30 € aufgeboten wird. Bei der Fahrscheinkontrolle zeigt sich, dass er keinen Fahrschein hat, und ca. eine Woche später bekommt Person X eine Zahlungsaufforderung von 60 € (erhöhtes Beförderungsentgelt). Dazu gibt es noch Drohungen mit einer Inkassofirma. Person X bekommt nicht die genaue Datum’s Angabe d.h. Bsp. (anfang September oder ende Oktober) mittgeteilt. Stattdessen wird die gespeicherte Personen Angaben angezeigt.
Jetzt meine Frage:
Muss man bei solch einem unseriösen Anbieter Zahlen (bsp Deutsche Bahn)?
Und? was ist Deine Antwort? Muss man?
Zum Thema „ist eine Rechnung per Mail zugelassen?“: Natürlich Nicht!!! Deswegen zeige ich auch jedesmal meinen Bäcker wegen Betrugs (deswegen muss man doch Leute anzeigen, wenn die was machen was man blöd findet oder?) an, wenn er mir beim Kauf von einer Brezel keine schriftliche Rechnung mit doppelten Durchschlag feierlich überreicht, die auch noch notariell abgesegnet ist.
Die Geschichte beginnt: Person X (volljahrig) nimmt an einem
IQ TEST
teil. Person X übersieht jedoch eine Klausel in der AGB wo für
den Dienst 30€ aufgeboten wird. Ca. Eine Woche später bekommt
Person X eine Zahlungsaufvorderung von 30€.Dazu gibt es noch
Drohungen mit einer Inkassofirma. Person X bekommt jedoch
nicht die genaue Datum`s Angabe d.h Bsp. (anfang September
oder ende Oktober) mittgeteilt. Stattdessen wird die
gespeicherte IP Adresse angezeigt.
Jetzt meine Frage:
Muss man bei solch einem unseriösen Anbieter Zahlen und ist
solch eine Rechnung überhaubt per Mail als Medium zugelassen
???
ICH HOFFE IHR KÖNNT MIR WEITERHELFEN
Die Geschichte beginnt: Person X (volljährig) fährt mit dem
Bus. Person X übersieht jedoch eine Klausel in der AGB wo für
der den Dienst 2,30 € aufgeboten wird. Bei der
Fahrscheinkontrolle zeigt sich, dass er keinen Fahrschein hat,
und ca. eine Woche später bekommt Person X eine
Zahlungsaufforderung von 60 € (erhöhtes Beförderungsentgelt).
Dazu gibt es noch Drohungen mit einer Inkassofirma. Person X
bekommt nicht die genaue Datum’s Angabe d.h. Bsp. (anfang
September oder ende Oktober) mittgeteilt. Stattdessen wird die
gespeicherte Personen Angaben angezeigt.
Jetzt meine Frage:
Muss man bei solch einem unseriösen Anbieter Zahlen (bsp
Deutsche Bahn)?
Und? was ist Deine Antwort? Muss man?
Raoul, weißt Du keinen besseren Rat? Es ist nicht alles ein Vergleich, was hinkt!
IQ-Test unter 50 Punkte:
Die Person X ist geschäftsunfähig und kann daher keine gültigen Verträge eingehen.
AB 50 Punkte:
Der Test ist untauglich/falsch. Damit Leistung nicht erbracht-keine Bezahlung.
Begründung: Person X hat 50 Punkte beim VORTEST nicht
erreicht.
Das ist kein rechtlicher Rat sondern nur eine Argumentationshilfe.