Abzocke des Vermieters?

Guten Tag,schreibe heute zu Ersten mal.Wer hatte schon mal so einen Fall?Bin nach 12 Jahren aus einen
gemieteten Haus ausgezogen, kenne die Eigentümer.
Die Wohnungsabnahme war problemlos, dachte ich!
Am nächsten Tag rief der Vermieter an, eine Glasscheibe sei gerissen.Ich solle den Schaden doch
über meine Haftpflicht regulieren.Doch die wiegelte
ab, dafür sei meine Hausrat zuständig,aber leider
ist in der Hausratvers. keine Glasvers.enthalten.
Jetzt sitze ich auf einen 300Euro Schaden.
Ich Blödi wußte nicht, das eine Haftpflichtvers.
nicht bei Glasschaden eintritt.Inzwischen hat das Haus den Besitzer gewechselt,der wußte nichts von einem Versicherungsschaden, und meinte nur wenn
in dieses Fenster eine neue Scheibe eingebaut würde,
wäre nach einiger Zeit wieder ein Riß in der Scheibe,da die gesamte Fensterkonstruktion schlecht
sei.

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Jetzt sitze ich auf einen 300Euro Schaden.

Stimmt.

Sehr geehrter User Chickedele,

dem geschilderten Fall liegen mehrere Punkte zu Grunde. Ein „Abzocke des Vermieters“ kann ich aus Ihrer Beschreibung so nicht erkennen, wohl aber eine gewisse Schlitzohrigkeit.

Wenn Sie ein Mietobjekt verlassen, wir in der Regel ein Übergabeprotokoll geschrieben. In diesem Protokoll geht der Übergabezustand des Mietobjektes hervor. Erfasste Schäden müssen von Ihnen beseitigt werden. Werden seitens des Vermieters keine sichtbaren Schäden notiert, kann er Sie im Nachhinnein nicht in die Haftung nehmen. Der Gefahrübergang ist somit der Termin der Besichtigung/Schlüsselabgabe. Eine defekte Scheibe stellt keinen verstekten Mangel dar.

Wenn Sie eine Hausratversicherung besitzen, so ist es nicht zwanghaft, als Mieter eine Glasversicherung abzuschließen. Im Gegenteil! Glasversicherungen gehören eher zu den überflüssigen Versicherungen. Der Baustein Glas in der Hausratversicherung bezieht sich meist 8Achtung: nicht bei allen Tarifen/Gesellschaften) auf Haushaltsglas (keine Hohl- oder Trinkgläser). Fensterscheiben gehören klassisch in die Wohngebäudeversicherung. Jeder Vermieter sollte eine Glasversicherung bei vermieteten Objekten besitzen, da er für die Schäden an seinen Gläsern „haftet“ (Glasversicherungen ist zu vergleichen wie eine All-Risk Deckung, unabhängig vom Verursacher wird bei Glasbruch entschädigt).

Die Privathaftpflichtversicherung leistet auch bei Glassschäden (auch schlechte Tarife, oder Billig-Anbieter wie Huk oder Cosmos), jedoch leisten die Versicherer nur, wenn Sie der Verursacher (ohne Vorsatz) sind. Wenn Sie eine falsche Schadenmeldung abgesetzt haben dann hagelt es eine Ablehnung.

Ein guter Makler übernimmt immer diese Tätigkeit für Sie. Das ist der Vorteil, wenn Sie sich an einen Makler wenden, der Ihnen nicht nur gute Tarife und Prämien bietet, sondern auch hohen Service leistet (eigene Schadenabteilung etc).

Prüfen Sie zu aller Erst, ob es ein Übergabeprotokoll gab, und ob Schäden verzeichnet wurden, wenn nicht, legen Sie Einspruch ein. Haben Sie den Glaser beauftragt, müssen Sie diesen erst einmal bezahlen!

Die Schadenmeldung an den Versicherer muß geprüft werden, zudem der tatsächliche Versicherungsumfang (Billig-Anbieter schließen meist Schäden bei Miete-Leihe-Pacht aus), weitere Prüfungen wären erforderlich.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder
Astral Versicherungsmakler

Sehr geehrter User Chickedele,

Hallo Herr Versicherungsmakler,

:smiley:ie Privathaftpflichtversicherung leistet auch bei

Glassschäden (auch schlechte Tarife, oder Billig-Anbieter wie
Huk oder Cosmos), jedoch leisten die Versicherer nur, wenn Sie
der Verursacher (ohne Vorsatz) sind. Wenn Sie eine falsche
Schadenmeldung abgesetzt haben dann hagelt es eine Ablehnung.

Eine falsche Schadenmeldung ist hier wohl nicht das Problem. Die PHV zahlt nicht für Glasschäden gegen die man sich hätte versichern können!

Ein guter Makler übernimmt immer diese Tätigkeit für Sie. Das
ist der Vorteil, wenn Sie sich an einen Makler wenden, der
Ihnen nicht nur gute Tarife und Prämien bietet, sondern auch
hohen Service leistet (eigene Schadenabteilung etc).

Er sollte das dann aber auch wissen.

Die Schadenmeldung an den Versicherer muß geprüft werden,
zudem der tatsächliche Versicherungsumfang (Billig-Anbieter
schließen meist Schäden bei Miete-Leihe-Pacht aus), weitere
Prüfungen wären erforderlich.

siehe oben

Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder
Astral Versicherungsmakler

Gruß
tycoon

Servus Herr tycoon,

wie ich aus Ihrem Beitrag entnehmen darf sind Sie offensichtlich sehr bewandert. Sie beziehen sich auf einen häufigen Standard-Ausschluss im Baustein „Mietsachschäden“. Schade, dass Sie vermutlich nur die Tarife ihrer „großen Versicherungsgesellschaft“ kennen.

Sollte der Ratsuchende der Verursacher des Schadens (nicht vorsätzlich)sein, und ein Dritter (Familie oder mitversicherte Personen ausgeschlossen) geschädigt worden, so wird gemäß dem abgeschlossenen Tarif eine Entschädigung geleistet (sofern kein Ausschluß formuliert ist). Da der Ratsuchende hier weder Gesellschaft noch Tarif oder den vollständigen Ablehnungsgrund genannt hat, ist es möglich, dass aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurde.

Vergleichbare Schäden habe ich bereits in der Regulierung erlebt.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder

Hallo Herr Versicherungsmakler,

ich will mich jetzt hier nicht auf Sie einschiessen, aber Sie schreiben sich doch gerade selbst um Kopf und Kragen!

In Ihrem ersten beitrag schreiben sie:

Die Privathaftpflichtversicherung leistet auch bei Glassschäden (auch schlechte Tarife, oder Billig-Anbieter wie Huk oder Cosmos), jedoch leisten die Versicherer nur, wenn Sie der Verursacher (ohne Vorsatz) sind. Wenn Sie eine falsche Schadenmeldung abgesetzt haben dann hagelt es eine Ablehnung.

Jetzt versuchen Sie den Eindruck zu erwecken, dass es ja auch Versicherer gibt, die einen Ausschluss für Glasschäden nicht haben!
(da können Sie mir gerne mal eine Gesellschaft nennen)

Es ist grundsätzlich kein Weltuntergang, wenn man hier mal auf dem falschen Dampfer ist!

In meiner Antwort habe ich lediglich richtig gestellt, dass im vorliegenden Fall Vorsatz wohl nicht das Problem ist!

Hätte ich Sie angreifen wollen, hätte ich mich zum Nonsens Haushaltsglas und Haftung für Glasscheiben geäussert!

Gruß
tycoon

Sehr geehrte Fragestellerin,

ergänzend zu meiner bisherigen Antwort, gebe ich Ihnen noch folgendes zu bedenken:

Der Vermieter trägt die Beweislast. Wird die Mietsache mit einer beschädigten Scheibe zurückgegeben (übergeben), so kann der Vermieter nicht einfach vom Mieter Schadensersatz verlangen mit der Begründung, das Fenster befinde sich allein im Obhutsbereich des Mieters, denn eine Beschädigung kann sowohl durch Einwirkung von außen, wie auch durch mieterseitige Einwirkung von innen entstanden sein.

Der Vermieter trägt die Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Mieters kommt nur in Betracht, wenn die beschädigte Sache allein im Obhutsbereich des Mieters befand, also bis zur Übergabe.

In Ihrem Fall hatten Sie, nach Ihrer Darstellung, das Risiko bereits auf den Vermeiter übertragen.

Prüfen Sie bitte auch, ob Sie über die Nebenkostenabrechnung die Gebäudeversicherung mit bezahlt haben. Auch hier dürfte ein Blick in die Police und den Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung (ggf. Glas mitversichert?) weiterhelfen.

Ist Glas in der Gebäude-Police enthalten sollten Sie dies vom Vermieter einfordern.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder