Abzocke durck Internet Verträge

Hallo Zusammen,

Ich habe da mal eine Frage! Mir ist zu Ohren gekommen, dass auf einer Homepage nicht ausdrücklich auf einen Vertrag/Kosten hingewiesen wird bzw. nur kurz fett daklariert wird.

www.iqfieber.de

Vielleicht weis jemand ob das Rechtlich zulässig ist, oder ob man dies Anfechten könnte.

Man muss nämlich auf dieser Homepage nur 1 x auf IC-Test klicken, dann seite Daten eingeben (da steht dann ganz unten nur fett was man zahlen muss) wenn man dann auf „Test starten“ klickt hat man angeblich dann den Vertrag am Hals ohnen dass nochmal extra eindeutig auf die Kosten hingewiesen wird.

Ist dies Zulässig?

Danke für eure Meinung

Mit freundlichen Grüßen

Dominik

Hallo!

Böse Zungen könnten jetzt sagen, dass alleine die Anmeldung bei diesem Quatsch unter Bestätigung, das man die AGB gelesen und verstanden hat, genug über die Intelligenz aussagt, dass man sich gar keine Chancen auf die Top 10 ausrechnen darf…

Aber die Rechtsprechung schlägt sich immer mehr auf die Seite der Dummen geprellten Verbraucher. Ich will da aber nicht im Revier von Markus Lahr wildern, der hier wöchentlich mindestens einmal auf ähnliche Anfragen mit einem Link auf der Seite http://www.verbraucherrechtliches.de reagiert. Einfach dort mal suchen, da ist alles erklärt.

Hallo,

mal ehrlich, hab eben die Seite angesehen!

auf einer Homepage nicht ausdrücklich auf einen Vertrag/Kosten
hingewiesen wird bzw. nur kurz fett daklariert wird.

Man sieht DEUTLICHST, dass hier 59 Öken für Unsinn abgenommen werden. Ein Preis muss nicht in Schriftgröße 20 geschrieben sein, auch die Preisschilder in manchem Klamottenladen sind recht klein und dort greift man auch nicht einfach zum Mantel seiner Wahl ohne das Preisschild zu suchen. Schon allein die Angabe all dieser Daten die gefordert werden sollte hellhörig machen. Ich musste nichtmal groß scrollen oder suchen um den Nepp zu sehen. Wer allerdings blind ist…

der showbee

Auch hallo.

Böse Zungen könnten jetzt sagen, dass alleine die Anmeldung
bei diesem Quatsch unter Bestätigung, das man die AGB gelesen
und verstanden hat, genug über die Intelligenz aussagt, dass
man sich gar keine Chancen auf die Top 10 ausrechnen darf…

*g* Das ist gut

Aber die Rechtsprechung schlägt sich immer mehr auf die Seite
der Dummen geprellten Verbraucher.

Wenn man hier desweiteren schon so freundlich erwähnt wird: hinter dem (rechtlich unhaltbaren) Konzept der Seiten steckt doch die Aussage, dass überraschende Klauseln in AGB’s unzulässig seien. Warum wurde aber genau das nicht früher erkannt ? Man erinnere sich an ähnliche Anfragen vor dem 10.2006…

Einfach dort mal suchen, da ist alles erklärt.

Sofern man weiss, wo man zu suchen hat…

mfg M.L.

Hallo,

Man muss nämlich auf dieser Homepage nur 1 x auf IC-Test
klicken, dann seite Daten eingeben (da steht dann ganz unten
nur fett was man zahlen muss) wenn man dann auf „Test starten“
klickt hat man angeblich dann den Vertrag am Hals ohnen dass
nochmal extra eindeutig auf die Kosten hingewiesen wird.

ich weiß eigentlich nicht viel zu Rechtsfragen, aber da ich letztens auf etwas ähnliches Reingefallen bin, hab ich mich informiert.
Es gab da ein Urteil vom Amtsgericht München:
http://www.teltarif.de/arch/2007/kw08/s24978.html

Viele Grüße
Dirk