Abzocke Handygarantie

Hallo,

ich bitte hier um dringende Hilfe:

Kunde x hat seit einigen Monaten ein neues Mobilfunkgerät inkl. Vertrag. Nachdem x einen Anruf getätigt hat, fällt das Gerät aus und lässt sich nicht mehr einschalten. Kunde x schickt das Gerät an den Reparaturservice des Anbieters und erhält nach einigen Tagen folgende Antwort :

"Nach Überprüfung durch einen autorisierten Handy-Techniker ergab sich folgende Fehlerdiagnose : Feuchtigkeit/Flüssigkeitschade. Flüssigkeitsschäden/Feuchtigkeitsschäden enstehen nicht nur nurch die direkte Berührung mit einer Flüssigkeit, sondern auch bei außergewöhnlich hoher Luftfeuchtigkeit und Tempereaturschwankungen. Geräte mit Feucht.Schäden können durchaus noch einige Zeit funktionnieren, ohne dass ein PRoblem auftritt. Irgendwann werden diese Geräte aber Fehlfunktionen zeigen, die bis zum Totalausfall führen können. In diesem Fall sind Feuchtigkeitsschäden von der Garantiegewährleistung ausgeschlossen. Eine Reparatur wird wegen unkalkulierbarer Folgeprobleme nicht stattfinden, da auf jede Reparatur eine Garantie gewährt werden muss.
* Wir bieten Ihnen ein Austauschhandy an, zu Vorzugskonditionen
* Senden wir Ihnen das Gerät unrepariert zurück. Angefallene Kosten in Höhe von 19 Euro stellen wir Ihnen in Rechnung "

Dieses SChreiben ist in den Augen von X unverständlich, da er vermutet, dass er dazu gebracht werden soll ein neues Gerät zu „TOPKONDITIONEN“ zu kaufen.

Wie sieht in dem besagtem Fall die Rechtslage aus ?? Gibt es hier weitere Kunden wie x, die bereits auf solch ein SChreiben reagiert haben ???

Besten Dank

Gruss

Hallo,

Wie sieht in dem besagtem Fall die Rechtslage aus ??

da der Kunde nicht den Weg über Händler und Sachmangelhaftung nahm, sondern über Hersteller und Garantie, sollte der Kunde einen Blick in die Garantieerklärung und FAQ:1152 werfen.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

der Mobilfunkvertrag wurde bei der Firma mo xxx com abgeschlossen. Bei den Vertragsunterlagen ist beschrieben, dass bei Mängel das Gerät an die Firma xyz zu senden ist…
Im Endeffekt versteht Vertragsnehmer x nicht, dass er nun de´n vorhin genannten Brief erhalten hat.
Was kann x nun machen ?

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Was kann x nun machen ?

da der Kunde nicht den Weg über Händler und Sachmangelhaftung nahm, sondern über Hersteller und Garantie, sollte der Kunde einen Blick in die Garantieerklärung und FAQ:1152 werfen.

Maßgeblich ist der nach den AGB geregelte Garantieausschluss.

"Nach Überprüfung durch einen autorisierten Handy-Techniker
ergab sich folgende Fehlerdiagnose :

Die Diagnose beruht letztlich auf eine Mutmaßung. Schließlich waren die Handy-Techniker in dem mutmaßlichen Zeitpunkt des angeblich ´außergewöhnlichen´ Feuchtigkeitskontaktes selbst nicht dabei, um das mit ´hinreichend´ gesichert sagen zu können. Könnte dem X das Gerät tatsächlich einfach nur in einem Wassereimer gefallen sein, wer weiß?

Falls sich dieser Fall wiederholt, dürfte dem Garantiegewährenden tatsächlich kaum zuzumuten sein, dass er jedesmal einspringt.

Der Garantiegewährende mauert lediglich, indem er seine Garantiepflichtleistung durch Sonderkondigitonen versucht auszugleichen.

Soll X die Konditionen sich doch erst einmal nennen lassen und abwägen. Ungeachtet dessen hat X Anspruch auf Garantie.

Gruß
guvo

Noch eins obendrauf: Abzocke Handygarantie
Folgendes Szenario:

Kunde x hat seit einigen Monaten ein neues Mobilfunkgerät inkl. Vertrag. Nachdem x einen Anruf getätigt hat, fällt das Gerät aus und lässt sich nicht mehr einschalten. Kunde x schickt das Gerät … zur Reparatur …

… und währenddessen werden weiterhin monatliche Gebühren und Mindestumsätze im Mobilvertrag erhoben.

Ist der Kunde gezwungen, im Falle eines technischen Defekts diese Gebühren zu zahlen oder kann er gar auf Minderung / Nichtzahlung bestehen, da aufgrund technischer Schwierigkeiten gar keine Möglichkeit zur Nutzung der bereitgestellten Dienstleistung besteht?

Gruss,
Michael

Hi mike,

der Kunde hat die Möglichkeit, die SIM-Karte in einem anderen Gerät zu nutzen. Daher bleibt der Anspruch des Providers bestehen, er stellt ja weiterhin den Kommunikationsweg zur Verfügung. Dass der User ihn mit diesem speziellen Mobilteil nicht nutzen kann, ist nicht Problem des Providers.
Wenn dein Auto in der Werkstatt ist, bekommst Du dann KFZ-Steuer und Versicherung gutgeschrieben?

Mfg

tantal

PS: Weder arbeite ich für mogelcom noch nutze ich diese, falls der Eindruck entstanden sein sollte.

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Hallo,

Ungeachtet dessen hat X Anspruch auf Garantie.

So? Woraus ergibt sich denn das? Hast Du die Garantiebedingungen gelesen? Dann teil sie doch dem Forum mal mit.
Gruß
loderunner (ianal)

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Gewährleistung
Hi,

ich frage mich gerade, ob man anstelle der Garantie nicht die Gewährleistung Heranziehen sollte, da dieses Gerät ja allen Anschein noch neu ist.

dnnach würde ja auch das ganze anders laufen, da x bewiesen werden muss, dass ihm das gerät in eine Flüssigkeit gefallen ist und nicht dies etwa im Lager des Herstellers/Vertreibers vorgekommen ist.