Abzocke im Internet

Angenommen ein Verbraucher würde bei einem Sportartikelanbieter im Internet etwas bestellen und die Zahlungsart Vorkasse wählen.Dieser überweist das Geld auf das vom Anbieter genannte Konnto und der Zahlungseingang wird auch per e-mail bestätigt. Nur das Doove ist, die wahre kommt nach mehreren Tagen immer noch nicht an.Kontaktierung durch e-mail ist seit zwei Tagen vergebens, keine antwort bislang erhalten.Kontaktierung am Telefon ist auch ohne Erfolg, geht immer der Anrufbeantworter an. Die Internetseite des Anbieters kommt absolut seriös an, es sind tausende Produkte im Sortiment und der Betreiber hat eine Service-Telefonnummer und steht mit seinem Namen da.
Frage, was kann der Verbraucher in dem Fall machen, um sein Geld zurückzubekommen?
Danke Leute im Vorraus

soweit ich weiß sollte in den AGBs eines jeden shops vermerkt sein, nach welcher Wartezeit das Geld zurückverlangt werden kann.
Bevor diese Zeit abgelaufen ist, kannst Du gar nichts machen (deshalb sollte man nicht per Vorkasse bezahlen…).
Es kann auch sein dass sich der Verkäufer Fristverlängerungen einräumt indem er die Ware nicht mehr auf Lager hat und neu beschaffen muss. Dann wirst Du genötigt, kulanterweise noch länger zu warten :stuck_out_tongue:

Viel Glück

P

Angenommen ein Verbraucher würde bei einem
Sportartikelanbieter im Internet etwas bestellen und die
Zahlungsart Vorkasse wählen.Dieser überweist das Geld auf das
vom Anbieter genannte Konnto und der Zahlungseingang wird auch
per e-mail bestätigt. Nur das Doove ist, die wahre kommt nach
mehreren Tagen immer noch nicht an.Kontaktierung durch e-mail
ist seit zwei Tagen vergebens, keine antwort bislang
erhalten.Kontaktierung am Telefon ist auch ohne Erfolg, geht
immer der Anrufbeantworter an.

Mal nach dem Namen oder der Webadresse gegoogelt? Wenn jemand vorsätzlich bescheisst, dann meist im größeren Stil, dann gibt es aber nach kurzer Zeit auch schon viele Warnungen.

Manche Unternehmen brauchen schon mal 3-4 Tage, um Mails zu beantworten, wenn z.B. mal besonders viel los ist. Zu lange würde ich jedoch nicht einfach nur drauf warten.

Die Internetseite des Anbieters
kommt absolut seriös an, es sind tausende Produkte im
Sortiment und der Betreiber hat eine Service-Telefonnummer und
steht mit seinem Namen da.

Na ja, eine Seite „seriös“ zu gestalten, ist nicht so schwer. Das Unternehmen dahinter muss sich an seinem Geschäftsgebaren messen lassen.

Frage, was kann der Verbraucher in dem Fall machen, um sein
Geld zurückzubekommen?

Gab es Lieferzusagen?
Ich eine Frist zur Lieferung setzen, ggf. noch einmal eine Nachfrist, dann vom Vertrag zurücktreten und Geld zurückfordern.

Gibt es das Geld nicht zurück, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden.

Falls der Unternehmer Insolvenz anmeldet, kann u.U. ein Großteil des Geldes weg sein.

Grüße

Holygrail

Hallo,

soweit ich weiß sollte in den AGBs eines jeden shops vermerkt
sein, nach welcher Wartezeit das Geld zurückverlangt werden
kann.

falsch.

Bevor diese Zeit abgelaufen ist, kannst Du gar nichts machen
(deshalb sollte man nicht per Vorkasse bezahlen…).

Auch falsch.

Es kann auch sein dass sich der Verkäufer Fristverlängerungen
einräumt indem er die Ware nicht mehr auf Lager hat und neu
beschaffen muss. Dann wirst Du genötigt, kulanterweise noch
länger zu warten :stuck_out_tongue:

Ebenfalls falsch.

So, wie du es darlegst, hat der Verkäufer alle Rechte, die er sich selbst einräumt und der Käufer hat nur das Recht zu zahlen und bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten.

Gruß

S.J.

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Hallo,

irgendwie erstaunlich:

Da bestellt jemand bei einem ihm völlig unbekannten Onlineshop (wahrscheinlich weil es der billigste ist) und wundert sich, dass nicht alles sofort und pronto erledigt wird.

Wer billig kauft bekommt auch billig. Ein wenig sollte man sich schon in Geduld üben und nicht gleich „Abzocke“ rufen.

Die Verwendung dieses Ausdrucks ist inzwischen deratig inflationär, dass es schon extrem nervt. Nicht immer, wenn nicht alles exakt so läuft, wie der Kunde es gerne hätte, ist es „Abzocke“.

Gruß

S.J.

Jo haste recht, hab mich zu sehr von den negativen Bewertungen im Netz etwas ängstigen lassen. vielen dank für die schnelle antwort.

Hi
ja, der Zahlungseingang ist bestätigt worden und dass die Lieferung bei auf lager vorhandenen ware an dem selben tag noch rausgeht.

Danke für die schnelle Antwort

Also den Anbieter hatte ich von einem Kollegen genannt bekommen, der schon öfters da bestellt hat.
aber mittlerweile hat sich der anbieter mit einer lieferverzögerung gemeldet.

aber der shop schreibt doch in seinen agbs (?) irgendwas von wegen nach soundsoviel Zeit könne vom Kaufvertrag zurückgetreten werden, oder?
Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung?

wenn man etwas bestellt und dann die mail bekommt: leider nicht mehr auf lager… sie können warten oder vom vertrag zurücktreten… wir können ihnen… anbieten.
dann sollte man froh sein, nachnahmebezahlung ausgewählt zu haben, meiner meinung nach (vorausgesetzt man möchte den artikel wirklich zu dem preis… als tiefpreisjäger warte ich schon mal bevor ich 10 € mehr ausgebe).

hmm… jetzt wo ich weiss dass ich nichts weiss, würde ich aber gerne wissen wie’s wirklich abläuft :smiley: jibbet da eine geeignete Seite? Oder einen entsprechenden Paragraphen oder sonstwas?

lg

P

aber der shop schreibt doch in seinen agbs (?) irgendwas von
wegen nach soundsoviel Zeit könne vom Kaufvertrag
zurückgetreten werden, oder?
Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung?

In die AGB schreiben kann der Anbieter was er will. Ob es zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Hier die gesetzlichen Grundlagen: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#B…

Gruß

S.J.

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