Guten Tag, wie antwortet man auf ein Mahnschreiben von zwei Anwälten aus Hamburg? Internetanbieter sind Webbbilling.com / Coinpayment.com / 777live /live4members
Guten Abend, wie wär es schriftlich?
Hallo,
wenn die Mahnung berechtigt ist, antwortet man nicht, sondern zahlt, und wenn die Mahnung nicht berechtigt ist, antwortet man auch nicht, sondern wartet auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Falls je einer kommen sollte, legt man dagegen Widerspruch ein.
Gruß Ebi
Einem Mahnverfahren ist immer eine Rechnungsstellung vorausgegangen welche nicht erfuellt wurde. Fraglich ist hier warum nicht schon bei erster Rechnungsstellung ein Einspruch erhoben bzw. diese wegen mangelnder Rechtsgrundlage abgelehnt wurde. Eine nicht bezahlte Rechnung zieht in jedem Fall ein Mahnverfahren nach sich.
Frage ist hier, sind die gestellten Forderungen rechtens oder nicht.
Aber bei einer „Internetabzocke“ sollte schneller reagiert werden, oder voher die AGB der Seite lesen bevor man eine Seite benutzt.Ist man sich WIRKLICH SICHER von einem unserioesen Anbieter nur abkassiert zu werden, kann man die Sache aussitzen d.h. garnicht reagieren, es kommt trotz Drohungen nichts.
Ein gutes Beispiel ist Q1 !!!
Ansonsten ???
Gruss
Hubert
Hallo,
Einem Mahnverfahren ist immer eine Rechnungsstellung
vorausgegangen welche nicht erfuellt wurde. Fraglich ist hier
warum nicht schon bei erster Rechnungsstellung ein Einspruch
erhoben bzw. diese wegen mangelnder Rechtsgrundlage abgelehnt
wurde. Eine nicht bezahlte Rechnung zieht in jedem Fall ein
Mahnverfahren nach sich.
Das ist leider kompletter Unsinn.
Warum gibst Du derartige Antworten, wenn Du offensichtlich genau gar keine Ahnung hast? Hältst Du das wirklich für hilfreich?
Gruß
loderunner (ianal)
Bei uns hat man immer gesagt: sehr interessante Rechtsansicht; wird so allerdings - meines Wissens - nicht vertreten ;;;;
))))))))))