Hallo zusammen,
in zunehmenden Maße gibt es Internetseiten, deren Betreiber ihr sehr Kleingedrucktes so gut verstecken, dass auch erfahrene Internutzer mehr und mehr Gefahr laufen, Opfer von kostenflichtigen Abonnements zu werden, obwohl sie es gar nicht wollen, sei es Routenplaner, Hausaufgabenhilfe oder Wettervorhersagen - Services, die meistens kostenlos angeboten werden, bei denen aber einige Abzocker das große Geld wittern. Meine Frage dazu: ist man tatsächlich Opfer einer solchen Abzocke geworden und läßt man es auf einen Rechtsstreit ankommen, so ist doch wohl der Kläger nachweispflichtig, dass ein Vertrag zustande kam. Wie aber wird dieser Nachweis erbracht? Ein unterzeichneter Vertrag liegt ja im allgemeinen nicht vor, da alles per Internet abgewickelt wurde. Der Betreiber kann doch allenfalls auf die logfiles zurückgreifen, aber stellen diese einen eindeutigen Beweis dar? Gibt es dazu bereits Präzedenzurteile? Schließlich kann ja auch mein Nachbar sich mit meinen Adressdaten registrieren. Was ist also der Nachweis? Ermittlung der IP-Adresse? Selbst eine erteilte Einzugsermächtigung scheint ja wohl kein Nachweis zu sein, wie wir ja alle vom jüngsten Datanklau gelernt haben, kursiert unser aller Bankverbindung offenbar frei druchs Netz.
Vielen Dank im voraus für Eure Stellungnahme.