Hallo,
der österreichische Ombudsmann für Probleme mit Internetseiten hat Seiten aufgelistet, "gegen die bereits mehrere Beschwerden vorliegen und deren Online-Angebot eine grobe Benachteiligung von KonsumentInnen darstellen.
Kriterien für diese Benachteiligung sind z.B.:
* Mangelnde Preisauszeichnung
* Mangelnde Informationen bezüglich Vertragslaufzeit
* Irreführende Websitegestaltung
* Anhängiges Insolvenzverfahren"
Zur aktuellen Watchlist
nach Firmennamen: http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/24/titl…
nach Domainnamen: http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/25/titl…
Internet-Abzocke mit vermeintlichen „Gratis“-Angeboten: Muss ich zahlen?
-> http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/4/title…
Viele dürften darauf eigentlich nicht mehr hereinfallen und warum diese Seiten und Firmen nicht geschlossen oder verklagt werden, ist mir ein stetes Rätsel. Aber seis drum. Wer cool ist, geht absichtlich unabsichtlich drauf, zahlt nicht und verursacht diesen Firmen dadurch Kosten. Ob Abzocker abzocken strafbar ist? Ich will dazu nicht aufgerufen haben! Finde die Idee nur cool
Grüße