Abzoge im Internet durch die Gewebeauskunft

wer hat bereits eine „Letzte Mahnung“ durch die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ zugestellt bekommen? Beispiel: zu zahlender Betrag 574,06 Euro einschließlich 5 Euro Mahngebühr. Vorlauf: ein amtlich aussehendes Formular per Post soll vervollstädigen werden. Kein ersichtlicher Hinweis über Kosten. Es kommt dann eine „Letzte Mahnung“. Mögliches Vorgehen: nicht zahlen und einen Widderspruch per Einschreiben an die vorgenannte GWZ stellen. Frage: liegen ähnliche Erfahrungen vor und was wird zu dem weiteren Vorgehen empfohlen?

Hallo Wave,

ja, da gibt es einiges dazu, hier eine Antwort der HWK http://www.hwk-bls.de/Beratung/Recht/mahnung-der-gew…

Ansonsten ist sehr viel dazu zu finden, das machte letztes Jahr doch richtig Aufruhr!

Auf folgender Seite ist ein Ablauf öffentlich gemacht, sehr empfehlenswert: http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/rechnung-mahnun…

Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt konsultieren und auf keinen Fall einfach so bezahlen!

lg, Dany

Hallo Wave,
Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt konsultieren und auf
keinen Fall einfach so bezahlen!

Vielen Dank für die beiden Hinweise. Zahlungen werden vermieden!
Wave

Hallo,

hat „man“ denn überhaupt ein Gewerbe angemeldet?

Gruß:
Manni

hat „man“ denn überhaupt ein Gewerbe angemeldet?

Ja „man“ hat. Man muss hier sich allgemein halten sonst wird Beitrag erfahrungsgemäß gelöscht. Kann übrigens auch jemanden treffen welche kein Gewerbe angemeldet hat.

Kann übrigens auch jemanden
treffen welche kein Gewerbe angemeldet hat.

Kennt man aus eigener Erfahrung und ohne Gewerbe (man hat das Schreiben sofort unbeantwortet in den Papierkorb geworfen).
Eine Beantwortung wäre möglicherweise ein Fehler gewesen (evtl. Annahme des Angebotes).

Gewerbeauskunft/Branchenbuch/Gewerbezentrale usw
hi wave

duplosche hat bereits alles wichtige gesagt/verlinkt.

Es ist eine Ur-Ur-Ur-alte Betrugsmasche, beinah so alt wie meine Firma selbst. Ich kenne diese
*Gewerberegister/Branchenbuch/Handwerkerverzeichnis…*-Nummer -
die Liste lässt sich beliebig lang weiter führen, seit 20 Jahren,
bin auch in den Anfangsjahren selbst zweimal reingetappt.

Ich schätze jede eingetragene Firma bekommt diese Art von Schreiben min. 1 x wöchentlich —>Abfalleimer
Bestenfalls extrem Unerfahrene tappen noch in diese Falle

Es sieht immer nach einem kostenlosen Eintrag in einem Branchenbuch oder Internet-Auskunftei aus, entpuppt sich aber im Kleingedruckten als sauteure Kostenfalle.

Falls man etwas unterschrieben hat und dann die Rechnung/Mahnung/Androhung rechtlicher Schritte kommt,
ist zu prüfen, ob auf dem Angebotsschreiben die Kostenpflicht offen und eindeutig ersichtlich war,

wenn nicht, ist es einfach.
Dann ist es Betrug. Die wissen das auch.
Einfach zurückschreiben, daß aufgrund der Täuschung kein Vertrag zustande gekommen ist, mit behelfsmässiger fristloser Kündigung, und Androhung von straf- und zivilrechtlichen Schritten bei weitergeführtem Briefwechsel.
Das lesen die eh nicht, es kommt sowieso alles dort auch in den Orkus.

Die leben nicht von durchgeführten Rechtsverfahren, sondern von den 1 Promille dummen Menschen, die aufgrund der Einschüchterung sofort blindlings bezahlen.

Etwa genau das selbe erreicht man, wenn man einfach nicht mehr reagiert und alles in die Tonne kloppt.

Nur nicht mehr ganz so sicher wie früher.

Deshalb ist das Rückschreiben ist trotzdem im Zweifelsfall enorm wichtig.

Denn die haben auch dazugelernt und wenn
a) die Kostenpflicht offen erkennbar ist
und
b) ein ECHTES Handwerkerverzeichnis usw. dahinter existiert,
dann wird es sehr viel schwieriger, den Betrug/die Täuschung nachzuweisen.
Dann muss man echt aufpassen, daß es nicht DOCH zu einem Rechtsverfahren kommt.
In dem Fall ist der Gang zu einem Anwalt nötig
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/vorsicht-…
http://www.vzhh.de/telekommunikation/30115/nicht-zah…
usw.

Ich denke, jetzt bist du vorbereitet und hoffe, daß
auch der eine oder andere zukünftige Gugel-Leser von deinem Fall profitieren kann

Gruß Schorsch

dir ist schon klar, das eine willenserklärung auch einen erklärungswillen voraus setzt?

Guten Tag,

ist zu prüfen, ob auf dem Angebotsschreiben die Kostenpflicht
offen und eindeutig ersichtlich war,
wenn nicht, ist es einfach.
Dann ist es Betrug. Die wissen das auch.
Einfach zurückschreiben, daß aufgrund der Täuschung kein
Vertrag zustande gekommen ist, mit behelfsmässiger fristloser
Kündigung, und Androhung von straf- und zivilrechtlichen
Schritten bei weitergeführtem Briefwechsel.

Danke für die ergänzenden Informationen. Werde die Anregungen nutzen.
Wave

dir ist schon klar, das eine willenserklärung auch einen
erklärungswillen voraus setzt?

Weißt Du, was vllt. später ein „dummes“ Amtsgericht daraus macht?

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„Vorlauf: ein amtlich aussehendes Formular per Post soll vervollstädigen werden. Kein ersichtlicher Hinweis über Kosten.“

Rechts unten, „Leistungsübersicht“. Dort stehen die Kosten.

http://www.php-space.info/images_gewerbeauskunft-zen…

Rechts unten, „Leistungsübersicht“. Dort stehen die Kosten.
http://www.php-space.info/images_gewerbeauskunft-zen…

Dieses Formular ubekannt. Nur die „Die letzte Mahnung“. Das ist ja interessant. Wave

ja, die urteile sind alle relativ eindeutig.