Abzüge bei freier Mitarbeit mit Festanstellung

Hallo,
folgende Frage:

Wenn man in einem versicherten Arbeitsverhältnis (20h) steht und das Angebot einer zusätzlichen freien Mitarbeit in einem anderen Betrieb hat, mit welchen Abzügen hat man zu rechnen? Kann pauschal gesagt werden, wieviel Prozent des Gehaltes abgezogen werden?

Vielen Dank,
Tigerente127

Wenn man in einem versicherten Arbeitsverhältnis (20h) steht
und das Angebot einer zusätzlichen freien Mitarbeit in einem
anderen Betrieb hat, mit welchen Abzügen hat man zu rechnen?
Kann pauschal gesagt werden, wieviel Prozent des Gehaltes
abgezogen werden?

Was jetzt, freie Mitarbeit oder Gehalt?

Bei Gehalt kann man gar nichts über die Abzüge sagen.

Hallo,

sorry, ich meine die Abzüge als freier Mitarbeiter!

sorry, ich meine die Abzüge als freier Mitarbeiter!

Wenn man davon ausgeht, dass die freie Mitarbeit steuer- und sozialversicherungsrechtlich anzuerkennen ist (also keine Scheinselbständigkeit vorliegt), dann stellt der freie Mitarbeiter sein Honorar in Rechnung und der Auftraggeber überweist ihm das Honorar.

Welche Abzüge soll denn der Auftraggeber da vornehmen? Den Gewinn ermittelt der freie Mitarbeiter selbst, und die Einkommensteuer zahlt er auch selbst.

Abzuklären wäre noch, ob Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen ist.