Hallo,
fallen höhere Abzüge an, wenn der AG im Vormonat eine Gehaltserhöhung durch Versäumnis nicht in voller Höhe gezahlt hat und es im darauffolgenden Monat nachholt? Oder hätte der AN auf die korrekte Nachzahlung noch im selben Monat bestehen sollen? Oder nimmt sich das nix?
LG Salesia
Moin,
da nimmt sich nix. Ob nun Nachberechnung für den Vormonat oder nicht, es läuft auf’s Gleiche hinaus.
Man kann ja mal hier das Ganze selbst berechnen:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst201…
Sonnige Grüße und Glück auf!
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