Abzüge bei Mini + Midijob

Hallo,

meine berufliche Situation sieht seit kurzem so aus: Ein Minijob (monatlich ca. 140 €) und ein Midijob ca. 550 €). Ich habe schon mit diversen „Brutto-Netto-Rechnern“ versucht rauszubekommen wie hoch die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung sind und wie sich das ganze aufteilt (Kranken- Renten- Arbeitslosenvericherung), aber irgendwie kommen immer verschiedene Ergebnisse raus.

Kennt sich damit jemand aus, der das kurz berechnen könnte (wäre super hilfreich)? Ich bin ledig, Jahrgang 75, wohnhaft in NS, in keiner Kirche.

Daneben habe ich noch Mieteinnahmen in Höhe von ca. 640 € (Hausgeld abgezogen), aber das sollte ja eigentlich erst für die Steuererklärung nach Jahresende relevant werden (wäre trotzdem interessant das schon mal zu wissen), und auf die Versicherungsbeträge gar keinen Einfluß haben.

Schon mal danke für die Bemühung!
Grüße Frank

Hallo,
für den Mini-Job fallen keine Abzüge zur Sozialversicherung an (Rentenversicherung kann aber gewählt werden)- hier zahlt der Arbeitgeber und es wird eine Pauschalversteuerung vorgenommen.
Für den Midi-Job kannst du einen Brutto-Netto-Rechner benutzen.
Hier wäre ein passender Gleitzonenrechner -https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/minijobs-und-midijobs/beitragspflichtiges-entgelt-fuer-uebergangsbereich-berechnen-2037942?tkmcg=40266940297_193313559491&tkkwg=b_40266940297_%2Bgleitzonenrechner&wt_cc1=k[%2Bgleitzonenrechner]m[b]n[g]c[193313559491]p[]d[c]a[40266940297]t[kwd-296731567109]&gclid=CjwKCAjwgOGCBhAlEiwA7FUXkvkcYy39DSb2OqsIpfAq00hxmEaYhyAZg8G9lBNisNL8-Wii4o5xLBoCNkMQAvD_BwE
Deine Steuerklasse kennst Du ?
Wenn nicht probiere es mit der „1“.
Der Midi-Job begründet auch deine Krankenversicherungspflicht und damit sind für die Mieteinnahmen keine Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.
Gruss
Czauderna

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Nutze den TK-Gleitzonen-Rechner den Guenter Czauderna gezeigt hat.

deine Sozialabzüge werden ohne Gewähr 71,30 € betragen, die deines Chefs wegen der ungleichen Aufteilung bei Midijobs 122,53 €

mfG
duck313

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Servus,

der (auf Neusprech) „optimale Rechner“ für Lohn und Gehalt heißt LODAS von DATEV, und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass damit die Abrechnungen gemacht werden, die Du für die beiden Jobs bekommst. LODAS kann in diesem Zusammenhang alles, und die mehr oder weniger windigen „Rechner“, die man dafür in den Weiten des WWW findet, durchaus nicht immer - viele davon sind erst mit Quarantäne-Ausfallzeiten und Kurzarbeitergeld 2020/21 überfordert, manche aber schon in weitaus harmloseren Angelegenheiten. Kurz: Wenn Du in irgendeinem Punkt unsicher bist, hat in aller Regel (falls sie nicht von einem Amateur erstellt worden ist) Deine Lohnabrechnung Recht, zumindest wenn sie mit LODAS gemacht wird (das erkennt man daran, dass DATEV draufsteht).

Die Abzüge für Sozialversicherung und Krankenversicherung, die auf Deinen Abrechnungen ausgewiesen sind, sind endgültig, da ändert sich nichts mehr. Die Abzüge für einbehaltene Lohnsteuer kannst Du bei schwankenden Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, das in der Sozial- und Krankenversicherung über Gleitzone abgerechnet wird, leicht mit diesem Dings (nur echt mit dem Geier!) anpassen, indem Du sie auf die voraussichtlichen Jahreswerte hochrechnest und eingibst, dann hast Du den ganzen Käse mit dem Sonderausgabenabzug usw., an dem Dein Vorhaben vermutlich bisher gescheitert ist, vom Hals.

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnen sich nicht als Einnahmen minus „Hausgeld“, was immer darin auch berücksichtigt sein mag, sondern als Einnahmen minus Werbungskosten, d.h. Kosten der Finanzierung, Abschreibung und eine Reihe von laufenden Ausgaben, die mit den Einnahmen in Zusammenhang stehen (nicht die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage, aber dafür die tatsächlichen Entnahmen aus selbiger).

Schöne Grüße

MM

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