Abzüge der Mietkaution wegen putzen

Ich habe ein problem mit meinen Nachmietern.

Die Wohnung wurde ende Oktober vom Vermieter übernommen.
Damals war alles in Ordnung.

Mittlerweile sind 5 Wochen vergangen und mir wurde noch keine Kaution zurückbezahlt. Habe gestern mit dem Vermieter telefoniert.

Er hat mir mitgeteilt, dass die neuen Mieter die Wohnung erst 30 Stunden putzen mussten. Die Wohnung war bei der Übergabe sauber, nass gewischt und aufgeräumt.
Sie wollten erst 15€ die Stunde, hätten sich aber auf insgesamt 250€ geeinigt. Der Vermieter würde es mir von der Kaution abziehen.

Meine Frage nun: was soll ich jetzt machen? Wie komme ich an mein Geld.

Hallo ,

mache deinem Vermieter ganz eindeutig klar das du nicht mit dem Abzug einverstanden bist.
Rechtölich hätte er dir die Chance der Nachbesserung einräumen müssen.
Wenn er ohne deine Einwilligung 250 Euro investiert ist das sein Problem.
Verlange doch mal einen Nachweiß das es so schmutzig in der Wohnung war.
Falls der Vermieter noch immer auf den Einbehalt der 250 Euro besteht geht es vermutlich nicht ohne einen Rechtsanwalt.

Gruß

Elmar

Gibt es ein von beiden Seiten unterschriebenes Abnahmeprotokoll der Übergabe ? Was steht dort drin ? Falls Nein - Gab es Zeugen ?
Was steht in Mietvertrag zur Rückgabe ? Zu „besenrein“ gibt es sicherlich im Internet Hinweise/Urteile, wie besenrein zu definieren ist.

In jedem Falle würde ich den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung der vollständigen Kaution bis zum Termin X auffordern. Das Übergabeprotokoll beifügen und darauf hinweisen dass dort (hoffentlich) nichts zu einem dreckigem Zustand vermerkt ist und somit auch keine Forderung gestellt werden kann.
Ausserdem kann man ja noch daraufhinweisen, wenn es zu dreckig gewesen sei, hätte man ja selber putzen können. (Evtl. gibt es zu so etwas auch Urteile, bin ich aber überfragt.) Sollte der Vermieter sich querstellen würde ich ihm noch weitere eine Frist schriftlich setzen, darauf hinweisen, dass man ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wird und diese Kosten dann auch vom Vermieter zu erstatten sein werden.

Vielleicht gibt es hier ja auch noch Mitglieder, die gleich entsprechende Urteile zu solchen Fällen listen können, die man einem Schreiben an den VM beifügen kann. Ich bin da überfragt.

Gab es Zeugen bei Übergabe ?

Guten morgen fw83,

ich meine - abweichend von Ihrer Einschätzung - das Problem liegt zwischen Ihnen und dem Vermieter.

Bei fehlendem Abnahemprotokoll bei Übergabe, beidseits von Mieter und Vermieter unterschrieben daß alles in Ordnung und einvernehmlich geregelt ist und beide Parteien keine weiteren gegenseitigen Ansprüche (außer solchen aus der BK Abrechnung durch den Vermieter) haben, kommt die schwächere Partei und das ist meist der Mieter, leicht in nachträglichen Beweisnotstand.

Wenn Sie sich auf einen Zeugen berufen können, den Sie bei der Abnahme in weiser Voraussicht auf möglich kommende Probleme mitgenommen haben, der Ihre Aussagen untermauert und Sie nicht ganz alleine waren, sind Sie gerettet.

Haben Sie kein Abnahmeprotokoll und keine Zeugen und haben Sie keine weiteren Nachweise als das Stillschweigen - das wohl als Indiz gelten mag, daß alles in Ordnung war - buchen Sie den Verlust auf das Konto Erfahrung, wenn Sie nicht in der Lage sind, handfeste Beweise anzubieten.

Ansonsten sind Sie auf good will angewiesen und Sie treten nochmal persönlich als Bittsteller beim Vermieter an und versuchen - nunmehr aber mit einem Zeugen - dem Vermieter im Gespräch das Eingeständnis abzuringen, daß doch bei der Übergabe alles in Ordnung war.

Das könnte nachträglich die Versäumnisse heilen und ich wünsche Gutes Gelingen beim Gespräch und teilen Sie mir bitte mit, wie das ausgegangen ist.

verstehe ich nicht - bitte jemand anderen fragen.