Hallo
Also der 18 Jährige, noch Abiturient, lebt bei seiner Mutter die ALG 2 bezieht. Kindergeld bekommt sie auch für ihn und 2 Geschwister. Er verdient generell 470€ jedoch wird dort wegen den Hilfen abgezogen. (100 Freibetrag + 20%).
Eigentlich verstehe ich nicht ganz, wieso er überhaupt Alg 2 bekommt. Kinder, die sich selber finanzieren können, fallen doch raus aus der Bedarfsgemeinschaft. Und wenn er 470€ verdient, davon werden 296 € angerechnet, + Kindergeld 184€, hätte er insgesamt 480€ anrechenbares Einkommen. Ach so, und wenn die KdU mehr als 696€ für 4 Personen beträgt, hat er noch Bedarf. - Ist es so?
Oder ist es die Mutter, der wegen des Einkommens des 18-jährigen Abiturienten etwas abgezogen kriegt? Das wäre ganz und gar nicht korrekt, und dagegen sollte Einspruch eingelegt werden, auch rückwirkend - falls es so ist. Kinder gehören nur so lange zur Bedarfsgemeinschaft, wie sie selber Alg 2 bekommen.
Wenn aber der Abiturient selber Alg 2 bezieht, so würde raten, sich mal nach Wohngeld zu erkundigen. Das ist erheblich viel stressfreier als Alg 2 (meistens jedenfalls, kommt aber natürlich immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an). Das könnte man sich ja mal ausrechnen lassen, ob es finanziell einen großen Unterschied ausmacht.
Aber ansonsten, wie auch Mariella sagt, die Umschulung der Mutter ändert nichts. Sie hat doch jetzt auch kein Einkommen außer Alg 2, und wenn sie eine vom Jobcenter genehmigte Umschulung macht, dann wird sie Unterhaltsgeld (oder wie auch immer das heißt) bekommen, das ist etwas mehr als Alg 2.
Viele Grüße