Abzüge trotz Umschulung Eltern ALG II

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich den Abzügen als Jugendlicher und noch bei seiner Mutter wohnend (18 Jahre) der einen Nebenjob hat und ein Verdienst von ca. 470-500€ hat.

Ich kenn mich nun schon bezüglich den Abzügen aus. (100€ Freibetrag + 20%)

Wie sieht es aus wenn die Mutter eine Umschulung von ich glaube 6 bis 9 Monaten macht. Wird dann immernoch abgezogen von dem Verdienst oder bekommt man den vollen Betrag? Verdienen tut man bei der Umschulung soweit ich weiß nicht.

Liebe Grüße und Danke im Vorraus

Hallo

ich habe eine Frage bezüglich den Abzügen als Jugendlicher und noch bei seiner Mutter wohnend (18 Jahre) der einen Nebenjob hat und ein Verdienst von ca. 470-500€ hat.

Ich kenn mich nun schon bezüglich den Abzügen aus. (100€ Freibetrag + 20%)

Wie sieht es aus wenn die Mutter eine Umschulung von ich glaube 6 bis 9 Monaten macht. Wird dann immernoch abgezogen von dem Verdienst oder bekommt man den vollen Betrag?
Verdienen tut man bei der Umschulung soweit ich weiß nicht.

Ich persönlich verstehe nicht, wer hier was wovon abgezogen bekommt.
Vom Verdienst kriegt man ja wohl sowieso nichts abgezogen, solange man jedenfalls keine Steuern zahlt. Es wird höchstens vom zusätzlichen Alg II was abgezogen.

Also, ich nehme jetzt an, dass der Jugendliche zusätzlich zu seinem Verdienst Alg II bekommt, er bekommt aber wegen seines Einkommens nicht den höchsten Satz? Und der Jugendliche will wissen, ob er während der Umschulung für seine Mutter unterhaltspflichtig ist und aus diesem Grund den für ihn höchstmöglichen Alg-II-Satz bekommt?

Wovon lebt denn seine Mutter zur Zeit?
Kriegt seine Mutter für ihn Kindergeld?
Was macht er denn hauptberuflich? Schule?

Viele Grüße

Hallo,

entschuldigung das es so grob beschrieben worden ist.

Also der 18 Jährige, noch Abiturient, lebt bei seiner Mutter die ALG 2 bezieht. Kindergeld bekommt sie auch für ihn und 2 Geschwister. Er verdient generell 470€ jedoch wird dort wegen den Hilfen abgezogen. (100 Freibetrag + 20%)

Die Mutter will sich umschulen lassen, wo sie jedoch nichts verdient. Wird dem Abiturient in dieser Zeit, wo sie sich umschulen lässt, trotzdem vom Verdienst wegen dem ALG 2 etwas abgezogen oder bekommt er den vollen Gehalt, weil die Mutter ja etwas tut.

Liebe Grüße und Danke nochmal
… mehr auf http://w-w-w.ms/a4afnd

Hallo,

Wird dem Abiturient in dieser Zeit, wo sie sich
umschulen lässt, trotzdem vom Verdienst wegen dem ALG 2 etwas
abgezogen oder bekommt er den vollen Gehalt, weil die Mutter
ja etwas tut.

Sein Leistungsanspruch hat mit dem der Mutter nichts zu tun. Die Berechnung bleibt die selbe.

Das Kindergeld zählt zunächst als sein Einkommen. Dann wird geschaut, ob er damit seinen Bedarf (Kopfanteil Miete + Regelsatz) decken kann. Das, was er vom KiG nicht benötigt, um den Bedarf zu decken, wird der Mutter dann als EK angerechnet. Sog. Kindergeldüberhang.

Er bekommt also nicht mehr, wenn die Mutter eine Umschulung macht.

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Hallo

Also der 18 Jährige, noch Abiturient, lebt bei seiner Mutter die ALG 2 bezieht. Kindergeld bekommt sie auch für ihn und 2 Geschwister. Er verdient generell 470€ jedoch wird dort wegen den Hilfen abgezogen. (100 Freibetrag + 20%).

Eigentlich verstehe ich nicht ganz, wieso er überhaupt Alg 2 bekommt. Kinder, die sich selber finanzieren können, fallen doch raus aus der Bedarfsgemeinschaft. Und wenn er 470€ verdient, davon werden 296 € angerechnet, + Kindergeld 184€, hätte er insgesamt 480€ anrechenbares Einkommen. Ach so, und wenn die KdU mehr als 696€ für 4 Personen beträgt, hat er noch Bedarf. - Ist es so?

Oder ist es die Mutter, der wegen des Einkommens des 18-jährigen Abiturienten etwas abgezogen kriegt? Das wäre ganz und gar nicht korrekt, und dagegen sollte Einspruch eingelegt werden, auch rückwirkend - falls es so ist. Kinder gehören nur so lange zur Bedarfsgemeinschaft, wie sie selber Alg 2 bekommen.

Wenn aber der Abiturient selber Alg 2 bezieht, so würde raten, sich mal nach Wohngeld zu erkundigen. Das ist erheblich viel stressfreier als Alg 2 (meistens jedenfalls, kommt aber natürlich immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an). Das könnte man sich ja mal ausrechnen lassen, ob es finanziell einen großen Unterschied ausmacht.

Aber ansonsten, wie auch Mariella sagt, die Umschulung der Mutter ändert nichts. Sie hat doch jetzt auch kein Einkommen außer Alg 2, und wenn sie eine vom Jobcenter genehmigte Umschulung macht, dann wird sie Unterhaltsgeld (oder wie auch immer das heißt) bekommen, das ist etwas mehr als Alg 2.

Viele Grüße