Meine Frage ist:
Mit welchen und vor allem wie vielen Abzügen muss ich rechnen, wenn ich die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2100€/Jahr überschreite? Was gibt es da für einen Protzensatz? WAS wird überhaupt abgezogen? Einkommensteuer? Sozialversicherung?
Bitte habt Verständnis, dass ich Null-Ahnung habe, (ich bin Abiturient ) fange hoffentlich im Oktober an zu studieren. Ich gebe allerdings vhs-Schülerkurse und überschreite vermutlich dieses Jahr den Betrag: Vermutlich um 582- 1626€ Wie viel bleibt mir am Ende dann noch von dem Überschuss?
Falls diese Informationen irgendwie wichtig sind. Ab Oktober wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern, (diese sind Geringverdiener),bekomme vermutlich Bafög, weiterhin Kindergeld.
Hallo Daniele Nelli,
aus Deiner Anfrage schließe ich, dass Du in Deutschland bist. Da ich nur Experte für das österreichische Steuerrecht bin, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Hallo Daniele,
das läßt sich so pauschal ganz schlecht sagen,da es
sicherlich mit anderen Einkünften oder Zuwendungen
zusammen gerechnet wird und sich daraus dann die
sogenannte Steuerbelastung errechnet. Sollten keine
weiteren steuerflichtigen Einnahmen vorhanden sein,
denke ich das das Finanzamt es letztendlich als
nebenberufliche oder gewerbliche Einnamhmen sieht und
nicht mehr als Übungsleitereinnahmen.
Zur endgültigen Klärung solltest Du mal bei einen
Sachbearbeiter beim Finanzamt vorsprechen.
MfG
friesand
Hallo ihr Experten oder „Bescheid-Wisser“,
Meine Frage ist:
Mit welchen und vor allem wie vielen Abzügen muss ich
rechnen,
wenn ich die sogenannte Übungsleiterpauschale von
2100€/Jahr
überschreite? Was gibt es da für einen Protzensatz?
WAS wird
überhaupt abgezogen? Einkommensteuer?
Sozialversicherung?
Bitte habt Verständnis, dass ich Null-Ahnung habe,
(ich bin
Abiturient ) fange hoffentlich im Oktober an zu
studieren.
Ich gebe allerdings vhs-Schülerkurse und überschreite
vermutlich dieses Jahr den Betrag: Vermutlich um 582-
1626€
Wie viel bleibt mir am Ende dann noch von dem
Überschuss?
Falls diese Informationen irgendwie wichtig sind. Ab
Oktober
wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern, (diese sind
Geringverdiener),bekomme vermutlich Bafög, weiterhin
Kindergeld.