Abzüge vom letzten Gehalt;WG und Fortbildungen

Hallo…hier die Lage:
Nehmen wir an da war jemand vom 01.09.2009 bis zum 15.04.2010 in einem Arbeitsverhältnis.
Der Chef hat 2 Fortbildungen inkl. Unterkunft gezahlt und zum Ende des Jahres Weihnachtsgeld überwiesen.
Mündlich und unter 4 Augen hat der Chef am Anfang des Arbeitsverhältnisses aufgklärt, dass falls „irgendwie zu früh oder innerhalb eines halben Jahres nach der finanzierten Fortbildung gekündigt werden sollte, die entsprechenden Beträge zurückgezahlt werden müssten.“ Noch im selben Gespräch meint der Chef, dass ein „Vertrag“ dafür noch folgen würde.
Dieser Vertrag kommt jedoch nie zustande.
Zum Weihnachtsgeld:
Der Chef hat erst nach der Kündigung erwähnt, dass das Weihnachtsgeld nur freiwillig gewesen wäre und dass das Geld, sowie die Beträge von den Fortbildungen vom Lohn abgezogen werden würden.
Heute kommt die letzte Lohnabrechnung an und natürlich wurden die genannten Beträge vom Gehalt abgezogen.
Kann ein Chef das einfach so ohne jeglichen schriftlichen Vereinbarungen, wenn im Arbeitsvertrag nichts zum Thema Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlungen steht machen? Und weiter zu „sonstigen Vreinbarungen“ im Arbeitsvertrag steht, dass Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen und Mündliche Nebenreden als nicht getroffen gelten?

Freu mich über jede Hilfe!
Liebe Grüße
Susa

Hallo

Auch wenn eine wichtige Frage, nämlich wer gekündigt hat, bzw wer die Kü zu verantworten hat, nicht genannt wurde, bietet sich folgendes Bild:

Sowohl Weiterbildungskosten als auch das Weihnachtsgeld scheinen der Schilderung zufolge zu Unrecht zurückgefordert worden sein. Auch die mündliche Ankündigung des AG bzgl der Fortbildungskosten stellt keine wirksame Absprache dar. Zum Weihnachtsgeld war gar keine Rückzahlung vereinbart.

Ergo kann der AN die Gelder einfordern, anmahnen, einklagen.

Gruß,
LeoLo