Hallo,
Nehmen wir einmal an Herr X war mal selbständig.
Nehmen wir weiter an ein Auftraggeber von Herrn X bietet ihm
eine Anstellung an und Herr X arbeitet nun für eben diesen.
Nach einigen Monaten sagt der Arbeitgeber die ehemalige Firma von Herrn X würde dem Unternehmen noch Geld schulden.
Wäre es rechtlich zulässig diesen Betrag einfach vom Lohn einzubehalten?
Wäre es des Weitern rechtlich zulässig wichtige Firmenunterlagen, die Herr X für diese Firma in Heimarbeit erstellt hat, weiter zu verwenden oder kann Herr X diese zurückfordern wenn ihm wenige Tage nach der Erstellung der Unterlagen gekündigt werden würde bzw. sogar einen Tag vorher aber erst nach Abgabe der Unterlagen mitgeteilt?
für Hinweise, Links zu Gesetzen, Gerichtsurteilen oder zu Aussagen die diese Fragen beantworten könnten danke ich euch .
Hi!
Wäre es rechtlich zulässig diesen Betrag einfach vom Lohn
einzubehalten?
Das kommt darauf an, welcher Art diese Forderung sind und in welchem Rahmen sie abgezogen werden sollen (Stichwort Pfändungsfreigrenze)
Wäre es des Weitern rechtlich zulässig wichtige
Firmenunterlagen, die Herr X für diese Firma in Heimarbeit
erstellt hat, weiter zu verwenden oder kann Herr X diese
zurückfordern wenn ihm wenige Tage nach der Erstellung der
Unterlagen gekündigt werden würde bzw. sogar einen Tag vorher
aber erst nach Abgabe der Unterlagen mitgeteilt?
Generell: Firmenunterlagen heißen so, weil sie der Firma (hört sich irgendwie nach CIA an *g*) gehören.
für Hinweise, Links zu Gesetzen, Gerichtsurteilen oder zu
Aussagen die diese Fragen beantworten könnten danke ich euch .
Dazu ist die geschilderte Sachlage zu uneindeutig.
LG
Guido
Das kommt darauf an, welcher Art diese Forderung sind und in
welchem Rahmen sie abgezogen werden sollen (Stichwort
Pfändungsfreigrenze)
Abgezogen würden diese ohne vorherige Ankündigung und in voller Höhe vom Lohn und resultieren würden sie aus einer Überbezahlung gegenüber der nicht mehr existierenden Firma von Herrn X.
Generell: Firmenunterlagen heißen so, weil sie der Firma (hört
sich irgendwie nach CIA an *g*) gehören.
Bevor Herr X diese Unterlagen erstellt hatte gab es diese Dokumente dort nicht. Herr X hat diese erstellt um den Arbeitsablauf zu vereinfachen.
Nochmal zur Verdeutlichung:
Gekündigt wurde am 01.05.2002 zum 31.05.2002
Herr X übergab die Unterlagen am 02.05.2002
Herrn X wurde aber erst am 03.05.2005 über die Kündigung informiert.
(Die obigen Daten dienen nur als Beispiel)
Hi!
und resultieren würden sie aus einer
Überbezahlung gegenüber der nicht mehr existierenden Firma von
Herrn X.
Geht natürlich gar nicht!
Also: Schriftlich anmahnen, dann notfalls per Klage oder Mahnbescheid durchsetzen.
Bevor Herr X diese Unterlagen erstellt hatte gab es diese
Dokumente dort nicht. Herr X hat diese erstellt um den
Arbeitsablauf zu vereinfachen.
Was vermutlich eine der Aufgaben eines Arbeitnehmers ist!
Wenn ein Arbeitnehmer bei Porsche ein Auto zsammenbaut, dann existiert da nach Arbeitsende auch das ein oder andere Teil, was es vorher so noch nicht gab…
LG
Guido
Hallo,
Nehmen wir einmal an Herr X war mal selbständig.
Hallo,
welche Gesellschaftsform? Was ist aus dem Unternehmen geworden?
Gruß
S.J.
Nachfrage
Hi!
welche Gesellschaftsform? Was ist aus dem Unternehmen
geworden?
Das würde genau welchen Unterschied an der Unzulässigkeit machen?
Gruß
Guido
Hi!
welche Gesellschaftsform? Was ist aus dem Unternehmen
geworden?
Das würde genau welchen Unterschied an der Unzulässigkeit
machen?
Wenn Herr X. Gesellschafter einer GmbH war und diese durch Insolvenz abgweickelt wurde, dürfte Herr X. kaum für die Schulden aus der Gesellschaft haften müssen. Anders wäre es z.B. bei bei einer GbR. Da er in diesem Fall idR. persönlich haften würde, könnte der AG sehr viel einfacher aufrechnen.
Gruß
S.J.