Hallo an alle,
angenommen ein ehemaliger Mieter würde nach vielem Ärger und über einem Jahr warten letzendlich die Kaution einer Mietwohnung zurück verlangen.
Der Vermieter hat diverse Abzüge berechnet, nehmen wir mal an Reinigung der Heizkörper, Fenster putzen, Entsorgen von Kram auf dem Boden (welcher dem ehemaligen Mieter unbekannt ist) … usw.
Dies würde die Kautionssumme um fast 60% mindern. Muss der Vermieter dies Abzüge belegen? Also zB die Reinigung mit Rechung belegen, oder die Entsorgung oder Sonstiges? Oder kann er es einfach als Pauschale angeben?
LG Jasmin
Hallo,
Der Vermieter hat diverse Abzüge berechnet, nehmen wir mal an
Reinigung der Heizkörper, Fenster putzen, Entsorgen von Kram
auf dem Boden (welcher dem ehemaligen Mieter unbekannt ist)
… usw.
Selbst wenn der Vermieter solche Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter hat, so muß er diese spätestens 6 Monate nach Auszug anzeigen.
Hat er das nicht getan, so hat er Pech.
Ist hier geregelt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html
Gruß
Joschi
Hallo,
Selbst wenn der Vermieter solche Ansprüche gegen den
ehemaligen Mieter hat, so muß er diese spätestens 6 Monate
nach Auszug anzeigen.
Der Vermieter hat verschiedene Dinge sofort angezeigt und von der Kaution abgezogen. Allerdings nie die Differenz der Kaution ausbezahlt. Abgesehen davon steht die Frage noch, ob die aufgezählten Positionen überhaupt gerechtfertigt sind. Sind Pauschalbeträge als Abzug von der Kaution zulässig oder muss der Vermieter diese Abzüge auch durch Quittungen/ Rechnungen oder Sonstiges belegen?
LG Jasmin
Hallo,
Der Vermieter hat verschiedene Dinge sofort angezeigt und von
der Kaution abgezogen. Allerdings nie die Differenz der
Kaution ausbezahlt.
Der Vermieter hat das Recht zumindest einen Teil der Kaution zum Ausgleich von Forderungen aus dem Mietvertrag zurückzubehalten.
Solche Forderungen können sich auch aus der Nebenkostenabrechnung ergeben.
Bestehen solche Forderungen nicht mehr, so muß er den Rest der Kaution an den Mieter zurückgeben.
Abgesehen davon steht die Frage noch, ob
die aufgezählten Positionen überhaupt gerechtfertigt sind.
Wenn der Vermieter Kosten geltend gemacht hat, so bleibt dem Mieter eine gewisse Zeit die Rechtmäßigkeit seiner Forderung zu prüfen.
Das dies jedoch einen Zeitraum von über einem Jahr abdeckt, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Joschi