Hallo,
folgendes Problem: Ein Freund von Mieter A hat bei Mieter A geduscht und
dabei dessen Duschwand beschädigt. Seine Versicherung will
zahlen, allerdings mit Abzug alt für neu (Dusche ca. 10 Jahre
alt). Mieter A hat einen Kostenvoranschlag machen lassen und seine
Vermieterin informiert. Diese hat jetzt ebenfalls einen
Kostenvoranschlag machen lassen. Sie meint aber, dass sie den
Differenzbetrag zwischen alt und neu nicht begleichen will.
Deshalb will sie nun auch nicht den Auftrag zur Reparatur
erteilen. Was macht Mieter A nun? Wenn er den Auftrag erteilt, muss
er den gesamten Schaden übernehmen. Wenn er nichts macht,
bleibt die Duschwand kaputt und seine Vermieterin wird sie ihm
womöglich bei Auszug noch von der Kaution abziehen.
Hallo,
folgendes Problem: Ein Freund von Mieter A hat bei Mieter A
geduscht und
dabei dessen Duschwand beschädigt. Seine Versicherung will
zahlen, allerdings mit Abzug alt für neu (Dusche ca. 10 Jahre
alt). Mieter A hat einen Kostenvoranschlag machen lassen und
seine
Vermieterin informiert. Diese hat jetzt ebenfalls einen
Kostenvoranschlag machen lassen. Sie meint aber, dass sie den
Differenzbetrag zwischen alt und neu nicht begleichen will.
Deshalb will sie nun auch nicht den Auftrag zur Reparatur
erteilen.
Warum sollte Vermieterin den Differenzbetrag auch übernehmen? - schließlich ist die Duschwand von einer anderen Person beschädigt worden. Evtl. Vermieterin anbieten, daß Differenzbetrag selbst übernommen wird und dann vom Verursacher rückfordern.
Was macht Mieter A nun? Wenn er den Auftrag erteilt,
muss er den gesamten Schaden übernehmen.
Evtl. Schadenersatz vom Verursacher fordern?!
Wenn er nichts macht,
bleibt die Duschwand kaputt und seine Vermieterin wird sie ihm
womöglich bei Auszug noch von der Kaution abziehen.
Wird so kommen werden, nach diversen Erfahrungen
Gruß von Sid
Wenn ich Ersatz für etwas das ich beschädigt habe leisten muss, so dann natürlich nur in der Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.
Wenn ich ein 15 Jahre altes Auto beschädige, muss ich max. nur den aktuellen Wert des Fahrzeugs ersetzen. Wenn die Reparaturkosten den Wert übersteigen, bekomme ich trotzdem nur den Zeitwert ersetzt. Den Rest muss Fahrzeugbesitzer ggf. selbst bezahlen (oder das Auto entsorgen und das Geld einstecken).
Bei der Duschwand ist das genau so: Lebensdauer ca. 10 Jahre. Wertverlust pro Jahr 10%. Die Vermieterin muss also den Rest drauflegen. Wenn Mieter A Krach mit seiner Vermieterin haben möchte, verlangt er eine neue Duschwand. Wenn die Duschwand zur Mietsache gehört, hat er gute Chancen diese (abzüglich Schadenssumme) auch durchklagen zu können.
vnA
eine Frage und leider 2 verschiedene Antworten.
Wer muss den Differenzbetrag zahlen? Mieter A oder Vermieter?
Neuwertversicherungen gibt es bei den Gebäudeversicherungen. Haftpflichtversicherungen sind niemals Neuwertversicherungen.
Die Antwort ist klar: Die Vermieterin. Ein Kautionsabzug wäre auch nicht zulässig.
vnA