Abzug bei der Mietkautionsrückzahlung

Hi zusammen.

Ich habe gestern bei einem Stammtischgespräch folgenden Fall mitbekommen , der mich rein neugierde halber mal interessiert .

Ein Mieter ist im Oktober 2014 ausgezogen , gekündigt hatte er im Juli 2014 nachdem ihm in die Wohnung , so laut seiner Aussage , wegen einer defekten Dachrinne 4 x das Wasser in die Wohnung gelaufen war und er einen gesamtschaden von über 1000,- Euro hat und ihm die Hausratversicvherung drohte zu kündigen , wenn er innerhalb kürzer Zeit nochmal mit einem Wasserschasden käme .

Der Auszug erfolgte wie im Mietvertrag vereinbart Besenrein und mit erstellung eines Übergabeprotokolles wo 4 Personen unterschrieben haben,
Vermieter und seine Ehefrau , Mieter + eine befreundete Person aus seinem Arbeitskollegenkreis der beim Auszug geholfen hatte .

Im Wohnzimmer wurden Schäden durch Wassereinbruch notiert , ansonsten keine Mängel

Im März 2015 lies der Ex - Mieter von einem Rechtsanwalt einen Brief verfassen , das es zeit wäre die Mietkaution in der Höhe von 860,- Euro zurück zu berzahlen.
Vor 2 Tagen bekam der Ex Mieter ein Schreiben des ehemaligen Vermieters und ein Scheck über 220,- Euro und es wurde erklärt das von der Kaution ein Elektriker , ein Maler und eine professionelle Reinigungsfirma bezahlt wurde um einen Kabelkanal im Wohnzimmer zu befestigen und tapezier und Malerarbeiten ausführen zu lassen  sowie eine Generalreinigung des Wohnzimmers und in der Küche vorzunehmen  

Frage : hat der Vermieter das Recht ein Teil der Kaution zu verwenden um diese Folgeschäden des Wassereinbruches die ja auf ein schaden am Haus , sprich undichtes Kennelrohr zurück zu führen sind , was massgeblich ja zu dieser Kündigung führte , einzubehalten und für Renovierungsarbeiten zu verwenden obwohl im Protokoll ausser diesem vermeindlichen Wasserschaden ( Flecken an der Tapete , aufgequollener Holzfussboden ) keine Mängel vermerkt wurden und es im Vorfeld vor der Kündigung mehrere Briefe gab ( seit Februar 2014 ) sich um den defekt am Haus zu kümmern , was allerdings nicht erfolgte und auch nicht auf diese Schreiben reagiert wurde , so das der Ex Mieter sich genötigt sah zu kündigen ?  

gruss

Der Vermieter hat nur das Recht die Kaution in Höhe des Schadens einzubehalten, wenn der Mieter für die Schäden verantwortlich ist.