Hallo,
ihr habt mir schon beim letzten Mal toll geholfen…vielleicht klappt es noch mal.
Nehmen wir mal an, ein Privatkunde tritt vom Kaufvertrag über einen Rechner zurück, bei dem während der Gewährleistung zweimal erfolglos ein Reparaturversuch durchgeführt wurde.
Der Verkäufer sagt, er muss beim Hersteller die Nutzungsentschädigung erfragen, die vom Kaufpreis abgezogen wird.
Nehmen wir einmal an, der fiktive Rechner habe ca. 800 Euro gekostet und wäre 5 Monate in Betrieb gewesen.
Wie hoch wäre hier eine angemessene Nutzungsgebühr?
Wird der Rechner sagen wir mal über 5 Jahre linear abgeschrieben? Pro Monat 13 Euro - also 65 Euro für die Nutzungsdauer?
Fragende Grüße n.