Wenn nun einer seine Einkommenssteuererklärung macht, gibt er die Anzahl seiner Arbeitstage abzüglich Urlaubs- und Krankentage an, um für die restlichen Tage eine km-Pauschale für den Weg zwischen Arbeit und Wohnort zu erhalten. Wie steht es nun mit Tagen, an denen der Angestellte auf Dienstreise war und folglich mindestens eine Fahrt zwischen zuhause und Arbeitsstelle nicht zurückgelegt hat? Müssen diese auch abgezogen werden bei der Berechnung der Arbeitstage? Falls ja, wie sind dann halbe Tage (Bsp.: Morgens mit dem priv. Auto zur Arbeit, nachmittags mit dem Dienstwagen auf mehrtägige Dienstreise, erst zwei Tage später wieder mit dem priv. Auto von der Arbeitsstelle zurück zum Wohnort) anzugeben?.
Für einen Tag, an dem die Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nur einfach zurückgelegt wurde, gibts auch die Entfernungspauschale nur halb. Da man am Rückreisetag ja aber wieder von der Arbeit nach Hause fährt, ergibt sich pro Dienstreise in diesem Fall insgesamt 1 Arbeitstag für die Entfernungspauschale.