Angenommen, der Mieter veranlasst eine Firma eine Reperatur (obwohl ein WV besteht) durchzuführen, ohne den Vermieter zu informieren. Darf er dann einfach die Rechnung von der Miete abziehen ?
Nein, darf er nicht.
Vorgehensweise bei Maengeln:
- Zeitnahe Maengelanzeige an den Vermieter (am besten schriftlich) mit Aufforderung zur Maengelbeseitigung und Fristsetzung.
- Wenn keine Reaktion vom VM erfolgt, dann kann M ankuendigen, dass er Maengel beseitigen wird u die Kosten ggfs von der folgende Miete abzuziehen (Fristsetzung fuer VM).
- Wenn dann noch keine Reaktion vom VM, kann M Maengel beseitigen lassen.
- Wenn Kosten oder Art der Maengelbeseitigung den mietvertraglich vereinbarten Anteil des M uebersteigt (Schoenheitsreparaturen), kann er die Kosten von der Folge-Miete abziehen - dies muss aber dem VM bekannt gegeben werden; am besten Vermerk auf der Ueberweisung und Kopie der Rechnungen an VM.
Hoffe, das hilft.
Was ist WV ? - Wiedervorlage
Gruss
G
Angenommen, der Mieter veranlasst eine Firma eine Reperatur
(obwohl ein WV besteht) durchzuführen, ohne den Vermieter zu
informieren. Darf er dann einfach die Rechnung von der Miete
abziehen ?
?? WV = Wartungsvertrag ?? owT
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