Abzug der Rechnung von der Miete

Angenommen, der Mieter veranlasst eine Firma eine Reperatur (obwohl ein WV besteht) durchzuführen, ohne den Vermieter zu informieren. Darf er dann einfach die Rechnung von der Miete abziehen ?

Nein, darf er nicht.
Vorgehensweise bei Maengeln:

  • Zeitnahe Maengelanzeige an den Vermieter (am besten schriftlich) mit Aufforderung zur Maengelbeseitigung und Fristsetzung.
  • Wenn keine Reaktion vom VM erfolgt, dann kann M ankuendigen, dass er Maengel beseitigen wird u die Kosten ggfs von der folgende Miete abzuziehen (Fristsetzung fuer VM).
  • Wenn dann noch keine Reaktion vom VM, kann M Maengel beseitigen lassen.
  • Wenn Kosten oder Art der Maengelbeseitigung den mietvertraglich vereinbarten Anteil des M uebersteigt (Schoenheitsreparaturen), kann er die Kosten von der Folge-Miete abziehen - dies muss aber dem VM bekannt gegeben werden; am besten Vermerk auf der Ueberweisung und Kopie der Rechnungen an VM.

Hoffe, das hilft.

Was ist WV ? - Wiedervorlage

Gruss
G

Angenommen, der Mieter veranlasst eine Firma eine Reperatur
(obwohl ein WV besteht) durchzuführen, ohne den Vermieter zu
informieren. Darf er dann einfach die Rechnung von der Miete
abziehen ?

?? WV = Wartungsvertrag ?? owT

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