Hallo,
Okay. Das mit der Besteuerung der „Restpension“ ist wohl monatlich positiv (12 mal 10,00€ = 120,00 €), scheint aber dennoch ein Verlustgeschäft zu sein, da die Nettorentenzahlung als Bruttozahlung verrechnet wird.
Also schon hier reden wir möglicherweise aneinander vorbei. Wie hoch ist denn die Bruttorente? Und was geht davon ab?
Das praktische Beispiel:
Es wird im Jahr netto ca 130,00 € Rente gezahlt bei einer Pension von ca 3000,00 €. Davon werden monatlich von der Bruttopension eben diese 130,00 nunmehr brutto abgezogen, der Bruttopensionsbetrag um also 130,00€ brutto gekürzt, gespart wird nach Ihrer Rechnung daher netto ca. 10,00 € monatlich.
Ja, wobei das wirklich nur zur Veranschaulichung dient und gespart bedeutet, dass hier für diese 3.000€ Einkommenszusammensetzung 10,00€ weniger Steuern bezahlt würden, als wenn es nur Pension wäre. In der Praxis kann das in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen naturgemäß abweichen. Besonder bescheuert ist dabei die Progression, weshalb eben 50€ mehr oder weniger zu dem gleichen Steuersatz führen.
Die Rente ist dem Finanzamt ja noch nicht bekannt.
Wo ist da jetzt das Problem? Es werden also zunächst nur von der Restpension in Höhe von 2870€ Steuern bezahlt? Denn die Bezügestelle weiß davon und kürzt und zieht auch nur entsprechend Steuern ab? Die Rente bekommt man direkt ohne Steuerabzug ausgezahlt.
In der Jahreseinkommenserklärung sind aber 58% vom Nettobetrag der Rente voll zu versteuern, also von 1571,00 ca. 900,00.
Ja, wobei ich jetzt keinen Widerspruch oder Nachteil erkennen mag, da ja bisher von der Rente noch gar keine Steuer einbehalten worden ist.
Im vorliegenden Beispiel erhält man insgesamt ca 250,00 € weniger vom Finanzamt erstattet,
Weniger als bei welcher anderen Konstellation?
muss also nun 250,00 € mehr Steuern bezahlen.
250€ mehr gegenüber welcher Konstellation?
Ich kann mir jetzt nur ein Verständnisproblem vorstellen. Etwa so: Steuerstattung bezogen auf die Vorauszahlungen auf die Pension z.B. 500€. Jetzt kommen noch die 130€x 12 x 58% x 25% = 226,20€ Steuern auf die Rente dazu, die ja bisher noch nicht bezahlt worden sind. Also bleiben von den 500€ also ungefähr die Hälfte übrig.
Dafür, dass durch die Verrechnung der Nettorente auf die Bruttopension insgesamt im Jahr weniger netto bleibt, bekommt man keinen Ausgleich.
Wie kann man diesen „Fehlbetrag“ geltend machen?
Ich stehe ehrlich gesagt ein wenig auf dem Schlauch.
Also nochmal: 3000€ Pensionsanspruch und 130€ Rentenanspruch, der auf die Pension angerechnet wird, sodass wir von 2870€ Pension und 130€ Rente reden, wobei letztere zu 58% steuerpflichtig wäre?
Bei 3000€ Pension und 25% also wieder 750€ Steuern.
Bei 2870€ Pension und 130€ Rente, dann 717,50 + 18,85 = 736,35€ Steuern.
Macht eine positive Differenz von 13,65€ im Monat oder 163,80€ im Jahr.
Steuerlich kann ich da keinen Verlust sehen, sondern eben einen Vorteil.
Grüße