Abzug der Rente von Pension

Rente und Pension kombinieren?
Von: M i c h a e l Ѕ c h m i d t , Frage gestellt am Fr, 8. Feb 2008 … mehr auf http://w-w-w.ms/a2nra2

Warum soll es einen steuerlichen Vorteil darstellen, neben der Pension einen abgezogenen Rentenbetrag zu erhalten?
Man bekommt eine "Höchst"pension, aber nicht mehr 75% sondern 69%. Daneben erhält man netto eine Rente ausgezahlt, die jedoch in voller Höhe von der ausgezahlten Pension abgezogen wird. Diesen Rentenbetrag muss man zur Hälfte mit 58% nachversteuern, obwohl man die Rente faktisch nicht erhält. Dem kann man sich durch Verzicht auf die Rente oder die Nichtbeantragung nicht entziehen. Die Rente, selbst wenn man sie nicht von der Rentenversicherung erhalten hätte, wäre gleichwohl von der Pension abgezogen worden.
Wie kann man nun vermeiden, dass die abgezogene Rente versteuert werden muss. Man kann doch nur für etwas Steuern bezahlen, was man erhalten hat. Kann man die nicht erhaltene Rente ggfs vom Einkommen in der Steuererklärung abziehen?
mfG
MC

Einige Daten dürften falsch sein, bzw. fehlen.

Rente und Pension kombinieren?
Von: M i c h a e l Ѕ c h m i d t , Frage gestellt am Fr, 8.
Feb 2008 … mehr auf http://w-w-w.ms/a2nra2

Warum soll es einen steuerlichen Vorteil darstellen, neben der
Pension einen abgezogenen Rentenbetrag zu erhalten?
Man bekommt eine "Höchst"pension, aber nicht mehr 75% sondern
69%.

falsch - richtig ist 71,75 %

Daneben erhält man netto eine Rente ausgezahlt, die
jedoch in voller Höhe von der ausgezahlten Pension abgezogen
wird. Diesen Rentenbetrag muss man zur Hälfte mit 58%
nachversteuern, obwohl man die Rente faktisch nicht erhält.

So pauschal ist es falsch.
Hierzu wäre das jeweilige Renteneintrittsalter maßgebend.

Dem kann man sich durch Verzicht auf die Rente oder die
Nichtbeantragung nicht entziehen. Die Rente, selbst wenn man
sie nicht von der Rentenversicherung erhalten hätte, wäre
gleichwohl von der Pension abgezogen worden.
Wie kann man nun vermeiden, dass die abgezogene Rente
versteuert werden muss. Man kann doch nur für etwas Steuern
bezahlen, was man erhalten hat. Kann man die nicht erhaltene
Rente ggfs vom Einkommen in der Steuererklärung abziehen?

Da man die Rente ja erhält, muss man dafür auch die entsprechende Steuer entrichten.

Diese Jahre fehlen ja auch in der Versorgungsberechnung des Beamten und somit dürfte er auch nicht auf die möglichen 71,75 % Versorgungsbezüge kommen.

Um dies allerdings nachrechnen zu können, müsste man auch die genauen Daten des Beamten kennen - Zeiten als Beamter, sowie auch die Zeiten als Arbeitnehmer.

Gruß Merger

Hallo,

Rente und Pension kombinieren?
Von: M i c h a e l Ѕ c h m i d t , Frage gestellt am Fr, 8.
Feb 2008 … mehr auf http://w-w-w.ms/a2nra2

Warum soll es einen steuerlichen Vorteil darstellen, neben der Pension einen abgezogenen Rentenbetrag zu erhalten?

Das ist jetzt Deine Frage?

Man bekommt eine "Höchst"pension, aber nicht mehr 75% sondern 69%. Daneben erhält man netto eine Rente ausgezahlt, die jedoch in voller Höhe von der ausgezahlten Pension abgezogen wird. Diesen Rentenbetrag muss man zur Hälfte mit 58% nachversteuern, obwohl man die Rente faktisch nicht erhält.

Na dass die Pension vollständig versteuert werden muss ist aber bekannt?

Wie kann man nun vermeiden, dass die abgezogene Rente versteuert werden muss.

Gar nicht.

Man kann doch nur für etwas Steuern bezahlen, was man erhalten hat. Kann man die nicht erhaltene Rente ggfs vom Einkommen in der Steuererklärung abziehen?

Nee, die wird doch schon von der Pension abgezogen. Und nur diese „Rest“-Pension wird auch bloß versteuert.
Ich mach mal ein ganz simples Rechenbeispiel mit 25% Steuersatz. Es wird also einfach angenommen, dass die bereits die Höchstpension wäre und keine progression und hau mich tod.
3.000€ Pensionsanspruch und davon werden 100€ Rentenanspruch abgezogen.
Bei 3.000€ Pension müssten 750€ Steuern gezahlt werden. Bleiben 2.250€.
Nun werden 100€ Pension abgezogen, weil es 100€ Rente gibt.
Dann werden auch nur noch auf 2.900€ Pension Steuern fällig, also 725€ Steuern.
Die Rente wird nicht zur Hälfte mit 58% betsuert, sondern zu 58%. Also auf 58€ 25%, macht 14,50€. Insgesamt also 739,50€ Steuern und ein Netto von 2260,50€.

Also einmal 2.250€ netto und einmal 2.260,50€. Mit der abgezogenen Rente somit 10,50€ mehr. Damit sollte der steuerliche Vorteil halbwegs nachvollziehbar dargestellt sein.

Grüße

Hallo,
Okay. Das mit der Besteuerung der „Restpension“ ist wohl monatlich positiv (12 mal 10,00€ = 120,00 €), scheint aber
dennoch ein Verlustgeschäft zu sein, da die Nettorentenzahlung als Bruttozahlung verrechnet wird.
Das praktische Beispiel:

Es wird im Jahr netto ca 130,00 € Rente gezahlt bei einer Pension von ca 3000,00 €. Davon werden monatlich von der Bruttopension eben diese 130,00 nunmehr brutto abgezogen, der Bruttopensionsbetrag um also 130,00€ brutto gekürzt, gespart wird nach Ihrer Rechnung daher netto ca. 10,00 € monatlich. Die Rente ist dem Finanzamt ja noch nicht bekannt.
In der Jahreseinkommenserklärung sind aber 58% vom Nettobetrag der Rente voll zu versteuern, also von 1571,00 ca. 900,00.
Im vorliegenden Beispiel erhält man insgesamt ca 250,00 € weniger vom Finanzamt erstattet, muss also nun 250,00 € mehr Steuern bezahlen.
Dafür, dass durch die Verrechnung der Nettorente auf die Bruttopension insgesamt im Jahr weniger netto bleibt, bekommt man keinen Ausgleich.
Wie kann man diesen „Fehlbetrag“ geltend machen?

mfG
MCz

Guten Tag,
es ist ja vollkommen richtig, dass man eine Rente wie jeder andere Rentner auch versteuern muss, dann muss man die Rente aber auch behalten dürfen. Sie wird jedoch von der Pension abgezogen. Gleichwohl wird vom Fianzamt nach einem Steuerjahr aber so getan,als habe man die Rente in voller Höhe erhalten und muss sie zu 58% nachversteuern. Im übrigen wurden insgesamt 48 Jahre gearbeitet, davon über 40 Jahre als Beamter, sowie 8 Jahre außerhalb des öffentlichen Dienstes, davon 7 Jahre als rentenbildend. Die Höchstpension wurde mit 40 Jahren erreicht, tatsächlich 71,75%,also ca 3000,00 €, Brutto abzüglich der ausgezahlten Rente von ca 130,00€. Das mag ja einen geringeren Steuerabzug bedeuten. Dann aber kommt nach einem Jahr das Finanzamt, das bisher von der Rente nichts wusste und wie oben verfährt. Nun sind ca 250,00€ zu zahlen, natürlich abzüglich der genannten Bruttokürzung der Pension.
Liegt vielleicht doch ein Gedankenfehler vor, wenn man meint, dass es nicht gut tut, über die Höchstzeit zu arbeiten, wenn dafür die Rente abgezogen wird?
mfG
mcz

Hallo,

Okay. Das mit der Besteuerung der „Restpension“ ist wohl monatlich positiv (12 mal 10,00€ = 120,00 €), scheint aber dennoch ein Verlustgeschäft zu sein, da die Nettorentenzahlung als Bruttozahlung verrechnet wird.

Also schon hier reden wir möglicherweise aneinander vorbei. Wie hoch ist denn die Bruttorente? Und was geht davon ab?

Das praktische Beispiel:

Es wird im Jahr netto ca 130,00 € Rente gezahlt bei einer Pension von ca 3000,00 €. Davon werden monatlich von der Bruttopension eben diese 130,00 nunmehr brutto abgezogen, der Bruttopensionsbetrag um also 130,00€ brutto gekürzt, gespart wird nach Ihrer Rechnung daher netto ca. 10,00 € monatlich.

Ja, wobei das wirklich nur zur Veranschaulichung dient und gespart bedeutet, dass hier für diese 3.000€ Einkommenszusammensetzung 10,00€ weniger Steuern bezahlt würden, als wenn es nur Pension wäre. In der Praxis kann das in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen naturgemäß abweichen. Besonder bescheuert ist dabei die Progression, weshalb eben 50€ mehr oder weniger zu dem gleichen Steuersatz führen.

Die Rente ist dem Finanzamt ja noch nicht bekannt.

Wo ist da jetzt das Problem? Es werden also zunächst nur von der Restpension in Höhe von 2870€ Steuern bezahlt? Denn die Bezügestelle weiß davon und kürzt und zieht auch nur entsprechend Steuern ab? Die Rente bekommt man direkt ohne Steuerabzug ausgezahlt.

In der Jahreseinkommenserklärung sind aber 58% vom Nettobetrag der Rente voll zu versteuern, also von 1571,00 ca. 900,00.

Ja, wobei ich jetzt keinen Widerspruch oder Nachteil erkennen mag, da ja bisher von der Rente noch gar keine Steuer einbehalten worden ist.

Im vorliegenden Beispiel erhält man insgesamt ca 250,00 € weniger vom Finanzamt erstattet,

Weniger als bei welcher anderen Konstellation?

muss also nun 250,00 € mehr Steuern bezahlen.

250€ mehr gegenüber welcher Konstellation?
Ich kann mir jetzt nur ein Verständnisproblem vorstellen. Etwa so: Steuerstattung bezogen auf die Vorauszahlungen auf die Pension z.B. 500€. Jetzt kommen noch die 130€x 12 x 58% x 25% = 226,20€ Steuern auf die Rente dazu, die ja bisher noch nicht bezahlt worden sind. Also bleiben von den 500€ also ungefähr die Hälfte übrig.

Dafür, dass durch die Verrechnung der Nettorente auf die Bruttopension insgesamt im Jahr weniger netto bleibt, bekommt man keinen Ausgleich.
Wie kann man diesen „Fehlbetrag“ geltend machen?

Ich stehe ehrlich gesagt ein wenig auf dem Schlauch.
Also nochmal: 3000€ Pensionsanspruch und 130€ Rentenanspruch, der auf die Pension angerechnet wird, sodass wir von 2870€ Pension und 130€ Rente reden, wobei letztere zu 58% steuerpflichtig wäre?
Bei 3000€ Pension und 25% also wieder 750€ Steuern.
Bei 2870€ Pension und 130€ Rente, dann 717,50 + 18,85 = 736,35€ Steuern.
Macht eine positive Differenz von 13,65€ im Monat oder 163,80€ im Jahr.
Steuerlich kann ich da keinen Verlust sehen, sondern eben einen Vorteil.

Grüße

Hallo,

Guten Tag,
es ist ja vollkommen richtig, dass man eine Rente wie jeder
andere Rentner auch versteuern muss, dann muss man die Rente
aber auch behalten dürfen. Sie wird jedoch von der Pension
abgezogen.

Wofür man für den Abzug (Rente) bei den Versorgungsbezügen keine Steuer entrichtet.

Gleichwohl wird vom Fianzamt nach einem Steuerjahr
aber so getan,als habe man die Rente in voller Höhe erhalten
und muss sie zu 58% nachversteuern.

Nein - die Rente wird nur nach dem Ertragsanteil versteuert und nicht die 130 €.

Beispiel Rentenbeginn 2012 = Besteuerungsanteil 64 % = 83,20 €
davon wird dann die Steuer berechnet.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

Gruß Merger

Hallo,

Liegt vielleicht doch ein Gedankenfehler vor, wenn man meint, dass es nicht gut tut, über die Höchstzeit zu arbeiten, wenn dafür die Rente abgezogen wird?

Ja, wobei man nicht Höchstzeit sagen sollte, sondern eben bis über den Anspruch auf die Höchstpension hinaus. Diese Frage muss daher auch ganz klar von der steuerlichen Behandlung von Einkommen getrennt und somit ggf. auch woanders diskutiert werden.
Wie immer gibt es im Leben Rechte und Pflichten bzw. Vor- und Nachteile. Und wie in den allermeisten Fällen kann man das eine nicht ohne das andere haben. Die Höchstpension, der man in gewissen Konstellationen eben ausgesetzt ist, ist zum einen Pendant zur Mindestpension, auf die man bereits nach, na wievielen?, Jahren Anspruch hat. Zum anderen ist das aber auch dem Umstand geschuldet, dass sich die Rente aus dem Durchschnittseinkommen des gesamten Arbeitslebens ableitet, während die Pension eben an der zuletzt erreichten Besoldungshöhe anknüpft. Der Rentner bekommt für seine Anfangsjahre mit geringerem Einkommen später auch weniger Rente als für die Jahre in denen er dann danach langsam immer mehr verdient hat. Beim Pensionär ist das egal. Da geht es um die zuletzt erreichte Höhe.

Grüße