Abzug des Betriebskosten Guthabens in Raten

Guten Tag,

Das Jobcenter hat für den Monat Oktober meine Leistungen um ca. 140,- Euro gekürtzt, da ich ein Guthaben von 140,- Euro aus der Betriebskostenabrechnung hatte.

nach Abzug des Guthabens bleiben mir nur noch ca. 170,- Euro.

Gibt es eine rechtliche Grundlage, wenn möglich mit Paragraphen, oder einen speziellen Antrag um den Betrag in Raten von Seiten des Amtes abzuziehen.

Danke für Ihre Antworten

Grundsatz: wenn es zu Erstattungen kommt, welche aus mtl. Vorauszahlungen stammen, müssen die Erstattungen dann auch in 1/12 verrechnet werden und nicht in 12/12, also darf der Erstattungsbetrag nur mit 1/12 mtl. verrechnet werden. Dies gilt z.B. auch für Steuererstattung aus der Einkommensteuererklärung (früher: Lohnsteuerjahresausgleich).
Widerspruch gegen die vollständige Verrechnung einlegen.

Hallo Eschri,

unter den Stichworten Ratenzahlungsvereinbarung und Arbeitsamt findest Du bei google diesen Link:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Buergeri…

Dort steht, wie und mit wem man die Ratenzahlung vereinbart. Wenn Du eine angemessene Ratenhöhe vorschlägst, sind sie da eigentlich entgegenkommend und akzeptieren die meist. Falls nicht, hast Du auch die Möglichkeit Deinen Dauerauftrag nur auf die Dir mögliche Ratenhöhe einzurichten. Da können die eigentlich nichts machen, denn Du zahlst ja zurück. Wichtig ist dabei natürlich, Dich NICHT auf eine Einzugsermächtigung einzulassen!

Viel Glück!

sunshine

*Abzug des Betriebskosten Guthabens in Raten*
Frage:
Existiert eine rechtliche Grundlage für einen Antrag, um den Betrag in Raten durch den Leistungsträger abzuziehen ?
Antwort:
Rechtsgrundsatz im Finanz- und Sozialrecht: wenn es zu Erstattungen kommt, welche aus mtl. Vorauszahlungen stammen, dürfen die Erstattungen dann auch nur mit 1/12 verrechnet werden und nicht mit 12/12. Also darf der Erstattungsbetrag nur mit 1/12 mtl. verrechnet werden. Dies gilt z. B. auch für Steuererstattung aus der Einkommensteuererklärung.
Daher sofort Widerspruch gegen eine vollständige Verrechnung einlegen.
MfG  USKO

Hallo,

da ich ein Guthaben von 140,- Euro aus der Betriebskostenabrechnung hatte.

Wenn Du das Guthaben ausgezahlt bekommen hast, dann hattest Du doch in einem Monat vor der Anrechnung irgendwie 140,-€ zu viel.

16BIT

Hallo - dafür ist eigentlich keine andere Regelung vorgesehen, denn wenn du ein Guthaben hast, dann wurde dir dieses Guthaben ja auch von deinem Vermieter zurück überwiesen. Dieses Geld musst du dann eben für den kommenden Monat , wo dir das Jobcenter es von der Leistung abzieht, zurück legen und somit entsteht dir da auch kein Verlusst. Genau so wird auch dein Jobcenter argumentieren. Was anderes wäre, wenn dein Guthaben an das Jobcenter direkt zurück gegeben wurde - dann müsste man dir deinen normalen Betrag auszahlen, ohne Abzug, das ja dann das Jobcenter die Rückerstattung bereits hat. Falls du nun das Guthaben berits ausgegeben hast und im kommenden Monat weniger ausgezahlt wird, kannst du nur versuchen, dem Jobsender zu erklären, für was du dringend diese Rückzahlung benötigt hast und ob man ausnahmsweise diese 140 Euro in Raten monatlich von deinem Geld abzieht. Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es aber nicht.

Nein, da gibt es weder ein Formular, noch einschlägige Verwaltungsvorschriften und/oder eine gesetzliche Regelung, die eine Ratenzahlung orschreibt oder zulässt.
Hier kann nur ein formloser Antrag gestellt werden.
Allerdings wird dieser sinnlos sein, denn wenn ein Guthaben erzielt wurde, ist dieses Guthaben ja auch monetär vorhanden. Der Ausgleich ist also gegeben.
Es bleibt nur zu überprüfen, ob dieses Guthaben auch zu 100% verrechnet werden darf oder durfte.
Ich rate den Widerspruch gegen die Verrechnung an.