Guten Tag,
Das Jobcenter hat für den Monat Oktober meine Leistungen um ca. 140,- Euro gekürtzt, da ich ein Guthaben von 140,- Euro aus der Betriebskostenabrechnung hatte.
nach Abzug des Guthabens bleiben mir nur noch ca. 170,- Euro.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, wenn möglich mit Paragraphen, oder einen speziellen Antrag um den Betrag in Raten von Seiten des Amtes abzuziehen.
Danke für Ihre Antworten