Abzug des Kindergeldes bei Minijob ?

Hallo, bin alleinerziehend und z.Zt. auf Hartz4. Wollte mit 345 Eurojob meine Lage verbessern und die üblichen 100 Euro plus 20% vom Rest behalten. Jetzt höre ich beim Job Center, dass das Kindergeld meines Sohnes abgezogen wird und ich statt der erwarteten 152 Euro NUR 30 EURO behalten darf ??? Stimmt das ??? Ich bin verzweifelt ! Danke für Ihre Antwort.

@Sarasvati,
das Kindergeld ist Einkommen und wird mit den Hartz IV Leistungen verrechnet.
Siehe hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53…

mfg falko

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen.

Ich schicke Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr…

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php…

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

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Zuverdienst / Nebenverdienst

Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.

Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.

Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.

Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähigen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.
Ausnahme für Einkommen aus Schülerjobs im den Ferien ab Juni 2010

Ab dem 01. Juni 2010 ist Erwerbseinkommen von Schülern an allgemeinbildenden oder berufsbildenen Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten, nicht bedarfsmindernd anzurechnen, sofern das Einkommen einen Betrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt und in den Schulferien in einem Zeitraum von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wurde (weitere Informationen zur Anrechnung von Ferienjob-Einkommen).
geringfügige Beschäftigung (400 Euro Job oder Minijob)

In dieses Konzept fügen sich auch die im Wege des Hartz I Gesetzes geänderte Regelung zur geringfügigen Beschäftigung (so genannte 400 Euro Jobs oder Mini - Jobs).

Diese müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse auch der Sozialversicherung gemeldet werden. Die Anrechnung auf die Leistungen im Rahmen des ALG II erfolgen nach den oben stehenden Regeln.

Näheres finden Sie in unseren Informationen über geringfügige Beschäftigungen.
was zählt bei der Berechnung als Einkommen?

Häufig stellt sich die Frage, ob alle Einnahmen des Leistungsempfängers als Einkommen bei der Berechnung berücksichtig werden. Auf den folgende Seiten wird im Detail behandelt, was genau als Einkommen zählt , und welche Einnahmen nicht angerechnet werden

Bei der Anrechnung eines etwaigen Einkommens im Rahmen der Berechnung des ALG II Anspruchs findet das sogenannte Zuflussprinzip Anwendung. Hiernach wird für die Anrechnung auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs abgestellt. Daher können beispielsweise auch Entgelte aus Erwerbstätigkeit als Einkommen angerechnet werden, wenn diese vor dem Bezug von ALG II erwirtschaftet, aber erst im Bezugszeitraum ausgezahlt worden sind.
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VGW 27

Hallo,

zwar kenne ich mich mit Kindergeld nicht aus, aber eine ähnlich lächerliche Summe kam bei mir auch hinten heraus, als mich meine Firma auf Kurzarbeit geschickt hat und ich mich nach einem Nebenjob erkundigt habe. Die wenig einleuchtende Antwort lautete, ich wäre ansonsten gegenüber meinen Kollegen im Vorteil.

In kaum verklausulierten Worten erklärte ich dem Mitarbeiter vom HiobCenter, daß ich durch diese Regelung geradezu gezwungen werde, schwarz abeiten zu gehen!

Du könntest höchstens mal an dein zuständiges Sozialgericht anschreiben und denen den Fall schildern. Vielleicht hat ja einer der Herren Richter ein Einsehen, und die Regelung wird nachgebessert. Ist ja schon ein wenig in dieser Richtung passiert.

LG

Martin

Hallo,

Sie müssen nicht verzweifeln :smile:)

Kindergeld erhalten Sie als Kindergeldberechtigte. Es wird auf den Bedarf des Sohnes angerechnet bis zum 18. Lebensjahr. Vom 18. bis 25. Lebensjahr, wenn er eine Schul- oder Berufsausbildung macht oder studiert. Oder Sie können nachweisen, dass Sie im das Kindergeld geben. Behalten Sie es, dann wird es auf Ihren Bedarf angerechnet, jedoch ohne Pauschale in Höhe von 30 EUR.
Wenn Sie zusätzlich einen Job auf 400-EUR-Basis ausüben, wird Kindergeld in voller Höhe angerechnet, da das Einkommen schon mit FReibeträgen bereinigt wird.
Das heißt, das Jobcenter rechnet nicht das komplette Netto als Einkommen an.

… das ist ja garade der beschiss, mit dem den hatzIV- abhängigen das fell über die ohren gezogenc wird ! das kindergeld zählt witzigerweise als einkommen und ein zuverdienst geht dadurch automatisch in den schornstein. total ungerecht, aber so will es nun mal das gesetz. bleibst du zuhause und machst gar nichts, gehts dir kaum schlechter, als wenn du dir jeden tag die hacken abrennst.

Hallo,

die Anrechnung des Kindergeldes hat nichts mit dem Einkommen aus Nebenverdienst zu tun. Wenn Du den Nebenverdienst nicht hättest, würde das Kindergeldes Deines Sohnes auch angerechnet werden. Der Abzug des Kindergeldes ist ganz regulär. Und von Deinem Verdienst kannst Du, wie selber schon gesagt, 100,00 Euro und von dem Rest 20% selber behalten. Sonst einfach noch mal selber ei dem Sachbearbeiter vorsprechen und erklären lassen.

Viele Grüße

Hi Sarasvati,

Kindergeld ist Einnahme im Sinne des SGB. Aber das müsste schon vorher angerechnet worden sein. Wenn die Berechnung für Hartz IV angefertigtw wird, muss da schon das Kindergeld berücksichtigt worden sein. Warum erst jetzt?

In jedem Fall würde ich dem Sachbearbeiter in der ARGE ganz klar erzählen, dass Du für 30 EUR nicht arbeiten gehst. Ich würde das so ausdrücken: „Wenn der Arbeitgeber so tut, als würde er mich bezahlen, tut ich so, als würde ich arbeiten. Ob das der AG lange mitmacht, darf bezweifelt werden.“ Anderseits kannst Du Werbungskosen geltend machen. Oder Existenz gründen und als Sumunternahmer arbeiten. Dann kannste sogar alles = 100% behaltenund Du wirdt für den AG interessanter, weil er keine Sozialabgaben abführen muss. Aber dafür musst Du ein bisschen Büro können. Also „kleine Buchführung“. Ich biete Kurse und Einzelcoaching an, aber nur hier in der Regieon Aachen (googel mal nach "Pühringer, Würselen, DOWAS).

Ansonsten bleibt nur: a) Fristwahrend Widerspruch enlegen und dann b) Beratungsschein vom Gericht holen und c) damit zu einem Anwalt für Sozialrecht / Harzt IV gehen (hier inserieren immer 2 Anwälte in der Tageszeitung - sind beide zu empfehlen, da sie praktisch nur das machen und sich deshalb gut auskennen).

Liebe Grüße und nur Mut, bei totaler Verzweiflung kannste mich auch anrufen (Kontaktdaten wie oben googeln).

Liebe Grüße,
W. Pühringer

Generell wird Kindergeld als Einkommen angerechnet, das stimmt leider. Allerdings würde ich mal nachprüfen, ob die nicht zuviel abgezogen haben. Passiert öfters, als man denkt. Die ARGE bescheißt auf gut deutsch und da sollte man auf der Hut sein.

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute sehe und daher nachfrage, ob Ihre Anfrage noch aktuell ist. Vielen Dank und
herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch