Hallo, hoffe, daß hier jemand ein bischen mehr Ahnung hat als ich!
Ist bei jeder Art Lebensversicherung bei Fälligkeit ein prozentualer Betrag an die Krankenkasse zu zahlen? Wenn ja, weiß jemand, wie hoch der Prozentsatz ist?
Bedanke mich schon mal herzlich!
Gruß gaby
Das hängt davon ab, ob man pflichtversichert oder freiwillig versichert ist oder ob eine rein private oder eine (auch nur ursprünglich) betriebliche Lebensversicherung vorliegt.
Bei freiwillig Versicherten kann die Kasse auf alle Arten von Einkünften (auch private Lebens- und Rentenversicherungen) Beiträge erheben. Und zwar bis zum vollen Beitragssatz.
Bei Pflichtversicherten (insbesondere Rentnern in der KVdR) ist das genau geregelt: nur für Betriebliche Lebens- und Rentenversicherungen, der Beitragssatz für Renten und Kapitalzahlungen liegt derzeit bei ca. 8% + Pflegeversicherung.
Das Vorgehen bei ehemaligen betrieblichen Versicherungen, die privat fortgesetzt wurden, war Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. Hier muss unter bestimmten Voraussetzungen der Kapitalbetrag aufgeteilt werden.
Alle selbst gezahlten Beiträge werden aber durch die jährliche Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.
Ich war eben zu schnell.
Auch bei Pflichtversicherten gilt für die meisten Versorgungsbezüge der volle Beitragssatz von derzeit 15,5 %.