das ganze Thema Kindesunterhalt ist ganz schön kompliziert und ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich alles richtig verstehe.
Meine Frau und ich leben getrennt und wir haben einen 6jährigen Sohn. Wir haben zusammen (als wir noch zusammen waren) einen Kredit aufgenommen, für den wir monatlich (ca 420 Euro) bezahlen. Da mein Frau zur Zeit kein Einkommen hat (nur Krankengeld) kann sie „ihren“ Teil nicht bezahlen; also übernehme ich das mit. Sie wird wohl auch in nächster Zeit nicht in der Lage sein, einen Teil zu begleichen.
Wenn ich die „berufsbedingten Aufwendungen“ und den Tilgungsbetrag von 420 Euro von meinem Gehalt abziehe; liege ich bei 980 Euro! Bedeutet dies nun,dass ich keinen Unterhalt zahlen „muss“ und sich meine Frau an das Jugendamt wg. dem Unterhalt wenden muss? Oder wie verhält sich das Ganze und wo kann sich meine Frau hinwenden, um finanzielle Hilfe zu erhalten?
wenn das krankengeld ausläuft hat deine frau anspruch auf alg-leistungen!
was den unterhalt angeht ,stimmt es zwar das es diesen sogenannten selbstbehalt gibt…aber unterhalt hat laut gesetz vorrang vor einem kredit !
selbst wenn du die volle kreditrate zahlst und deine frau beim jugendamt einen antrag auf unterhaltsvorschuss stellen würde ,müsstest du die uvg-leistungen zurückzahlen und letzten endes bleibst du auf den kosten sitzen!
was du konkret jetzt machen kannst ist…zur bank gehen und fragen ob sie die raten runtersetzen bzw die laufzeit verlängern das macht eigentlich jede bank ,den das ist besser für sie als wenn sie gar kein geld bekämen …mit der neuen ratenvereinbarung und deinen lohnabrechnungen+nachweise sonstiger lebenshaltungskosten gehst du zum jugendamt und lässt den unterhalt festsetzten !die rechnen dann ganz genau aus in welcher höhe du unterhalt zahlen kann und musst !
zum bank termin nimmst du am besten deine frau mit und lässt den offenen kreditbetrag spliten ,du die hälfte sie die hälfte oder so …dann hast du nicht alle kosten auf dir sitzen!
Hallo Chris,
du mußt weiter für dein Kind Unterhalt zahlen.Kindesunterhalt geht vor alles andere.Da dein Selbstbehalt bei 900€ liegt bist du noch gut dabei.
Da deine Frau Krankengeld bekommt,kann sie von keiner anderen Stelle mit finanzielle Hilfe rechnen.
gemeinsame Schulden sind nicht auf den Unterhalt anrechenbar. Entweder versuchst du bei der Bank die Schuld auf euch beide aufzuteilen, oder du bittest die Bank die Höhe der Raten zu reduzieren und musst die Hälfte deiner Frau einklagen (bei deiner Frau versteht sich) aber auf keinen Fall darfst du auf den Unterhalt anrechnen.
das Jugendamt kann die Beistandschaft für den 6 jährigen Sohn, der bei der Mutter lebt übernehmen. Die Höhe des Unterhaltes ist in der Düsseldorfer Tabelle hinterlegt.
Richtig ist, das vom durchschnittlichen Nettoeinkommen (incl. Sonderzahlungen, Steuererstattungen, Weihnachtsgelder usw.) Krankheits- und berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Kredite, können ebenso zum Abzug gebracht werden. Der notwenige Selbstbehalt ist in der Tabelle auf 900 Euro festgelegt. Dort ist eine Warmmiete von 360 Euro enthalten.
Gruß
blackdaniel
Wenn die Miete nicht höher liegt und das bereinigte Nettoeeinkommen nicht größer als 980 Euro ist bekommt die Mutter 80Euro plus das monatliche Kindergeld.
Wenn die Einnahmen der Mutter für den Lebensunterhalt nicht ausreichen kann sie bei den entsprechenden Ämtern Sozialgeld beantragen (Wohngeld, Sozialhilfe usw.)
Ich habe jetzt leider sehr unterschiedliche Auskünfte erhalten, so dass ich nun der Ansicht war, dass der Kreditbetrag nicht abgezogen werden kann; jedenfalls nicht bei der Berechnung zum Selbstbehalt!
Habe ich das also richtig verstanden,dass in dem bereinigten Nettoeinkommen, die Kreditrate berücktsichtigt werden kann?!? (Bsp. Gehalt 1500 - 5% Pauschale - Kreditbetrag 440 Euro = bereinigtes Einkommen =985 Euro)?!? Und ich somit nur noch 85 Euro Unterhalt zahlen „muss“ (nicht falsch verstehen; ich will zahlen, stoße halt nur an meine Grenzen)!
also die Sache mit den aus der Ehe resultierenden Schulden ist recht kopmpliziert, weil es dort verschiedene Auffassungen der Gerichte gibt.
In der Theorie ist es so, dass sie die Hälfte der Schulden von ihrem Einkommen abziehen können (also den Teil den Sie für ihre Frau bezahlen, alles andere über 900 geht an ihren Sohn und ihre Noch-Frau.
Es kann allerdings schwierig werden, wenn die ARGE da eine Rolle spielt. Ich gehe davon aus, dass Sie also mtl. 1400 Euro verdienen. Wenn ihre Frau kein Einkommen hat, bleibt ihr nichts anderes übrig als Hartz4 zu beantragen. Allerdings wird dann die ARGE zuerst auf Sie zurückgreifen, sich ihre Gehaltsnachweise schicken lassen und Sie auffordern, alles über ihrem Selbstbehalt von 900 Euro an Ihre Frau und ihren Sohn zu zahlen. Die ARGE akzeptiert keine Schulen, egal wer sie gemacht hat und egal wer Sie zahlt. Die ARGE wird „Ihre Zahlung“ dann lediglich aufstocken.
Mit dem Jugendamt und Unterhalt ist das so eine Sache. Ihre Frau kann Unterhaltsvorschuss beantragen, jedoch müssen Sie diesen so bald Sie können cent für cent zurückzahlen.
Sie müssten laut Düsseldorfer Tabelle 274 € Unterhalt an Ihren Sohn zahlen. Ziehen wir die Hälfte der Schulden von Ihrem Einkommen ab, bleibt es bei 274 Euro (1190 € Einkommen), alles was dann übrig bleibt geht an Ihre Frau.
Sehr komplieziert also… Vielleicht wäre es ratsam einen Titel beim Jugendamt zu machen (um so niedriger um so besser), den dann die ARGE akzeptieren muss. Allerdings gilt dieser Titel dann für immer. Einen Titel kann man nur durch eine Kläge ändern wenn die Kindesmutter einer Abänderung nicht zustimmt.
ganz so einfach ist das eben nicht zu beantworten. Die Gerichte verlangen meist, dass man - wenn es um minderjährige Kinder geht - den Kredit streckt. Auch spielt es eine Rolle für was der Kredit war und wer den damit finanzierten Gegenstand benutzt. Benutzt Du selber z. B. das Auto, hast Du mit dem Kredit ja einen Wertgegenstand für Dich geschaffen. Wird oftmals dann nicht voll anerkannt - meist kann man nur die Zinsen als einkommensmindernd einrechnen lassen.
Also bei der Bank SCHRIFTLICH anfragen, ob die mit einer längeren Laufzeit und dafür kleineren Raten einverstanden sind.
Die schriftliche Antwort der Bank ist dann ein wichtiges Beweisstück, wenn es bei Gericht/Jugendamt um die Frage der Leistungsfähigkeit geht.
Die Mutter kann sich, wenn Ihr getrennt lebt, an die Unterhaltsvorschusskasse (ist beim Jugendamt) auf Unterhaltsvorschuss wenden.
Das Jugendamt wird aber versuchen, das verauslagte Geld wieder bei Dir einzutreiben.