Abzug hälftiges Kindergeld vom Unterhalt rechtens?

Guten Morgen,

folgende Frage:

ein Vater zahlt 142% des Regelunterhaltes für seine 3,5 jährige Tochter (ist Abteilungsleiter und verdient 75.000,- € brutto) und zieht sich natürlich das hälftige Kindergeld ab. Zahlung ist somit monatlich 213,- €. Auf Wunsch des Vaters besteht seit 1,5 Jahren Jahren kein Kontakt zu seinem Kind, er will „seine Ruhe“. Nun ist doch das Kindergeld für die Aufwendungen der Eltern im Zusammenhang mit dem Kind. Er hat aber KEINERLEI Aufwendungen außer 213,- € Barunterhalt. Er kommt nicht, er ruft nicht an, es git keine Karte, keine Geschenke zu Geburtstagen/Weihnachten etc. Die alleinerziehende Mutter arbeitet Teilzeit 30 Stunden und hat ein entsprechend niedriges Einkommen, 77,- € monatlich mehr würden mit Sicherheit dazu beitragen, dass es dem Kind finanziell besser ginge. Vollzeit arbeiten ist wegen der Betreuung des Kindes nicht möglich.

Frage: ist es da überhaupt rechtens, das sich der Vater 77,- € Kindergeld abzieht? Letzendlich kann er dieses Geld doch nur für SICH ALLEIN verwenden, und das widerspricht doch dem Zweck des Kindergeldes, oder?
Ich habe dazu schon reichlich gegoggelt, finde aber keine Rechtssprechung für so einen Fall. Weiß hier jemand mehr?

Danke schon mal und schöne Grüße
Phinja

Guten Morgen,

folgende Frage:

ein Vater zahlt 142% des Regelunterhaltes für seine 3,5
jährige Tochter (ist Abteilungsleiter und verdient 75.000,- €
brutto) und zieht sich natürlich das hälftige Kindergeld ab.

Ist sein Recht. Es steht beiden Elternteilen zu.

Zahlung ist somit monatlich 213,- €. Auf Wunsch des Vaters
besteht seit 1,5 Jahren Jahren kein Kontakt zu seinem Kind, er
will „seine Ruhe“.

Vor wem; der Mutter oder dem Kind?

Nun ist doch das Kindergeld für die
Aufwendungen der Eltern im Zusammenhang mit dem Kind.

Korrekt.

Er hat
aber KEINERLEI Aufwendungen außer 213,- € Barunterhalt. Er
kommt nicht, er ruft nicht an, es git keine Karte, keine
Geschenke zu Geburtstagen/Weihnachten etc. Die
alleinerziehende Mutter arbeitet Teilzeit 30 Stunden und hat
ein entsprechend niedriges Einkommen, 77,- € monatlich mehr
würden mit Sicherheit dazu beitragen, dass es dem Kind
finanziell besser ginge. Vollzeit arbeiten ist wegen der
Betreuung des Kindes nicht möglich.

Wieso soll eine Vollzeitarbeit nicht möglich sein. Tausende andere Mütter sind in der Situation, dies zu müssen. Ob der Mehrverdienst oder das um 77,- EUR höhere Einkommen der Mutter dazu beitragen würde, dass es dem Kind finanziell besser ginge ist ungewiss.

Wie lautet die Definition für „finanziell besser“?

Frage: ist es da überhaupt rechtens, das sich der Vater 77,- €
Kindergeld abzieht?

Siehe oben.

Letzendlich kann er dieses Geld doch nur
für SICH ALLEIN verwenden, und das widerspricht doch dem Zweck
des Kindergeldes, oder?

Ob er es für sich allein verwendet oder es für sein Kind anspart ist ungewiss. Zweckentfremdeung des Kindergeldes ist auch bei Zahlung an die Mutter nicht ausgeschlossen. Auch die Mutter könnte es für SICH ALLEIN verwenden. Kann der Vater die Ausgaben der Mutter für das Kind nachgewiesen bekommen?

Zweckentfremdung ist geradezu alltäglich in Deutschland, da Kindergeld auch von den alleinerziehenden Müttern für deren Lebensunterhalt mit eingesetzt wird. Insbesondere wenn mehrere Kinder, mehrere Unterhaltszahlungen besserverdienender Erzeuger, gegeben sind.

Guten Morgen,

folgende Frage:

ein Vater zahlt 142% des Regelunterhaltes für seine 3,5
jährige Tochter (ist Abteilungsleiter und verdient 75.000,- €
brutto) und zieht sich natürlich das hälftige Kindergeld ab.

Ist sein Recht. Es steht beiden Elternteilen zu.

Und wofür? Um sich davon sein Bier zu kaufen?

Zahlung ist somit monatlich 213,- €. Auf Wunsch des Vaters
besteht seit 1,5 Jahren Jahren kein Kontakt zu seinem Kind, er
will „seine Ruhe“.

Vor wem; der Mutter oder dem Kind?

Muss ich darauf antworten?

Nun ist doch das Kindergeld für die
Aufwendungen der Eltern im Zusammenhang mit dem Kind.

Korrekt.

Er hat
aber KEINERLEI Aufwendungen außer 213,- € Barunterhalt. Er
kommt nicht, er ruft nicht an, es git keine Karte, keine
Geschenke zu Geburtstagen/Weihnachten etc. Die
alleinerziehende Mutter arbeitet Teilzeit 30 Stunden und hat
ein entsprechend niedriges Einkommen, 77,- € monatlich mehr
würden mit Sicherheit dazu beitragen, dass es dem Kind
finanziell besser ginge. Vollzeit arbeiten ist wegen der
Betreuung des Kindes nicht möglich.

Wieso soll eine Vollzeitarbeit nicht möglich sein. Tausende
andere Mütter sind in der Situation, dies zu müssen. Ob der
Mehrverdienst oder das um 77,- EUR höhere Einkommen der Mutter
dazu beitragen würde, dass es dem Kind finanziell besser ginge
ist ungewiss.

Nimm’ es als gegeben hin, dass eine Vollzeitarbeit nicht möglich ist. Das zu erklären würde hier den Rahmen sprengen. Und nimm’ es als gegeben hin, dass es dem Kind mit 77,- € besser ginge als ohne.

Wie lautet die Definition für „finanziell besser“?

Zum Beispiel nicht nur Schuhe von Discounter kaufen, auch mal spontan eine Kugel Eis kaufen und nicht zu überlegen, ob man sich das leisten kann. Solche Dinge.

Frage: ist es da überhaupt rechtens, das sich der Vater 77,- €
Kindergeld abzieht?

Siehe oben.

wo genau, sehe noch nicht, wo das rechtens ist?

Letzendlich kann er dieses Geld doch nur
für SICH ALLEIN verwenden, und das widerspricht doch dem Zweck
des Kindergeldes, oder?

Ob er es für sich allein verwendet oder es für sein Kind
anspart ist ungewiss. Zweckentfremdeung des Kindergeldes ist
auch bei Zahlung an die Mutter nicht ausgeschlossen. Auch die
Mutter könnte es für SICH ALLEIN verwenden. Kann der Vater die
Ausgaben der Mutter für das Kind nachgewiesen bekommen?

Bei dem Vater ist es GEWISS.

Zweckentfremdung ist geradezu alltäglich in Deutschland, da
Kindergeld auch von den alleinerziehenden Müttern für deren
Lebensunterhalt mit eingesetzt wird. Insbesondere wenn mehrere
Kinder, mehrere Unterhaltszahlungen besserverdienender
Erzeuger, gegeben sind.

wird es dadurch legal?

Was mich noch interessiert: aus welcher Warte beziehst Du Deine Erkenntnisse, aus der Warte einer Vollzeit tätigen Alleinerziehenden, wo der Vater jeglichen Kontakt zum Kind verweigert, oder aus der Sicht eines zahlenden Vaters? Rein interessehalber, um die Qualität Deiner Antworten beurteilen zu können.

Trotzdem vielen Dank!
Grüße
Phinja

Hi Phinja!

schau mal hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…

vielleicht hilft Dir das bei der Beantwortung der Frage weiter?!

LG Ulli

Danke schön, Ulli,

den Artikel hatte ich schon gesucht, ich fand nur einen Hinweis darauf aber den Artikel selbst nicht.

Das hilft mir schon mal sehr!

LG
Phinja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da schwingt noch soviel Groll und Hass mit in Deiner Schilderung,
dass Du kaum eine hilfreiche Antwort erwarten kannst. In so einem
Fall ist imho nur der Weg zum Anwalt hilfreich, der kann sich
nämlich im Gegensatz ein Bild von den Fakten machen und muss sich
nicht auf offensichtlich stark gefärbte Schilderungen verlassen.

.m

Sehr richtig, Malte.
Sehr richtig.