Die Ehepartner X haben während ihrer mittlerweile geschiedenen Ehe ein Haus gekauft und dazu ein Darlehen aufgenommen. Mann X ist nach der Scheidung unterhaltspflichtig für das gemeinsame Kind, das bei Frau X lebt. Mann X lebt nach wie vor in dem o.g. Haus.
1.) Kann X die gesamten Darlehenskosten (also Tilgung und Zinszahlung) einkommensmindernd ansetzen oder nur die Zinsen? Es gibt Veröffentlichungen, die besagen, dass u.U. 4% der Tilgung zur Altersvorsorge abgesetzt werden können, aber nur, wenn es keine andere Altersvorsorge gibt…
2.) Was ist mit anderen im Zusammenhang mit dem Haus stehenden Kosten, also z.B. Instandhaltung und Modernisierung? Gibt es Pauschbeträge, falls X keine Belege hat bzw. nicht vorlegen will?
3.) Wie kann der (einkommenserhöhende) Wohnwert realistisch ermittelt werden?
1.) Kann X die gesamten Darlehenskosten (also Tilgung und
Zinszahlung) einkommensmindernd ansetzen oder nur die Zinsen?
Es gibt Veröffentlichungen, die besagen, dass u.U. 4% der
Tilgung zur Altersvorsorge abgesetzt werden können, aber nur,
wenn es keine andere Altersvorsorge gibt…
Wie bereits oben erwähnt: Zinsen ja, Tilgung natürlich nicht da diese ja Vermögen bildet und nicht mindert.
Altersvorsorge in begrenztem Rahmen.
2.) Was ist mit anderen im Zusammenhang mit dem Haus stehenden
Kosten, also z.B. Instandhaltung und Modernisierung? Gibt es
Pauschbeträge, falls X keine Belege hat bzw. nicht vorlegen
will?
Nein. Lediglich Kosten die ein Mieter NICHT tragen muß können einkommensmindernd wirken.
Wenn der Pflichtige keine Belege vorlegen will, dann kann er auch nichts geltend machen.
Pauschale gibt es für berufsbedingte Aufwendungen, was darüber ist muß nachgewiesen werden.
3.) Wie kann der (einkommenserhöhende) Wohnwert realistisch
ermittelt werden?
Örtlicher Mietspiegel und/oder vergleichbare Wohnungen in der Umgebung.