Abzug Pauschkosten bei Einkünfte aus selbst. Arb

Hallo,
ich bin Physiotherapeutin und arbeite neben meiner Festanstellung freiberuflich für einen Sportverband.
In meiner letzten Steuererklärung, die von einem Steuerberater gemacht wurde, hat dieser 25% Pauschalkosten vom tatsächlichen Gehalt abgezogen. Dies wurde vom Finanzamt damals akzeptiert.

In meiner aktuellen Steuererklärung (diese habe ich selbst, ohne Steuerberater gemacht) habe ich genau das gleiche gemacht.

Einkünfte gesamt 11.970,-€
./. 25% Pauschal 2993,-€
angegeben als Einkünfte aus selbst. Arbeit: 8.977,-€

Identisch hatte das auch mein Steuerberater in der Erklärung davor gemacht - wo es ganz normal so durchging.

Nun bekomme ich den Steuerbescheid mit dem Vermerk: „Als Höchstbetrag bei selbst. Arbeit wurden Euro 612 angesetzt.“

Wieso ging es denn beim letzten Mal und dieses Mal nicht? Liegt das im Ermessen des Prüfers?
Und nun? Alle Kosten explizit nachweisen?

Bin für jeden Tip dankbar.
Grüße
alex_123

So weit ich weis,

Bei hauptberuflich Selbständigen, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit beträgt der Pauschalabzug 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2.455 EUR jährlich.
Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit), beträgt der Pauschalabzug 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 EUR jährlich.

Der Höchstbetrag von 614 EUR kann für jede Nebentätigkeit, die unter die Vereinfachungsregelung fällt, nur einmal gewährt werden.

Hallo Alex, kann Dir leider nicht helfen.

Gruß Claus

Hallo Alex,
ich denke dass es sich in Deinem Fall um die Betriebsausgabenpauschale handelt.
Es kommt dabei auf die Art der Selbständigkeit an, siehe in den ESt-Hinweisen -H143 zu §18EStG, ab 2005 H18.2-.

Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30% der Einnahmen pauschal ohne Beleg als Betriebsausgaben abgesetzt werden, maximal allerdings 2.455 €.

Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit, auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, können maximal 25% der Einnahmen pauschal ohne Beleg abgesetzt werden, maximal allerdings 614€.

Tagespflegepersonen können pro vollzeitbetreutem Kind pro Monat 300 € als Betriebskosten abziehen.

Ich hoffe das hilft weiter!
Gruss
achim

Hallo,
Ihre Anfrage ging - leider wieder mal - an den falschen
Ansprechpartner!

mfg
JoMoe

Hallo Alex.
Sorry - nicht mein spezielles Gebiet. Bitte wende dich an einen anderen Kollegen.
Gruß

Hallo,
ich bin kein Steuerberater, deshalb ist es für mich
schwierig Detailfragen betreffend Steuern korrekt zu beantworten. Da es sich doch um eine ziemliche Differenz handelt, würde ich in jedem Fall Einspruch
erheben. Bitte beachten Sie die Fristen. Selbstverständlich können Sie darauf hinweisen, dass
Sie die entstandene Diskrepanz nicht verstehen. Es wäre
natürlich vorteilhaft, wenn schriftliche Belege vorhan-
den wären. Auch wenn Sie darüber nicht vollständig ver-
fügen, könnte es Ihnen helfen, wenn Sie dem F.A. nach-
vollziehbar die Höhe Ihrer Auslagen begründen können.

Hallo Alex, die Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren, da ich es genaus so halte. Mein ehemaliger Steuerberater hat über mehrere Jahre die gleichen Pauschalsätze angegeben, die ich identisch in meine Steuererklärungen übernehme. Bisher kam nie etwas Gegenteiliges vom FA. Der Pauschsatz ist bei mir aber nicht ganz so hoch, weder in Prozenten noch als Zahl.

LG Hendrik

Hallo alex_123,

meines Wissens nach gibt es diese Pauschale eigentlich nur bei nebenberuflich wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeiten und dann auch nur begrenzt auf € 614.
Im Hauptberuf erhöht sich diese Pauschale auf 30%, max. € 2.455.

Würde vorschlagen, evtl noch mal mit StB sprechen oder/und Betriebsausgaben einzeln auflisten und beim Finanzamt Änderung des Einkommensteuerbescheid beantragen (Enspruch)und neue Gewinnermittlung beifügen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen,

viele Grüße
hjs

Hallo!

Leider kann ich da nicht weiterhelfen :frowning:

LG