Der Arbeitnehmer macht ein berufsbegleitendes Masterstudium, bei dem die Hochschule einen Vertrag mit dem Arbeitgeber schließt in dem vereinbart wird, dass ein Beitrag von 500 Euro pro Semester durch den Arbeitgeber an die Hochschule zu zahlen ist. Die Rechnung der Hochschule geht somit an den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Arbeitnehmer, dass er ihm die 500 Euro 1x pro Semester vom Gehalt abzieht. Der Arbeitgeber sitzt übrigens in Ba-Wue, falls relevant.
Muss der Arbeitgeber die 500 Euro vom Nettogehalt abziehen? Oder kann er sie auch vom Bruttogehalt abziehen und somit sich und dem Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sparen?
Ich bin nicht sicher, ob folgende Links das Thema treffend behandeln:
http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=15&softlin…
http://www.haufe.de/steuern/newsDetails?newsID=12507…
Könntet ihr eure Antworten evtl. mit Literatur belegen, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vorlegen kann? Danke.