Folgender Fiktiver Fall:
Mieter beschaedigt den Boden, allerdings durch vertragsgemaessen Gebrauch. Mieter meldet den Schaden (ohne das eine Verschlimmerung eintrat) 3 Monate nach Eintritt. Der Mietvertrag sagt aus, dass dann der Schaden vom Mieter zu tragen sei. VM schaetzt den Schaden, als wuerde dieser direkt behoben werden (anfahrt, etc), laesst diesen aber nicht beheben und zieht den betrag der Mietkaution ab.
rechtens?
noch eine Ergaenzung: Zwischen Abzug und Schadensmeldung stehen 6 Monate.
Folgender Fiktiver Fall:
Mieter beschaedigt den Boden, allerdings durch
vertragsgemaessen Gebrauch. Mieter meldet den Schaden (ohne
das eine Verschlimmerung eintrat) 3 Monate nach Eintritt. Der
Mietvertrag sagt aus, dass dann der Schaden vom Mieter zu
tragen sei.
OK
VM schaetzt den Schaden, als wuerde dieser direkt
behoben werden (anfahrt, etc),
Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber warum beseitigt Mieter den Schaden nicht selber, oder holt selbst Angebote ein?
laesst diesen aber nicht
beheben
Solange der Mieter in der Wohnung lebt hat er Anspruch auf Mängelbeseitigung, für die er ja aufgekommen ist. Wenn Mieter ausgezogen ist, muß es ihm egal sein, was VM macht
und zieht den betrag der Mietkaution ab.
Das doch nur, wenn der Mieter gerade auszieht, sonst würde der VM das Geld dem Mieter direkt in Rechnung stellen.
Wolfgang D.
der Boden ist seit 30 Jahren nicht gemacht worden, jetzt soll ich dafuer aufkommen, den Boden in einen aus meiner Sicht neuwertigen zustand zu versetzen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Frage und Sachverhalt müssten präzisiert werden
Mieter beschaedigt den Boden, allerdings durch vertragsgemaessen Gebrauch.
Dieser Satz trägt in sich einen Widerspruch.
Ein Schaden/eine Beschädigung zieht eine Beseitigungspflicht oder Schadensersatzpflicht des Verursachers nach sich > z.B. § 823 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Übliche Abnutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch sind i.d.R. vom Vermieter hinzunehmen > § 535 BGB
Man müsste also genaueres zu der „Verschlechterung“ wissen - war’s nun ein Schaden oder nur übliche Abnutzung durch vertragsgemässen Gebrauch?