Wenn bei der Grundsicherung bisher 180,- Euro Unterhaltsleistung eines Elternteils abgezogen wurden, diese Unterhaltsleistung jetzt aber nachweislich nicht mehr gezahlt wird. Darf das Amt diese Leistung dann weiterhin abziehen?
Wer kann Elternunterhalt für Volljährige berechnen?
Wird Kindergeld bei der Grundsicherung abgezogen?
Danke für die Antworten