Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers

Hallo,
ich habe einige grundsätzliche Fragen bzgl. der Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers in 2006 und 2007

Angenommen ein Freiberufler oder Unternehmer nutzt ein häusliches Arbeitszimmer in 2006 mehr als 50% für die berufliche Tätigkeit, da kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Arbeitszimmer entspricht z.b. 1/3 der Fläche der Mietwohnung des Steuerpflichtigen. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer (Warmmiete und Strom) betragen anteilig jedoch mehr als „der begrenzte Abzug von 1.250 Euro“ im Jahr.

  1. Kann der Freiberufler oder Unternehmer die tatsächlichen Kosten des häusliches Arbeitszimmers in seiner Einnahmen-Überschußrechnung 2006 als Betriebskosten abziehen?

  2. Darf nur der begrenzte Abzug von 1.250 Euro in der Einnahmen-Überschußrechnung 2006 als Betriebsausgaben abgezogen werden?

  3. Auf der Seite des Finanzministeriums habe ich gelesen, dass in den meisten Fällen ab 2007 das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr anerkannt wird. Der begrenzte Abzug von 1.250 Euro entfällt. Können 2007 von Freiberuflern oder Unternehmern tatsächlich keine Betriebskosten mehr in der Einnahmen-Überschußrechnung 2007 für das häusliche Arbeitszimmer abgezogen werden?

Ich fürchte ich bringe da etwas durcheinander.

Danke für das Interesse

  1. Kann der Freiberufler oder Unternehmer die tatsächlichen
    Kosten des häusliches Arbeitszimmers in seiner
    Einnahmen-Überschußrechnung 2006 als Betriebskosten abziehen?

Nein, da nicht der Mittelpunkt sondern nur mehr als 50% ist der Abzug auf 1250 € begrenzt.

  1. Darf nur der begrenzte Abzug von 1.250 Euro in der
    Einnahmen-Überschußrechnung 2006 als Betriebsausgaben
    abgezogen werden?

Tja, Nr. 2 trifft zu.

  1. Auf der Seite des Finanzministeriums habe ich gelesen, dass
    in den meisten Fällen ab 2007 das häusliche Arbeitszimmer
    nicht mehr anerkannt wird. Der begrenzte Abzug von 1.250 Euro
    entfällt. Können 2007 von Freiberuflern oder Unternehmern
    tatsächlich keine Betriebskosten mehr in der
    Einnahmen-Überschußrechnung 2007 für das häusliche
    Arbeitszimmer abgezogen werden?

Ab 2007 muss das Az. den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellen, um überhaupt noch etwas absetzen zu können. Ob das Az. zu mehr als 50% genutzt wird oder ob kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist ab 2007 völlig egal.

BMF-Schreiben:

Arbeitszimmer bis 2006
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/003,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Arbeitszimmer ab 2007
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/187,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Hallo Oerdiz,
danke für Deine Ausführungen zum Thema Arbeitszimmer. Die Links zum
Bundesfinanzministerium haben die Sache noch untermauert.

Gruss

teranaut