Hallo zusammen,
gesetzt den Fall es gäbe eine Familie, bestehend aus V, M und K.
V und M sind verheiratet und werden zusammen veranlagt, das Kind K ist alleinstehend ohne eigene Kinder.
Ein Schicksalsschlag erfordert die Pflege von M in einem Pflegeheim in einem behüteten Bereich (gerichtlich überprüft). Pflegestufe würde bestehen. Die Erstattung der Pflegeversicherung würde aber die Gesamtkosten der Pflege nicht decken.
V ist Rentner mit vergleichsweise niedrigen Einkünften, M ist Pensionärin mit etwas höheren Einkünften daraus, dazu kämen noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Vermögen. Die Einkünfte aus der Pension von M dürften gerade so reichen, um die Pflegeaufwendungen zu tragen.
K ist Besserverdiener.
Frage:
Was muss die Familie beachten, um steueroptimal die notwendigen Pflegekosten zu tragen?
a) Bis zu welcher Grenze muss zunächst V und M die Kosten tragen? Gibt es eine Grenze, unter die das Resteinkommen von V nicht fallen darf? Muss zunächst das bestehende Vermögen von V+M aufgezehrt werden, bis K unterhaltspflichtig wird?
b) Unter welcher Voraussetzung kann K hier unterstützend helfen? K hat natürlich aufgrund der Steuerprogression Interesse, einen größtmöglichen Anteil an den Pflegekosten zu tragen, sollten sie für K steuermindernd ansetzbar sein.
Danke+Gruß
Jürgen