Hallo Volker,
für Aufwendungen für Altersvorsorge gibt es auch eine Beschränkung, aber die funktioniert anders als die für die Sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Der Höchstbetrag 1.900 € umfasst zunächst Aufwendungen zur Basis-KV und -PV. Wenn er mit diesen nicht erreicht ist, kommen andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Unfall, Zusatzleistungen bei KV und PV) noch oben drauf.
Was „erkennt nicht an“ genau bedeutet, ist auf dem Einkommensteuerbescheid zu sehen. Ohne diese Angabe kann man wie gesagt nicht beurteilen, wo das Problem ist: Ist der Betrag vor dem Ansatz des Höchstbetrags schon nicht aufgeführt, oder wirkt er sich einfach nicht aus, weil der Höchstbetrag erreicht ist?
Was von den Beiträgen in Zeile 32 und was in Zeile 36 kommt, steht in der Bescheinigung über die übermittelten Beiträge, die die Versicherung im Frühjahr 2015 verschickt hat. Unter Umständen handelt es sich hier schlicht um einen Übermittlungsfehler - die kommen immer noch vor. Wenn jetzt noch der ESt-Erklärung kein Beleg für die erklärten Beiträge beigefügt wurde, wird der Betrag dann eben bei der Veranlagung rausgeworfen, wenn er in der Datenbank der Finanzverwaltung mit Null erfasst ist.
Aber das sind Spekulationen - entscheidend für das Auffinden des Fehlers ist wie gesagt das, was im Bescheid steht.
Schöne Grüße
MM