Abzugsfähige Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung

Hallo,
bei meiner Steuererklärung 2014 hat das Finanzamt die eingereichten Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung nicht als beschränkt abziehbare Sonderausgaben akzeptiert. In der Vergangenheit war dies nicht der Fall. Ich habe schon nachgelesen, dass wir max. 1.900,- € je Ehepartner angeben können?
Wie ist da genau die Berechnung? Die Steuererklärung habe ich mit Wieso-Sparbuch erstellt, dass Programm hat den Abzug auch berücksichtigt.

Viele Grüße und schonmal Danke für Eure Antworten.
Volker

Servus,

mit diesen Angaben alleine kann man nicht beurteilen, wo der Haken ist.

Der Höchstbetrag 1.900 € gilt für alle beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen; wenn er z.B. bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung ausgeschöpft ist, kann man draufpacken, so viel man will: Die Auswirkung bleibt Null.

Um festzustellen, ob das vielleicht der Haken war, sind folgende Angaben nötig:

  • Was genau steht zu der Abweichung im Bescheid (Textteil!)?
  • Wo und wie genau weicht die im Bescheid dargestellte Berechnung von der aus „Wiso“ ab?
  • Wo genau wurde der Beitrag in die ESt-Erklärung eingetragen (Zeilennummer)?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Beiträge stehen in Zeile 32 Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen. In Wieso wird der volle Betrag in Höhe on 756,- € eingetragen, dass Finanzamt erkennt davon aber 0 an.

Was zählt alles genau in die beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen? Allein durch die Altersvorsorgeaufwendungen komme ich da locker über 1900 €. Das sollte Wiso doch aber auch erkennen und im Vorjahr war es auch nicht anders.

Viele Grüße
Volker

Hallo Volker,

merkst du was? Erst schreibst du

und dann auf Nachfrage

Ich weiß nicht, welches Programm von WiSo du benutzt. Wenn es das Sparbuch ist, dann ist im Bereich Allgemeine Ausgaben–>Versicherungen und Altersvorsorge erstmal „Weitere Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen“ und direkt darunter „Private Kranken- und Pflegeversicherungen“. Du hast das wohl oben eingetragen und hättest das unten eintragen müssen, würde ich sagen.

Gruß
Christa

Hallo Volker,

für Aufwendungen für Altersvorsorge gibt es auch eine Beschränkung, aber die funktioniert anders als die für die Sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Der Höchstbetrag 1.900 € umfasst zunächst Aufwendungen zur Basis-KV und -PV. Wenn er mit diesen nicht erreicht ist, kommen andere Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Unfall, Zusatzleistungen bei KV und PV) noch oben drauf.

Was „erkennt nicht an“ genau bedeutet, ist auf dem Einkommensteuerbescheid zu sehen. Ohne diese Angabe kann man wie gesagt nicht beurteilen, wo das Problem ist: Ist der Betrag vor dem Ansatz des Höchstbetrags schon nicht aufgeführt, oder wirkt er sich einfach nicht aus, weil der Höchstbetrag erreicht ist?

Was von den Beiträgen in Zeile 32 und was in Zeile 36 kommt, steht in der Bescheinigung über die übermittelten Beiträge, die die Versicherung im Frühjahr 2015 verschickt hat. Unter Umständen handelt es sich hier schlicht um einen Übermittlungsfehler - die kommen immer noch vor. Wenn jetzt noch der ESt-Erklärung kein Beleg für die erklärten Beiträge beigefügt wurde, wird der Betrag dann eben bei der Veranlagung rausgeworfen, wenn er in der Datenbank der Finanzverwaltung mit Null erfasst ist.

Aber das sind Spekulationen - entscheidend für das Auffinden des Fehlers ist wie gesagt das, was im Bescheid steht.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die erklärten Beiträge werden normalerweise durch die von den Versicherungen übermittelten Beiträge überschrieben.

Private Pflegepflichtversicherungen gibt es schon - auf der Bescheinigung über die übermittelten Beiträge, die die Versicherungen nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres verschicken, steht drauf, ob und in welchem Umfang eine private Pflichtversicherung vorliegt und was in Zeile 36 gehört.

Beides sollte aber keine Rolle spielen, wenn kein Übermittlungsfehler vorliegt.

Bevor Volker preisgibt, was er genau er mit „nicht anerkannt“ meint, kann man nichts Eindeutiges zu dem Thema sagen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das wusste ich zwar nicht, aber Volker hatte auch geschrieben „zu einer privaten Pflegeversicherung“, das las sich nicht gerade nach einer Pflichtversicherung, sondern nach einer einfachen weiteren Pflegeversicherung. Aber man soll hier im Forum auch nicht unbedingt jedes Wort auf die Goldwaage legen!

Ist die private Pflegepflichtversicherung das Pendant zur Pflegeversicherung nur für privat Krankenversicherte? So auf die Schnelle bin ich nicht ganz schlau geworden …

Gruß
Christa

Hallo Christa,

ja - wer sich bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze privat versichert, ist in dem Umfang KV- und PV-pflichtig, in dem die Versicherung sich auf die gesetzlichen „Basisleistungen“ bezieht. Beiträge, die über diesen Umgang hinausgehen, sind freiwillig.

Sprachlich noch amüsanter finde ich die Versicherungspflicht der „freiwillig gesetzlich versicherten“ Selbständigen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Christa,

es ist das Wiso Sparbuch. Du hast wohl recht, es sollte in Zeile 36 stehen. Ich meine aber, dass ich es richtig eingetragen habe.

Es wird trotzdem in Zeile 32 übernommen.

Viele Grüße
Volker

Hallo Volker,

der Eintrag zur PV ist richtig, falls die private Pflegeversicherung die einzige besetehende ist und nicht nur Zusatzleistungen abdeckt. Der zur privaten KV ist vermutlich falsch, wenn diese auch die Basisabsicherung abdeckt und sonst keine Pflicht-KV besteht.

Steht aber wie gesagt auf der Bescheinigung der KV, wo da welcher Betrag hingehört. Außerdem werden Fehler bei der ESt-Erklärung durch die übermittelten Beträge überschrieben, wenn diese korrekt in der Datenbank der Finanzverwaltung angekommen sind. Wenn nicht, muss man sie mit einem geeigneten Beleg (= Bescheinigung der Versicherung) nachweisen.

Zunächst wäre aber wie gesagt festzustellen, wie genau die Abweichung des Bescheids von der Erklärung aussieht. Aber ich glaube, das interessiert Dich überhaupt nicht - mach einfach, was Du möchtest.

Schöne Grüße

MM

Zur Klarstellung:
Es handelt sich um eine private Krankenzusatzversicherung. Ich bin sonst noch ganz normal freiwillig Krankenversichert als angestellter.
Im Bescheid steht, dass der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft wurde ein darüber hinausgehender Abzug ist nicht möglich.
Ich denke, es steht in der falschen Zeile und hätte in Zeile 36 gehört. Ich weiß nur nicht warum Wieso das in Zeile 32 eingetragen hat anhand meiner Eingaben. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich von der Versicherung eine Bescheinigung erhalten habe. Da muss ich morgen nachfragen, was die Übertragen haben.
Viele Grüße
Volker

Sorry die Autokorrektur macht aus WiSo immer Wieso :smile:

Servus,

wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist, wirken sich zusätzliche sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht weiter aus. Das sieht man im Berechnungsteil des Bescheides sehr deutlich, deswegen hatte ich danach gefragt. In dem Berechnungsteil ist auch zu sehen, ob die Beiträge zu der Zusatzversicherung im Gesamtbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen vor Ansatz des Höchstbetrags enthalten sind oder nicht. Nur daran erkennt man, ob sie von vornherein nicht als sonstige Vorsorgeaufwendungen anerkannt wurden oder nicht, und ob die Daten in der bereits mehrfach erwähnten Datenbank der Finanzverwaltung richtig angekommen sind oder nicht.

Man kann bei Überschreitung des Höchstbetrags noch beliebig hohe Beiträge zu Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen und sonstewas erklären, ohne dass sich am Höchstbetrag irgendwas ändert - der bleibt einfach wie er ist.

Übrigens: Wie ist denn das Thema „Günstigerprüfung“ - Vergleich mit der Auswirkung nach altem Recht - im ESt-Bescheid und in der WiSo-Berechnung behandelt worden?

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
ich versuche das gerade aus dem Bescheid herauszulesen. Das müsste unter beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben stehen, richtig? Es gibt dort eine Summe Pflegeversicherungsbeiträge dort stehen aber nur die im Rahmen der gesetzlichen PV gezahlten Beiträge. Im Vorjahr stand dort beides die gesetzlichen und die privaten PV Beiträge. Mit den Beiträgen zu Unfall, Haftpflicht, PV usw. komme ich nicht über die 1.900 €.
Wie ich das aber aus dem Bescheid herauslesen kann ist mir schleierhaft?

Viele Grüße
Volker

Servus,

Das hast Du doch grade eben getan?

Da steht eine Addition:

  • Beiträge zur KV
  • Beiträge zur PV
  • Erstattungen
  • verbleiben
  • weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen
    - Summe

So, und wenn diese Summe (bei Einzelveranlagung) mehr als 1.900 € ausmacht, ist der Einkommensteuerbescheid in Ordnung, weil die maximal berücksichtigungsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen eh erreicht sind.

Wenn sie weniger als 1.900 € ausmacht, muss man Zeile für Zeile bei den obengenannten schauen, an welcher Stelle andere Werte stehen, als erklärt worden sind.

Dann geht man in den Textteil am Ende, wo Abweichungen von er Steuererklärung begründet sind. Wenn dort eine Begründung für die Abweichung steht, muss man halt schauen, ob die in Ordnung ist oder nicht.

Und wenn sinnvoll und notwendig, geht man mit der gefundenen Abweichung in den Einspruch.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Addition der Beiträge ergibt eine viel höhere Summe als 1.900,- € und in der textlichen Begründung steht ja auch, dass die private PV nicht anerkannt wird, weil bereits durch die Basisabsicherung alles ausgeschöpft wurde. Stutzig macht mich halt, dass es im letzten Jahr nicht so war (Glück gehabt) und das WiSo das nicht erkannt hat.
VG
Volker

Hallo nochmal,

es hat nichts direkt mit deiner Frage zu tun, aber mit der benutzten Software. Ich benutze auch das WiSo-Sparbuch, und in den letzten Jahren hat der berechnete Betrag immer bis auf den Cent gestimmt (außer irgendwann mal bei einem Eintragungsfehler meinerseits). Diesmal hat sich das dumme Programm um fast 40 Euro zu meinem Ungunsten „verrechnet“, Gott sei Dank hat das Finanzamt das korrigiert. :grinning:

Gruß
Christa

Hallo,

so etwas zeigt eigentlich das WiSo-Sparbuch an, wenn man die Steuererklärung optimieren möchte: es wird genau gezeigt, wo weitere Eintragungen sich positiv auswirken, oder an welchen Stellen man sich das sparen kann, weil sich das auf die Steuerschuld nicht auswirkt.

Gruß
Christa