Abzugsrohre über Grundstücksgrenze

Herr A.wohnt in einem Reihenhaus, wo die Grundmauern, direkt auf der Grundstücksgrenze liegen.
Sein Nachbar hat zur Gartenseite nochmal angebaut!
Das heist sein Haus ragt über einige Meter über das von Herrn A. hinaus!
Auf der Seite zu diesem Nachbarn hat Herr A. einen Wintergarten mit einem kleinen Stück Terasse davor. Der Wintergarten ist nur oben und vorne verglast. Auf der einen Seite ist die Wand zu seinem Nachbarn, auf der anderen die Wand zu Herrn A´sWohnzimmer.
Jetzt ragt praktisch die Wand vom Nachbar, zu einer Seite auch über Herrn A´s Terasse hinaus.
Alles kein Problem, Herr A. hat seine Erlaubniss dafür gegeben. jetzt hat der Nachbar aber genau in dieser Wand, ein großes Loch gebohrt. Auf die Frage Herr´n A´s hin, was er denn vor hätte, antwortete er das hier die Abluft von seiner Küche herauskommen soll. Es ist praktisch 1 m vor Herrn A´s Terassentür in etwa 2,5 m Höhe. praktisch direkt über der Terasse.
Der Nachbar will praktisch eine Abluftklappe direkt dort installieren!
Herr A sagte ihm darauf das ich damit nicht einverstanden ist.
Der Nachbar antwortet nur, er solle sich mal nicht so einen Kopf machen, man werde es kaum mitbekommen. Herr A kann praktisch wenn er auf seiner Terasse steht, direkt in das Loch geifen was der Nachbar gebohrt hat. Herr A möchte auch nicht das er dort irgendwelche Rohre installiert um die Luft abzuleiten, die dann praktisch auf Herr´n A´s Grundstück wären, wenn auch in der Luft sozusagen. Er könnte genauso gut die Klappe an seiner Gartenseite installieren! Praktisch nicht zu Herrn A´s Grundstück zugewandt!
Herr A eigentlich der letzte der deswegen zum Anwalt rennt, zu mal er eigentlich auf eine friedliche Lösung hofft.
Meine Frage ist jetzt: „Ist Herr A im Recht“? Hat er überhaupt Argumente?
Wie gesagt, die Klappe würde sich genau auf der Grunstücksgrenze befinden, Rohre würden darüber hinaus ragen.
Hinzu kommt noch, das der Wintergarten ständig gelüftet werden muss, besonders im Sommer!
Herr A hat keine Lust die ganze Zeit irgend welche Gerüche oder Geräusche sich zu Gemüte zu führen!

über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Langer Rede, kurzer Sinn.

http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/905.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/905.html

Fazit: Herr A. muss sich das nicht bieten lassen. Insbesondere kommt § 905 Abs. 3 BGB in Betracht, aber auch die anderen. Es liegt keine nur unwesentliche Beeinträchtigung vor. Ich weiß gar nicht, wie der Nachbar auf eine solche Idee kommen konnte…

Gruß
s.

weiterhin stehen Gründe des Brandschutzes einer derartigen Abluftführung entgegen. hier wäre das zuständige bauordnungsamt ein geeigneter Ansprechpartner.

vnA

HI, smalbop hat BGB 905 2x verlinkt. Er meint aber sicher BGB 906 und da insbesondere den letzten Satz.
http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html
MfG ramses90