Hat A geblinkt (§5 Abs. 4a StVO)?
Ja, muss er, da er ja abbiegt. Genau wie C eigentlich. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Beide blinken rechts und setzen gleichzeitig links zum überholen an. Mit dem Unterschied, dass sich A richtig einordnet zum Rechtsabbiegen - und C im letzten Monment von der Geradeausspur rüberzieht.
O.K. Da muss ich nochmal nachfragen. Ich war davon ausgegangen, dass sich A bereits auf der Ausfädelspur (heißt das an dieser Stelle so?) als rechts von der dickeren Linie befindet während sich C noch links davon nähert. Richtig so?
Dann muss A eigentlich nicht mehr nach rechts blinken. Das muss er vorher machen, also bevor auf diese Spur wechselt. (Ich weiß, dass ca. 50% gar nicht blinken und vom Rest nochmal ein großer Teil erst blinkt, wenn der Wechsel schon begonnen wird oder gar die Spur bereits gewechselt ist)
Also A muss nun nur noch blinken, wenn er nach links will. Sein weiteres rechts Blinken kann nun beim besten Willen nur schlecht als Absichtsbekundung links überholen zu wollen interpretiert werden.
Das rechts blinken von C ist hingegen ganz klar als Absichtsbekundung zu interpretieren nach rechts die Spur wechseln zu wollen. Das kann er solange machen, wie er da eben neben sich eine gestrichelte Linie hat.
Die gefährliche Situation ist jedenfalls bei mir übrigens einstweilen nicht zu einem Unfall geworden, ich finde es nur interessant, das mal durchzuspielen, weil ich es häufig beobachte.
Na das kann ich mir bildhaft vorstellen, vorzugsweise noch mit Rüberziehen über der Sperrfläche. Sieht man quasi täglich an allen Abfahrten.
Es ist stets so, dass C auf Höhe von A fährt und wie selbstverständlich davon ausgeht, dass A auf der rechten Spur bleibt, so dass er mehr oder weniger ansatzlos selber auf die Überholspur in der Kurve rüberziehen kann.
Ja, davon darf er wohl beim Rechtsfahrgebot auch irgendiwe ausgehen und so ist es wohl im Sinne eines höheren Durchflusses wohl auch gedacht.
Kürzlich sah ich an der ersten verlinkten Stelle am AD Leonberg ein Auto auf dem Dach liegen und ein zweites imm Graben. Ich möchte schon wetten, dass genau die von mir geschilderte Situation ursächlich war.
Ja, das kann gut sein. Sehr oft findet man auch Dellen in der Leitplanken der Abfahrten. Gerade bei denen, die genau auf den spitzen Winkel gedonnert sind, frage ich mich immer, wie die das geschafft haben.
Ich frage mich halt, wieso man bei den Markierungsarbeiten nicht einfach die fett durchgezogene Linie um 20 Meter verlängert, um diese Unsitte wenn schon nicht baulich zu unterbinden, so doch zumindest eindeutiger justitiabel zu machen.
Also von der Sperrfläche entgegen der Fahrtrichtung? Ich denke mal, dass diese Sperrfläche schon die Verlängerung ist. Wenn man das jetzt nochmal verlängert, verlagert sich das Problem eben 20 m weiter ohne das es behoben wäre.
Dummerweise hat da jemand Bäume gepflanzt, die nun ausgerechnet noch Schatten auf die spannende Stelle werfen. Wenn ich jetzt mal ein bißchen auf der Karte zurückfahre, dann sieht es so aus, als wäre die Ausfädelspur vorher eine Einfädelspur gewesen. Also irgendwie ein nahtloser Übergang zwischen Ein- und Ausfädelspur. Das bedeutet, dass auf der ganzen Strecke jeweils in die andere Richtung gewechselt werden darf. Das hat man sicher so gestaltet, um eben den Verkehrsfluss öglichst wenig zu behindern. Naturgemäß erfordert das ein wenig mehr Aufmerksamkeit von alle Verkehrsteilnehmern. Das muss wohl immer gegeneinander abgewogen werden, wobei ich nicht in Abrede stellen will, dass solche Verkehrssituationen in Deustchland anscheinend viele Teilnehmer vor besondere Herausforderungen stellen.
Langer Rede, kurzer Sinn. Beim Spurwechsel muss geblinkt werden, nach dem Spurwechsel nicht mehr. Vor dem Überholen muss nicht nur geblinkt werden, sondern auch noch geschaut, ob der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Und solange da eine gestrichelte Linie ist, kann da wer von links/hinten kommen und von links der gestrichelten Linie direkt auf die zweite Spur der Ausfädelspur wechseln. Ansonsten bräuchte man das in der Tat gar nicht erst so bauen/malen.
Vielleicht wäre es anstatt Deines Vorschlages sinnvoller, den Beginn der zweiten Ausfädelspur besser zu kennzeichnen, indem diese gestrichelte Linie bereits näher an der dickeren Linie beginnt, und nicht so im „luftleeren“ Raum hängt. Aber vielleicht verwirrt diese ganze Strichelei auch wieder jemanden, haha.
Ich vermute, dass da bei einem Unfall unter Berücksichtigung der Geschwindigkeiten und Nutzung der Fahrtrichtungsanzeiger oft eine Aufteilung von Schuld und Haftung rauskommt, zumal es vielleicht nicht immer im Nachhinein zweifelsfrei erwiesen werden kann, wer nun wann geblinkt hat. Das ist eben das Restrisiko, das man hat. Am sichersten wäre man din diesem Sinne dann einfach ganz rechts.
Grüße