Abzweigung Kindergeld

Hallo,
also folgendes Problem:

Person A hat Eltern XY und bezieht Kindergeld (bei den Eltern wohnhaft).
Person A will ausziehen… allerdings weigern sich Eltern XY die Person A dann zu unterstützen (Begründung: es sei nicht erlaubt (?))!

Frage:
Wann hat Person A das Recht das Kindergeld auf Person A selbst zu beziehen (nach dem Umzug?)?
Ist es tatsächlich so, dass das Kindergeld (von Eltern XY aus) nicht an Person A ausgezahlt werden darf (trotz, dass Person A bei Eltern XY wohnhaft ist)?

Hallo,

für die Beantwortung der Frage wäre es wichtig ob die Person, die ausziehen möchte noch minderjährig ist und/oder sich in Ausbildung/allg. Schulbesuch befindet

grüße
dragonkidd

Also die Person ist z.Zt. in Ausbildung bzw. schon volljährig!

Also die Person ist z.Zt. in Ausbildung bzw. schon volljährig!

Dann kann die Person einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen und diesem müsste eigntlich stattgegeben werden!

MfG sim

Also die Person ist z.Zt. in Ausbildung bzw. schon volljährig!

http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php