Acab

Liebe Experten!

Bezüglich eines Fußballspiels hat die Polizei M. den Fanvertretern des Vereins TSV M. folgendes mitgeteilt:

Die Polizei weist darauf hin, dass ACAB-Shirts oder -Sprechchöre (auch ähnliches, wie z.B. „1312“) als Verunglimpfung der Polizei und Beleidigung jedes einzelnen Beamten gewertet und auf jeden Fall Reaktionen seitens der Einsatzkräfte nach sich ziehen werden.

Es ist ja m.W. definitiv nicht untersagt, die Buchstabenkombination ACAB auf einem Shirt zu tragen, auch nicht bei einem Fußballspiel.

Dazu, und vor allem zur damit eng verbundenen ‚Soldaten sind Mörder‘-Problematik, gibts ja einige wichtige Urteile.
Ich halte es also für unstrittig, dass man so ein Shirt tragen darf, solange man es nicht verwendet um damit konkrete Einzelpersonen oder konkrete Gruppen zu beleidigen.
(Das mit den ACAB-Sprechchören möchte ich ausklammern, weil hier wohl die Grauzone weit größer ist.)

Stimmt das denn soweit?

Nun meine Frage (vorausgesetzt, mein Wissen ist korrekt):
Darf die Polizei überhaupt eine solche offizielle Ankündigung abgeben, wenn sie darin ankündigt, offensichtlich falsche Bewertungen des Tragens von ACAB-Shirts vornehmen zu wollen inklusive entsprechender „Reaktionen“?

Vielen Dank!

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Hi,

schau mal hier:
http://rotehilfejena.blogsport.de/2009/06/18/freispr…

Gruß
D.

schau mal hier:
http://rotehilfejena.blogsport.de/2009/06/18/freispr…

Danke dir, Didi, das verdeutlicht nochmal schön, wie unklar die Lage hier zu sein scheint.

Zwar:
Im Ergebnis des anschließenden Rechtsgespräches hinter verschlossenen Türen, in dem vermutlich die einschlägige Rechtsprechung erörtert wurde, plädierten sowohl Staatsanwältin als auch Verteidigerin auf Freispruch

aber:
Richterin … Worte des Bedauerns über die Unannehmlichkeiten für den zu Unrecht verfolgten Angeklagten fehlten dagegen ebenso wie kritische Worte über die Polizei, die dieses Verfahren ausgelöst hat, obwohl ihr die entsprechende Rechtsprechung bekannt sein muss.

Offensichtlich darf die Polizei also auch dann gegen ACAB-Shirts vorgehen, wenn völlig klar ist, dass Freisprüche rauskommen werden …

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Hallo Candide,

Nun meine Frage (vorausgesetzt, mein Wissen ist korrekt):
Darf die Polizei überhaupt eine solche
offizielle Ankündigung abgeben, wenn sie darin
ankündigt, offensichtlich falsche Bewertungen des Tragens von
ACAB-Shirts vornehmen zu wollen inklusive entsprechender
„Reaktionen“?

in welcher Form ist denn diese Mitteilung ergangen? Die erste Frage dürfte nämlich sein, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Dieser könnte separat angegriffen werden. Ansonsten kann man sich auf die Rechtsschutzgarantie berufen, dies aber wahrscheinlich erst, wenn man selbst betroffener ist. Das heißt, man müsste mit einem solchen T-Shirt zum Fußball gehen und könnte danach gegen etwaige Maßnahmen der Polizei vorgehen.

Gruß
Ultra

Hallo!

Nun meine Frage (vorausgesetzt, mein Wissen ist korrekt):
Darf die Polizei überhaupt eine solche
offizielle Ankündigung abgeben, wenn sie darin
ankündigt, offensichtlich falsche Bewertungen des Tragens von
ACAB-Shirts vornehmen zu wollen inklusive entsprechender
„Reaktionen“?

in welcher Form ist denn diese Mitteilung ergangen?

Entweder als mündliche oder schriftliche Mitteilung an den Vertreter des Fanrats, also an den gewöhnlichen Ansprechpartner, mit der Bitte um Verkündung der Botschaft.
Genaueres weiß ich nicht, aber es geht mir hier ja sowieso ums Grundsätzliche.

Die erste
Frage dürfte nämlich sein, ob es sich um einen Verwaltungsakt
handelt.
Ansonsten
kann man sich auf die Rechtsschutzgarantie berufen, dies aber
wahrscheinlich erst, wenn man selbst betroffener ist. Das
heißt, man müsste mit einem solchen T-Shirt zum Fußball gehen
und könnte danach gegen etwaige Maßnahmen der Polizei
vorgehen.

Ok, danke!

Man munkelt, dass das Ziel dieser polizeilichen Mitteilung ja ohnehin darin besteht, morgen möglichst viele Fans mit ACAB-Utensilien anzulocken (warum, das ist eine lange Geschichte :wink:

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Gerade was die Stadt M. angeht, ist eine solche Warnung der Polizei natürlich nichts anderes als eine unfassbare Provokation.

Rein rechtlich gesehen könnte es sich um eine sogenannte Allgemeinverfügung handeln (http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinverf%C3%BCgung…). Ich würde dies bejahen, auch wenn die Polizei die Mitteilung höchstwahrscheinlich nicht als Verwaltungsakt deklariert hat. Bin mir aber auch nicht hundertprozentig sicher.

Gegen einen Verwaltungsakt (VA) kann man grundsätzlich Widerspruch einlegen. Ist der VA erledigt, hier durch Zeitablauf morgen, ist theoretisch eine Fortsetzungsfeststellungsklage (http://de.wikipedia.org/wiki/Fortsetzungsfeststellun…) möglich. Damit kann man ähnliche Aktionen für die Zukunft verhindern.

Mal abwarten, was für T-Shirts morgen so getragen werden…

Viele Grüße
Ultra

Gerade was die Stadt M. angeht, ist eine solche Warnung der
Polizei natürlich nichts anderes als eine unfassbare
Provokation.

Speziell natürlich, wenn es den Spielort betrifft, bei dem der Polizeicontainer mitten in der Fankurve steht, und der als Spielort ohnehin verhindert werden soll.

Rein rechtlich gesehen könnte es sich um eine sogenannte
Allgemeinverfügung handeln
(http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinverf%C3%BCgung…).
Ich würde dies bejahen, auch wenn die Polizei die Mitteilung
höchstwahrscheinlich nicht als Verwaltungsakt deklariert hat.
Bin mir aber auch nicht hundertprozentig sicher.

Gegen einen Verwaltungsakt (VA) kann man grundsätzlich
Widerspruch einlegen. Ist der VA erledigt, hier durch
Zeitablauf morgen, ist theoretisch eine
Fortsetzungsfeststellungsklage
(http://de.wikipedia.org/wiki/Fortsetzungsfeststellun…)
möglich. Damit kann man ähnliche Aktionen für die Zukunft
verhindern.

So, nochmal herzlichen Dank für die Infos.
Damit weiß ich jetzt immerhin genauer, dass der Fanrat (gegen den ich schon länger schieße), weit mehr tun könnte als nur die Nachricht zu überbringen.

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Also was TSV M. ist, meine ich ja zu wissen. Aber was bitte heißt ACAB? Offensichtlich weiß das hier außer mir jeder.
Und was ist 1312?

‚All cops are bastards‘ Zitat Wiki owt
fhh