Accountverkauf von Online Spielen rechtliche Lage

Hi,

zuallererst: NEIN man will keinen Account kaufen/verkaufen und nichts über preise oder Seiten wissen, wo man welche kaufen kann.

Es geht um die rechtliche Lage. Es gibt ja diverse Seiten (eine spezielle um die es hier besonders geht accountverkauf p de sry falls das Werbung ist, ist nicht als solche gedacht!). Diese fungieren als Zwischenhändler. Sprich kaufen Accounts von Spielern für reales Geld an (kein Hacking oder sowas) und verkaufen diese auch an andere Spieler weiter. Die meisten Spiele untersagen das. Doch das Geschäft floriert. Man wollte jez wissen in welcher rechtlichen Zone sich dann die Zwichenhändler (Mitarbeiter der Seite) befinden. Können sie dafür belangt werden? Ist es ehrliche Arbeit, die auch vor dem gesetz legal ist?

Danke wenn da jemand Licht ins Dunkel bringt.

Grüße heck

Hallo,

ich weiß von einigen Spielen, dass es laut Nutzungsbedingungen verboten ist, Accounts zu verkaufen. Und da man diesen vor dem Spielen zustimmt, verstößt man beim Verkauf also dagegen. Das wird dann entsprechende Folgen haben.

MfG
sebbah

Hallo,

ich weiß von einigen Spielen, dass es laut
Nutzungsbedingungen verboten ist, Accounts zu verkaufen. Und
da man diesen vor dem Spielen zustimmt, verstößt man beim
Verkauf also dagegen.

Die Frage ist doch aber, ob das den Zwischenhändler oder Vermittler betrifft. Der hat doch gar keinen Vertrag mit dem Hersteller, warum sollte er sich also an irgendwelche AGB halten müssen?

Das wird dann entsprechende Folgen haben.

Aha. Und die wären? Im StGB ist diesbezüglich nichts vorgesehen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ich weiß von einigen Spielen, dass es laut
Nutzungsbedingungen verboten ist, Accounts zu verkaufen. Und
da man diesen vor dem Spielen zustimmt, verstößt man beim
Verkauf also dagegen.

Die Frage ist doch aber, ob das den Zwischenhändler oder
Vermittler betrifft. Der hat doch gar keinen Vertrag mit dem
Hersteller, warum sollte er sich also an irgendwelche AGB
halten müssen?

naja, die Zwischenhändler wissen doch, daß das, was sie kaufen, gar nicht verkauft werden darf.

Um ein bißchen auszuholen: bei vielen Spielen kauft man heute letztlich einen Karton mit einer silbernen Scheibe und einem Registrierungscode. Die eigentliche Software wirm im Moment der (obligatorischen) Registrierung mit dem Benutzerkonto verbunden, das man bspw. bei Steam einrichten muß, um das Spiel spielen zu können, d.h. eine erneute Installation ist nur mit Benutzername und Passwort möglich - also auch ohne CD/DVD. Die Spiele werden nach Installation der „Benutzerkontosoftware“ einfach heruntergeladen.

Aus diesem Grunde ist auch der Verkauf des Spieles ohne den Verkauf des Accounts nicht möglich. Insofern ist der Kauf/Verkauf eines Accounts auch immer mit dem Kauf/Verkauf eines Spieles verbunden.

Hm, kann man eigentlich ein Wiederäußerungsverbot wirksam mit einem Käufer vereinbaren? Und: ist der gutgläubige Erwerb bei immateriellen Vermögensgegenständen überhaupt möglich? Bzw. wäre die Frage nach gutgläubigem Erwerb überhaupt die richtige?

Insgesamt eine interessante Konstellation.

Gruß
Christian

Hallo,

naja, die Zwischenhändler wissen doch, daß das, was sie
kaufen, gar nicht verkauft werden darf.

ich sehe immer noch nicht, warum das verboten sein sollte. Es kämen ja imho nur vertragliche Regelungen in Betracht, und für die fhelt eben der Vertrag.
Für mich ist eher die Frage, ob sie es überhaupt können. Will sagen: wenn der Accountanbieter dem neuen Inhaber (zurecht, denn er hat ja keinen Vertrag abgeschlossen) den Account sperrt, was hat der Händler dann eigentlich für seine Vermittlungsgebühr geliefert?

Insgesamt eine interessante Konstellation.

In der Tat.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

naja, die Zwischenhändler wissen doch, daß das, was sie
kaufen, gar nicht verkauft werden darf.

ich sehe immer noch nicht, warum das verboten sein sollte. Es
kämen ja imho nur vertragliche Regelungen in Betracht, und für
die fhelt eben der Vertrag.

der Kauf einer beweglichen Sache vom Nichteigentümer ist nur in gutem Glauben möglich. In allen anderen Fällen ist ein rechtswirksamer Erwerb von einem Nichtberechtigten nicht möglich.

Im konkreten Fall fehlt es an allem: an der Sache UND am guten Glauben.

Ich habe die Formulierungen aus den Steam ToS mal rausgesucht:
You may not reveal, share or otherwise allow others to use your password or Account. You agree that you are personally responsible for the use of your password and Account and for all of the communication and activity on Steam that results from use of your login name and password. You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise transfer your Account.
Und:
The Software is licensed, not sold. Your license confers no title or ownership in the Software.

Von einem rechtwirksamen Erwerb durch einen Zwischenhändler ist also nicht auszugehen. Wenn Du mit verboten strafbar meinst, gebe ich Dir allerdings recht: strafbar ist der Ankauf durch einen Zwischenhändler nicht.

Allenfalls der Weiterverkauf (also Händler --> neuer Spieler) liefe auf Betrug hinaus, weil der Händler etwas verkauft, das ihm nicht gehört und das er auch nicht weiterverkaufen kann (auch wenn der nächste Käufer in gutem Glauben wäre).

Für mich ist eher die Frage, ob sie es überhaupt können. Will
sagen: wenn der Accountanbieter dem neuen Inhaber (zurecht,
denn er hat ja keinen Vertrag abgeschlossen) den Account
sperrt, was hat der Händler dann eigentlich für seine
Vermittlungsgebühr geliefert?

Ja nix :smile:

Gruß
Christian

Guten Tag,

stimmt, so habe ich das noch gar nicht beachtet.
Aber ist nicht auch der Kauf von illegal Verkauftem rechtswidrig?

PS: Bin kein Rechtsexperte:wink:

MfG
sebbah

Hey Leute, ich habe diesen Beitrag gefunden, und muss hier unbedingt etwas loswerden. Ich bin eine Person,
die beim Kauf eines WoW Accounts betrogen wurde, und ich kann hier einiges dazu sagen, wie die aktuelle
Situation ist beim Kauf bzw. Verkauf allgemein.

Erstmal etwas zu deinem Kommentar Sebbah:

Du verwechselst hier einige Begriffe, es ist nicht illegal, einen Account zu kaufen oder zu verkaufen. Nur weil
der Herstelller das in seinen AGB´s untersagt, man muss hier dann leider mit einigen Einschränkungen rechnen.
Und genau das ist der Knackpunkt bei dieser Angelegenheit !

Diese Einschränkungen, die man dabei hat, darunter fallen z.B. der fehlende Kundensupport ( weil der Hersteller sieht, das du nicht der Ersteller bist ) , die muss man natürlich irgendwie umgehen.

Genau aus diesem Grund gibt es Seiten wie www.accountverkauf.de , www.accountverkauf.com , die mit den Erstellern echte Vermittlungsverträge abschliessen, damit man auch nach dem Kauf auf der sicheren Seite ist.

Viele Hersteller verlangen nämlich auch mal gerne vom Erstbesitzer eine Personalausweiskopie, wenn sich
der Kontoinhaber urplötzlich ändert, oder die IP Adresse vom Spieler von Deutschland nach Österreich oder sonstwo hin ändert. Seiten bzw. Shops wie www.accountverkauf.com kontaktieren in so einem Fall einfach
den Accounterstbesitzer und teilen denen dann einfach mit, " Hallo, helf uns mal bitte aus, ein
Kunde hat ein Problem mit deinem Account. " Und zack, ist das Problem vom Tisch.

Hast du die dann nicht, weil du dir den Account irgendwo auf eBay, in einem Forum, oder in einer Tauschbörse erworben hast, bzw. auch keinen Kontakt mehr zum Accountersteller hast, weil der Account z.B. schon 5 mal den
Besitzer gewechselt hat, kannst dir das Geld in die Haare schmieren. Auch rein rechtlich kannst du hier wirklich
nichts mehr machen, das Geld ist weg, weder ein Anwalt, Behörden ( Polizei ) würde Dir in so einem Fall aushelfen, das kann ich Dir aus meiner Erfahrung mitteilen.