Vor knapp 4 Wochen habe ich mir o.g. Notebook gekauft als Neugerät.
Naja nicht mal 3 Stunden in Betrieb- aus. Notebook lässt sich nicht mehr hochfahren- Bildschirm aus. Also Notebook an Acer eingesendet, ist heute wieder angekomen- Grafikarte wurde ausgetauscht.
Also das Notebook ausgepackt eingeschaltet funktioniert. Wieder ausgeschlten um noch einmal hochzufahren- Nichts. Genaus dasselbe wie beim ersten mal. Naja Gerät muss ich wohl übel wieder einsenden.
Das erste mal habe ich die Kosten getragen für das Paket 10,40 euro versichert. Wie sieht es denn jetzt aus beim 2. mal? Ich würde zwar das Gerät bei dem Händler abgeben wo ich es gakauft habe, da bin ich mir aber sicher dass das bei denen mindesten 4 Wochen geht, bis ich es wieder habe. Bei Acer direkt gings eigentlich relativ zügig. 4 Tage.
Habe ich denn das Recht vom Kaufvetrag zurückzutreten oder wie ist da die Rechtslage?
Mein Toshiba Fernseher ist inzwischen 8 Wochen bei der Reparatur auch ein Neugerät.
Wie sit denn da die Rechtslage? Gibt es eine zeitliche Obergrenze für Reparaturen?
mfg