Achitekten Honorar kürzen ?

Hallo, unser Architekt welcher selbstständig für ein Fertighaushersteller arbeiten, hat vor 5 Monaten bei unsere Gemeinde einen Bauantrag für ein Einfamilenhaus eingereicht.
Es gab seitens der Gemeinde immer wieder etwas auszusetzen,

  • Abwasserkanal wurde falsch angeschlossen
  • Regenwasser wurde in einen Kanal abgeleitet, obwohl kein Kanal vorhanden ist und das Wasser versickert werden muss. Dadurch musste ein Bodengutachten eingeholt werden.
  • Immer wieder fehlten Unterlagen vom Architekten zur Baugenehmigung

Da uns so langsam die Zeit weg rennt und wir bereits unser derzeitiges Haus im Januar übergeben müssen.
Ist es möglich, für diese enormen Verzögerungen das Honorar vom Architekten zu kürzen.

Hallo,

jeder hat das Recht, Fehler zu machen.
Er hat dann die Pflicht, diese zu beseitigen.
Kommt er dem nach, gibt es nur einen Grund, für die Fehler Geld zu bekommen (oder weniger für die erbrachte Leistung zu bezahlen):
Nämlich dann, wenn durch die Fehler ein Schaden entstanden ist.

Ist ein Schaden entstanden?

Hallo,

hier mal ein gefundener Link zu einem BGH-Urteil über Kürzungen von Architektenhonorar:
http://www.rechtsanwalt-siemens.de/downloads/BauR_12_1843ff.pdf

Ein Bauherr geht mit seinem Architekten einen Vertrag ein, an den sich beide Seiten halten müssen. Der Architekt muss auch dementsprechend dem Bauherrn Auskunft geben über seine Aktivitäten. Unterlässt ein Architekt gewisse Dinge, die für das Fortschreiten des Bauvorhabens wichtig sind, wodurch evtl. weitere oder höhere Baukosten entstehen, so können diese, mit den entsprechenden Nachweisen + Rechnungen, von dem vereinbarten Honorar abgezogen werden. Denn in dem Fall würde ein Vertragsbruch vorliegen. Gäbe es auch noch Zeugen dafür, dass der Architekt seinen Aufgaben nicht vertragsmäßig nachgekommen ist, sollte dieser Abzug kein Problem sein.

Viel Glück.

Honorare für Architekten werden nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) ermittelt.

In dem Fall wäre es gescheiter gewesen, einen fähigen Baumeister zu beauftragen, Architekten, Tiefbau gehört nämlich nicht zu ihren Fachgebieten.

der anschluss eines abwasser- oder regenwasserkanals erfordert nun wirklich keinen tiefbauingenieur, das ist das tägliche brot eines architekten.

wie auch das einreichen eines bauantrags.

wo du hier bedarf für einen ‚baumeister‘ siehst, ist mir schleierhaft. auch die bauaufsicht ist teil der aufgaben eines architekten.

Hallo,

ihr habt doch sicherlich einen festen Baufertigstellungs-Temin im Vertrag stehen mit Vertragsstrafe, wenn das Haus nicht bis zu diesem Termin fertig ist ODER?

Wenn nicht, sollte man sich zügig an einen Bausachverständigen z. b. vom Bauherrenschutzbund oder vom Verband Privater Bauherren wenden.

Grüße
miamei
bei der in der letzten Woche vor dem Einzug an einem Tag 25 Handwerker gleichzeitig im Haus waren…