Achsvermessung fehlerhaft, Geld weg?!

Hallo, ich habe bei ATU eine Achsvermessung an meinem BMW durchgeführt. soweit so gut! Als mir die Testergebnisse übergeben wurden, sah ich dass einige Werte außerhalb der Toleranz sind. Auf meine frage"ist das normal"? Bekam ich die Antwort : ja klar, man kann nun mal nicht alles einstellen und sowas kann daran liegen das das Auto sehr viel gelaufen hat, selbst BMW kann das nicht beheben. Ok, dann hab ich bezahlt und bin zu BMW gefahren. Dort habe ich das Testergebnis vorgezeigt und mir wurde mit einem Lächeln gesagt " wenn nur die Hälfte der Werte im grünen Bereich sind, hätten sie erst garnicht die Achse einstellen müSsen. Des weiteren hat BMW mir versichert dass alles einstellbar ist und atu keine Ahnung hat. Dann bin ich Wieder zu ATu um es denen mitzuteilen, das de Fehler bei denen liegt und ich mein Geld zurück will, da es keine einwandfreie Achsvermessung ist! Dann bekam ich von atu die Aussage: zuerst haben wir das recht auf Nachbessrung. Ok, damit war ich auch einverstanden. Heute hatte ich dann den Termin zur Untersuchung / nachbesserung. Jedoch konnten die keinen Fehler finden und somit auch nix nachbessern. Ich wollte dann mein Geld wieder und die haben mir gesagt ich bekomme mein Geld erst wieder wenn BMW mir die Achse zu 100% eingestellt hat. Atu ist der festen Überzeugung, wenn die es nicht Schaffen, kann es BMW auch nicht schaffen…
Was für ein recht habe ich? Kann ich die kosten von BMW für die erneute Achsvermessung ATu in Rechnung stellen? Schließlich ist BMW um einiges teurer. Oder bleib ich auf den Zusatzkosten sitzen?

Lass dir schriftlich geben, dass sie dir dein Geld zurückgeben, nachdem BMW die Achse zu 100% eingestellt hat.

Hallo blaaklaa,

ohne Gewähr und mit dem Hinweis, dass das nur eine „Laienauskunft“ ist würde ich sagen:
Du hast mit ATU einen Werkvertrag und sie haben die Leistung - aus deiner Sicht - mangelhaft erbracht. Nachbesserung (das Recht haben sie tatsächlich) hat nicht funktioniert. Da sie weitere Nachbesserungsversuche schon ausdrücklich abgelehnt haben, hättest du jetzt zum einen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten - sprich: Geld zurück - oder dir die Differenz zwischen dem gezahlten Preis und dem tatsächlichen Wert der Leistung auszahlen zu lassen. Früher hieß das eine Wandelung und das andere Minderung. Bei der Berechnung des "Minderungs"betrags geht man üblicher Weise von den Kosten aus, die für die Beseitigung des Mangels notwendig sind, in deinem Fall also die Kosten bei BMW.
Haken an der Sache ist alledings, dass DU das Vorliegen eines Mangels beweisen musst. Wenn BMW die Achse also tatsächlich auch nicht besser eingestellt kriegt (auf 100% kann ATU meiner Meinung nach nicht bestehen), gehen die Kosten für den „Versuch“ auf dich, weil dann kein Mangel vorgelegen hat.

Das ist meine Einschätzung, aber wie gesagt: alles ohne Gewähr.

LG
DieSilli

sorry, aber hier kann ich dir nicht weiterhelfen…

Moin,
von der Logik her wird ja nichts anderes übrig bleiben als eine neue AV (Achsvermessung) bei BMW in Auftrag zu geben.
Und in dem Fall wo die die AV hinbekommen, so wie sie selbst es ja sagten,in dem Fall müßte man dann wohl sich das Geld von ATU zurückholen.
Ich wüßte nicht was ich sonst sagen soll dazu.
Man muß ja ATU praktisch belegen, dass sie die Arbeit nicht korrekt gemacht haben, wenn die sich auf die Position beziehen es geht nicht besser.

Man kann sie anders ja nicht bei diesem Sachverhalt zu etwas anregen.
Was man ggfls. machen könnte wäre, die per Fax darauf hinweisen was da chronologisch abgegangen ist und was alles besprochen wurde, und dass man nun die AV bei BMW i.A. gibt und im Falle der korrekten Ausführung dann sich wegen der Kosten an ATU wenden wird.
Damit hätte man das dann alles schriftlich verfaßt und fertig.

So würde ich vorgehen.
Gruß AK

Dazu kann ich leider nichts sagen, ich kenne mich besser mit Immobilien- und Nachbarrecht aus.

Hallo, leider kann ich Dir hier nicht weiterhelfen.

Vielen Dank für den Tipp, ich meine auch das diese Vorgehensweise üblich ist. Ich werde einen Brief an ATU schreiben und den Sachverhalt schildern. Auch dass deren Nachbesserung keinen Erfolg gebracht hat und ich es bei BMW machen werde. Sollte da der Fehler behoben werden, so leite ich die Rechnung an ATU weiter. Ein Versuch ists wert :smile:

Vielen Dank für die Tipps, ich werde es schriftlich festhalten und darauf hinweisen dass die Nachbesserung keinen Erfolg gebracht hat. Ich werd auch versuchen, die mir entstandenen Mehrkosten durch BWM von ATU erstattet zu bekommen. Ich werde mich auf jeden Fall am Montag nach dem BMW Termin melden was daraus geworden ist.

Hallo, tut mir Leid. Da weiss ich keinen Rat.

Hallo,
mein domäne ist sozialrecht.
wenn bmw sagt und belegen kann, daß die einstellung korrekt machbar ist, hat atu nicht nach den anerkannten regeln der kunst gearbeitet. aber du hast mit atu einen vertrag abgeschlossen und der inhalt wäre interessant.
sofern bmw das hinkriegt würde ich dann zu atu gehen und auf rückerstattung der kosten bestehen, mit dem hinweis, daß du dich dann an die handwerkskammer wendest.
viel glück

Auch hier gilt (wenn das auch nicht zur Sache beitraegt): Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer.

Sorry, aber ohne Gutachter und Klage vor dem Amtsgericht (hier kannst Du Dich selbst vertreten) gibt es wohl keinen Fortschritt. Im ADAC? Dann gibt es von dort kostenfrei die Meinung von Experten dazu, wie ein Gutachten aussehen wird. Auch Kfz Sachverstaendige von Autoversicherern koennen hier helfen. Das Gutachten dann aber noch nicht fertigen lassen sondern erst die Klage einriechen (soweit die Experten sagen es hat Aussicht auf Erfolg). Der Richter wird dann das Gutachten in Auftrag geben.

Gruesse
femlaecentury